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Stichting Volkswagen Car Claim

"Volksklagen" als Möglichkeit der Sicherung von Ansprüchen von Schweizer Fahrzeughaltern gegen die Volkswagen AG vor Verjährung: www.volksklagen.com

Rotterdam (ots)

Die Stichting Volkswagen Car Claim ("VWCC") ist eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Rotterdam, den Niederlanden, welche die Interessen von Privaten und Unternehmern vertritt, die ein vom Volkswagen Dieselskandal betroffenes Fahrzeug gekauft oder geleast haben. In dieser Pressemitteilung weist VWCC auf die jüngste Entwicklung in Sachen VW hin, warnt vor der drohenden Verjährung von Ansprüchen mit Ablauf des Jahres 2017 und bietet mit der Aktion Volksklagen.com eine kostengünstige Möglichkeit zur Sicherung von Ansprüchen gegen die Volkswagen AG an. Am 28.11.2017 veröffentlichte die Niederländische Behörde für Konsumenten und Märkte (Autoriteit Consument & Markt, www.acm.nl) ihren Strafbescheid mit dem Volkswagen AG zur Höchststrafe von EUR450.000,00 wegen unlauteren Wettbewerbs (unfair commercial practises) verurteilt wurde.

Volkswagen wurde für schuldig erkannt, in Diesel-Fahrzeugen von Volkswagen, SEAT, SKODA und AUDI zwischen 2009 und 2015 eine Software eingebaut zu haben, die die NOx Abgaswerte während der Testsituation (NEFZ) niedriger erscheinen ließ als diese im Realbetrieb auf der Straße tatsächlich sind. Ferner hat sich Volkswagen nach Ansicht der niederländischen Wettbewerbsschützer irreführend als umweltbewusstes und "grünes" Unternehmen dargestellt und eine Typengenehmigung behauptet, obwohl die Voraussetzungen für die Typengenehmigung nicht erfüllt wurden. Volkswagen AG hat damit die berufliche Sorgfalt verletzt und Konsumenten in die Irre geführt. Dies bestätigt neuerlich die Einschätzung der Stiftung, dass Volkswagen AG haftungsträchtig gehandelt hat. VWCC warnt eindringlich vor der ab Jänner 2018 drohenden Verjährung von Ansprüchen von Schweizer Fahrzeughalter, die sie gegen die Volkswagen AG erheben können und bietet auf ihrer neuen Website www.volksklagen.com eine kostengünstige Möglichkeit, Ansprüche gegenüber der Volkswagen AG weitestgehend vor Verjährung zu schützen. "Sofern es zu dem von VWCC angestrebten Vergleich mit der Volkswagen AG kommt, werden jene Fahrzeughalter, deren Ansprüche bis dahin noch nicht verjährt sind, die Möglichkeit haben, an einem freiwilligen Vergleich in den Niederlanden teilzunehmen." sagt Guido van Woerkom, Vorstand der Stichting Volkswagen Car Claim.

Kontakt:

RA Mag. Eric Breiteneder, European Counsel der Stichting Volkswagen
Car Claim, +4315129888 , Donau-City-Straße 7, 1220 Wien, Österreich
breiteneder@breiteneder.pro

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