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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Zusammenarbeit der Strafverfolgungs-, Polizei-, Staatsschutz- und Rechtshilfebehörden des Bundes

02.10.2001 – 15:05

Bern (ots)

Im Zusammenhang mit den Terroranschlägen in den USA
Klärung auf verschiedenen Ebenen
Zusammenarbeit der Strafverfolgungs-, Polizei-, Staatsschutz- und
Rechtshilfebehörden des Bundes
Die Strafverfolgungs- und Polizeibehörden des Bundes
im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement bemühen sich auf
verschiedenen Ebenen um Klärung eines allfälligen Zusammenhangs
zwischen den Terroranschlägen in den USA und Vorgängen in der
Schweiz.
Bundesanwaltschaft
Die Bundesanwaltschaft hat als Strafverfolgungsbehörde des Bundes
am 16. September 2001 ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren
eröffnet, in dessen Rahmen sie in enger Zusammenarbeit mit der
Bundeskriminalpolizei (BKP) im Bundesamt für Polizei (BAP)
Verbindungen zwischen den Anschlägen in den USA und allfälligen
strafbaren Handlungen in der Schweiz abklärt. Die Information über
dieses Ermittlungsverfahren untersteht einer strikten Beschränkung,
damit der Verlauf des Verfahrens nicht negativ beeinflusst wird.
Kontakt: Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, 
Tel. 031 322 81 69
Bundesamt für Polizei
Im Bundesamt für Polizei (BAP) sind verschiedene Stellen in die
Abklärungen involviert, die gemäss der neuausgerichteten Organisation
intensiv zusammenarbeiten (flexibles Zusammenwirken der Spezialisten
und Konzentration der Kräfte aus allen Bereichen je nach
Bedrohungslage).
Die Bundeskriminalpolizei (BKP) nimmt die Vorermittlungen wahr und
führt das gerichtspolizeiliche Verfahren unter der Leitung der
Bundesanwaltschaft durch (s.oben)
Der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) nimmt die
nachrichtendienstlichen Aufgaben wahr. Er analysiert die Lage und
berichtet über seine Erkenntnisse den Strafverfolgungsbehörden und
den politischen Instanzen.
Der Bundessicherheitsdienst (BSD) ist u. a. für den Schutz der
diplomatischen Vertretungen und von Magistratspersonen zuständig und
ist an Sicherheitsmassnahmen in den Bereichen Informationsschutz
sowie Luftverkehr beteiligt.
Das Kompetenzzentrum für Krisenfälle und Auslandeinsätze (CC
Krisen) nimmt die Verbindungen zu den internationalen Organisationen
wahr und ist für die Koordination von allfälligen DVI-Einsätzen
zuständig.
Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) analysiert die von den
Finanzintermediären gemeldeten, verdächtigen Vorgänge und leitet die
Meldungen bei begründetem Verdacht an die Bundesanwaltschaft weiter.
Die Abteilung Dienste gewährleistet gesamtschweizerisch
einheitliche Fahndungen (RIPOL) und wertet Fingerabdrücke, Bilder und
Signalemente aus (Erkennungsdienst und AFIS-Services)
Kontakt:    Kommunikationsdienst BAP: Daniele Bersier, 
Tel. 031 323 13 10    
   Jürg Pulver, Tel. 031 322 29 75
Achtung: für die BKP Arbeiten ist die Bundesanwaltschaft zuständig
(s. oben)
Task force
Die Bundesanwaltschaft und das Bundesamt für Polizei haben zur
Durchführung des gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens die
«Task Force Terror USA» eingerichtet. Diese Task Force funktioniert
als Schaltzentrale, in welcher die Schweizer Ermittlungen
koordiniert, Ermittlungsaufträge erteilt, Informationen ausgewertet,
Prioritäten gesetzt und der Kontakt zu sowie die Zusammenarbeit mit
den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden in den Kantonen und im
Ausland wahrgenommen wird. In der Task Force beschäftigen sich
mehrere Dutzend Fachpersonen aus verschiedenen Sicherheitsbereichen
mit den laufenden Ermittlungen. Auch die Arbeit der «Task Force
Terror USA» untersteht im Hinblick auf das laufende
Ermittlungsverfahren der strikten Informationsbeschränkung.
Bundesamt für Justiz (BJ)
Im Bundesamt für Justiz (BJ) ist die Abteilung Internationale
Rechtshilfe zuständig für die Behandlung von Rechtshilfe- und
Auslieferungsersuchen.
Sie nimmt Begehren von amerikanischen Strafverfolgungsbehörden um
Herausgabe von Beweisdokumenten, um  Einvernahme von Zeugen ,  die
Beschlagnahme von Vermögenswerten oder um  Auslieferung   gesuchter
Personen u. a. m. entgegen. Die Grundlagen dafür finden sich im
schweizerisch-amerikanischen Rechtshilfevertrag von 1973 sowie im
entsprechenden Auslieferungsvertrag von 1990.
Kontakt: Folco Galli, Informationschef BJ, 031 322 77 88
Auch auf Ebene anderer Departemente (EFD, EDA, EVD, VBS) befassen
sich verschiedene Stellen mit den Folgen der Terroranschläge in den
USA.

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