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artec technologies AG

Artec Technologies erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Arcor
Artec technologies sieht sein Patent für zeitversetztes Fernsehen verletzt

Diepholz (ots)

Die artec technologies mit Sitz in Diepholz bei
Bremen hat gegen die Arcor, Eschborn, beim Landgericht Düsseldorf 
eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Grund für den juristischen 
Schritt: artec technologies sieht sein Patent für zeitversetztes 
Fernsehen durch die Funktion "Timeshift Restart" im IPTV-Angebot von 
Arcor verletzt. Die Rechtsanwälte der artec technologies hatten bei 
dem Landgericht Düsseldorf einen umfangreichen Antrag auf 
Besichtigung gestellt, in dem die Verdachtsmomente der 
Patentverletzung detailliert aufgeführt wurden. Das Gericht ist dem 
Antrag gefolgt und hat Ende Dezember per Beschluss angeordnet, dass 
Arcor in seinen Räumlichkeiten eine Besichtigung von Vorrichtungen 
und Unterlagen durch einen Sachverständigen zu dulden hat. Ein 
Sachverständiger und ein Gerichtsvollzieher haben daraufhin heute die
Besichtigung in den Geschäftsräumen der Arcor durchgeführt.
Artec technologies sah sich zu juristischen Schritten gezwungen, 
nachdem das Unternehmen Arcor bereits mehrfach, aber stets erfolglos 
zur Stellungsnahme aufgefordert hatte. Grund für das Vorgehen ist die
überaus große strategische Bedeutung, die artec technologies seinem 
2001 zur Prüfung angemeldete und seit Juni 2006 per Patent 
geschützten Verfahren für zeitversetztes Fernsehen beimisst.
Artec technologies beliefert nicht nur in Deutschland, sondern 
weltweit Telekommunikationsanbieter, Kabelnetzbetreiber und 
Fernsehanstalten mit seinen Systemen. Neben dem per Patent 
geschützten Verfahren für zeitversetztes Fernsehen hat das 
Unternehmen auch eine TV-Suchmaschine entwickelt. Ziel von artec 
technologies ist es, Schlüsseltechnologien im Bereich digitaler 
Fernsehdienste zu entwickeln. Vor dem Hintergrund der ständig 
steigenden Nachfrage und entsprechend großen Umsatzerlösen bei 
serverbasierten Systemen für IPTV sieht sich artec technologies auf 
Grund seiner selbst entwickelten und im Einsatz bereits bewährten 
Produkten in einer starken Marktposition.
Besonderes Merkmal des patentierten Verfahrens für zeitversetztes 
Fernsehen ist die Möglichkeit, die auf einem zentralen Server 
fortlaufend mitgeschnittenen Inhalte schon während der Aufzeichnung 
per Video-Stream zeitversetzt abrufen zu können. Der Zuschauer kann 
somit bei verspätetem Einschalten laufende Sendungen von Beginn an 
sehen, das Programm anhalten sowie zu gewünschten Szenen vor- und 
zurückspulen. Zudem können Nutzer einzelne Sequenzen aus dem 
laufenden TV-Programm zu Videoclips umwandeln. Bei dem von artec 
technologies entwickelten und patentierten Verfahren wird das 
TV-Programm auf einem Server gespeichert und alle Funktionen über das
zentrale Computersystem durchgeführt. Die auf dem Server abgelegten 
Inhalte können dann bereits im Verlauf der Aufzeichnung von einer 
Vielzahl von Nutzern individuell abgerufen werden. Die Anwender 
benötigen keine zusätzliche Hardware oder Software, sondern können 
die Funktionen direkt über den Fernseher, am PC oder auch am Handy 
ganz unkompliziert nutzen.
Pressekontakt:

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HOSCHKE & CONSORTEN Public Relations
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