Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Gewährleistung der geänderten Verfassungen von drei Kantonen - Bundesrat verabschiedet Botschaft
01.10.2004 – 10:26
(ots)01.10.2004. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Solothurn und Appenzell Innerrhoden zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.
Die Verfassungsrevisionen haben zum Gegenstand:
im Kanton Zürich: - Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden;
im Kanton Solothurn: - Zentralisierung der Oberämter und der Amtschreibereien; - Legislaturplan und integrierter Aufgaben- und Finanzplan als neue Mittel der politischen Planung (wirkungsorientierte Verwaltungsführung); - Globalbudgetinitiative als neue Initiativform; - Delegation von Finanzbefugnissen; - Reform der Strafverfolgung: Übergang vom Untersuchungsrichter- zum Staatsanwaltsmodell, Einführung eines unabhängigen Haftrichters und von Untersuchungsbeamten, Vereinfachungen im Instanzenzug und Verbesserung der Strukturen im Jugendstrafvollzug;
im Kanton Appenzell Innerrhoden: - Aufhebung von Bestimmungen über das Verhältnis Kirche Staat; - formelle Bereinigung.
Weitere Auskünfte: Ridha Fraoua, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 40 49 Christine Guy-Ecabert, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 44