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Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS): CURAVIVA Schweiz und senesuisse fordern verbindliche Frist für die Ausdehnung von EFAS auf den Pflegebereich

Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS): CURAVIVA Schweiz und senesuisse fordern verbindliche Frist für die Ausdehnung von EFAS auf den Pflegebereich
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Bern (ots)

CURAVIVA Schweiz und senesuisse erachten das Projekt EFAS der Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) als grundsätzlich sinnvoll. Um die integrierte Versorgung in der Pflege zu fördern und Fehlanreize auszumerzen, ist eine Ausdehnung auf den Pflegebereich unumgänglich. Die beiden Verbände fordern eine verbindliche Frist für den Einbezug der Pflegeleistungen im Projekt EFAS.

Am 26. September wird der Nationalrat die EFAS-Vorlage der SKG-N beraten. Diese verlangt, dass die Krankenkassen alle ambulanten und stationären Behandlungen - mit Ausnahme der Langzeitpflege - vergüten. An die Kosten sollen die Kantone einen Beitrag leisten, welcher insgesamt ihrem heutigen Kostenanteil im stationären Bereich entspricht. Der Nationalrat wird sich bei den Beratungen auch mit der Ausdehnung von EFAS auf den Pflegebereich auseinandersetzen müssen: Diese fordert die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und verlangt zusätzlich, dass in der Gesetzesvorlage auch eine verbindliche Frist für den Einbezug der Pflegeleistungen gesetzt wird. Sowohl der Bundesrat als auch die SGK-N stehen dieser Ausdehnung positiv gegenüber, wollen aber auf eine rechtliche Verknüpfung mit der EFAS-Vorlage verzichten.

Ausdehnung auf Pflegebereich unumgänglich

CURAVIVA Schweiz und senesuisse unterstützen das Projekt EFAS der SGK-N und erachten eine Ausdehnung auf den Pflegebereich als unumgänglich, um die integrierte Versorgung zu fördern und Fehlanreize auszumerzen. Für beide Verbände ist deshalb auch das Anliegen der GDK einleuchtend, eine verbindliche Frist für den Einbezug der Pflegeleistungen zu setzen, ohne dass es dadurch beim aktuellen Projekt EFAS zu Verzögerungen kommen soll. Diese Frist muss so bemessen sein, dass die betroffenen Akteure ohne Zeitdruck die Ziele gemeinsam festlegen und die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung schaffen können. Eine vom Aufwand her nicht zu unterschätzende Grundlagenarbeit ist dafür Voraussetzung: Neben den Finanzierungsfragen stellen sich auch zahlreiche Tariffragen, die vertieft geklärt werden müssen. Ein sorgfältiges Vorgehen ist deshalb notwendig, und es braucht rasch einen verbindlichen Zeitplan. CURAVIVA Schweiz und senesuisse sind bereit, sich an diesen Arbeiten zu beteiligen, und sie erwarten, dass sie als Verbände der direkt betroffenen Leistungserbringer von Beginn weg mitwirken können.

Langfristige Finanzierung der Pflege ist unabhängig von EFAS zu lösen

Der zu erwartende Kostenanstieg in der Langzeitpflege ist der demographischen Entwicklung geschuldet und daher kein Argument gegen die Ausdehnung der einheitlichen Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen auf die Pflege. Die Frage, wie dieser Kostenanstieg zu finanzieren ist und wie eine zu hohe Belastung der Prämien- und Steuerzahler verhindert werden kann, stellt sich somit ohnehin und ist unabhängig von EFAS Pflege zu lösen.

Kontakt:

CURAVIVA Schweiz, Media Relations
media@curaviva.ch, 031 385 33 48

senesuisse
chstreit@senesuisse.ch, 058 796 99 19

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