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Singapore Exchange

SGX begrüßt sekundär gelistete Unternehmen mit optimierten Regelungen

Singapur (ots/PRNewswire)

Die Singapore Exchange (SGX) optimiert ihre Regelungen für sekundär gelistete Unternehmen, um ihren Börsenhandel weiter zu verbessern.

"Ein Unternehmen, das sekundär an der SGX gelistet ist, verfügt über ein besseres Profil in Asien und Zugang zu einer größeren Gruppe von Investoren. Die Regelung sekundärer Listungen ist jetzt für Unternehmen und Investoren klarer. Wir heißen weitere Listungen aus entwickelten und geregelten Gerichtsbarkeiten in unserer Familie der gelisteten Unternehmen willkommen", sagte Magnus Bocker, CEO der SGX.

Die SGX ist mit 40 % gelisteter Unternehmen von außerhalb Singapurs - darunter 35 sekundäre Listungen - die internationalste Börse der Welt.

Ab dem 3. November 2014 wird die SGX ein Unternehmen als aus einer "entwickelten" Gerichtsbarkeit stammend klassifizieren, wenn FTSE und MSCI die Gerichtsbarkeit der Heimatbörse des Unternehmens als "entwickelt" einstufen. FTSE und MSCI sind führende internationale Indexanbieter und haben derzeit 23 Gerichtsbarkeiten als "entwickelt" eingestuft, darunter Singapur. Die SGX wird alle anderen Gerichtsbarkeiten als "in Entwicklung" einstufen.

Ein Unternehmen, das an der SGX sekundär gelistet ist und primär an der Hauptbörse einer der 22 entwickelten Gerichtsbarkeiten gelistet ist, die neben Singapur existieren, wird im Rahmen der neuen Vorgaben durch die SGX keine zusätzlichen Regelungen erhalten. Ein solches Unternehmen muss an seiner heimatlichen Börse primär gelistet bleiben und alle Regelungen dieser Börse einhalten. Dies unterscheidet sich von den derzeitigen Vorgaben, gemäß derer Unternehmen nach der sekundären Listung an der SGX ggf. zusätzliche Anforderungen erfüllen müssen.

Im Fall eines Unternehmens aus einer Gerichtsbarkeit, die als "in Entwicklung" eingestuft wird, wird die SGX die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen von dessen Heimatbörse prüfen und gegebenenfalls weitere Vorgaben setzen, um die Standards des Schutzes der Anteilseigner und der Unternehmensführung zu verbessern.

Die SGX wird weiterhin prüfen, ob ein Unternehmen, das sekundär gelistet werden will, für den Markt in Singapur geeignet ist. Dies schließt die Zulassungskriterien für die SGX ein.

Weitere Informationen über sekundäre Listungen finden sich ab dem 3. November 2014 auf der Website der SGX. Dazu gehört eine klare Unterscheidung zwischen sekundären und primären Listungen, eine Angabe, ob die sekundäre Listung aus einer Gerichtsbarkeit stammt, die "entwickelt" oder "in Entwicklung" ist und ggf. der Umfang zusätzlicher Regelungen für die sekundär gelisteten Unternehmen.

Die neuen Vorgaben der SGX und die Regelungen bezüglich sekundärer Listungen folgen auf eine öffentliche Anhörung vom Juni 2014. Eine Liste der bereits gelisteten sekundären Unternehmen finden Sie unter diesem Link [http://www.sgx.com/wps/portal/sgxweb/home/company_disclosure/secondary_listings]. Weitere Informationen über die Auswirkungen der neuen Vorgaben auf diese Unternehmen finden Sie unter diesem Link [http://www.sgx.com/wps/portal/sgxweb/home/regulation/listing/listing_mainboard_catalist/?WCM_PORTLET=PC_Z7_2AA4H0C0905090A0UAC5I01JG1017268_WCM&WCM_GLOBAL_CONTEXT=/wps/wcm/connect/sgx_en/home/regulation_v2/SA_Listing/SA_Mainboard_and_catalist/SA_Secondary_Listings].

Kontakt:

Carolyn Lim Marketing & Communications Tel.:+65-6236-8139 E-Mail: Carolyn.lim@sgx.com[mailto:Carolyn.lim@sgx.com] Benjamin Tan Marketing & Communications Tel.:+65-6713-7716 E-Mail: Benjamin.tan@sgx.com[mailto:Benjamin.tan@sgx.com]

Web site: http://www.sgx.com/