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Coalition of Physicians for Social Justice

Euthanasiegesetz der Provinz Québec verstößt gegen internationale Gesetze. Abhilfemaßnahmen seitens des Generalsekretärs der Vereinten Nationen gefordert

Montreal (ots/PRNewswire)

Das geplante Euthanasiegesetz der Provinz Québec sieht vor, dass sich Erwachsene, die "im letzten Lebensabschnitt" unerträgliche Qualen erleiden (ein Begriff, der im Gesetzesentwurf nicht näher definiert wird), eine tödliche Substanz injizieren lassen können.

(Photo: http://photos.prnewswire.com/prnh/20140210/668148 )

Das heutige Gesundheitssystem der Provinz Québec

Das Gesundheitssystem der Provinz Québec fällt in den Verantwortungsbereich der Regierung der kanadischen Provinz Québec. Das System ist von zahlreichen Schwächen gekennzeichnet: 25 % der Bevölkerung haben keinen Zugang zu Hausärzten und es besteht ein grundsätzlicher Mangel an Kinderärzten, Spezialisten und spezialisierten Tests, was zu langen Wartezeiten führt. Ferner haben 80 % der Bevölkerung in einigen Regionen keinerlei Zugang zu Palliativpflege. Daher werden viele Bürger Québecs gezwungen sein, ihren Leiden mit tödlichen Injektionen ein Ende zu setzen, da sie aufgrund des bestehenden Mangels an adäquater Gesundheits- und Palliativpflege andernfalls Gefahr laufen, einen qualvollen Tod zu sterben. Im Video: http://youtu.be/Z1a2tsk_jZI "Quebecers call out to the world" sprechen verschiedene Bürger, die einen Querschnitt der Gesellschaft Québecs repräsentieren, über ihre persönlichen Erfahrungen und klären über bestehende Gefahren und Missbrauchsmöglichkeiten auf, die sich durch die Verabschiedung eines solchen Gesetzes ergeben würden.

Gesetzesentwurf der Provinz Québec verstösst gegen internationale Gesetze

Der Gesetzesentwurf der Provinz Québec steht im Widerspruch zu internationalen Konventionen, Studien, Erklärungen und Bräuchen. Dies ist in folgender Hinsicht der Fall:

1) Kein garantiertes "grundlegendes Menschenrecht" auf Palliativpflege, wie
  von der Weltgesundheitsorganisation vorgegeben. Der Gesetzesentwurf sieht zwar
  "Sterbebegleitung" in Form von garantierter Sterbehilfe vor, garantiert aber keine
  Palliativpflege.
2) Kein garantierter Zugang zu Schmerztherapie, wie in der Resolution des
  Weltärztebundes über den Zugang zu adäquater Schmerztherapie (2011) vorgegeben.
3) Kein garantierter umfassender Zugang zu Palliativpflege, wie in einem Bericht
  der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2013 empfohlen wird. Dort heisst es: "einer
  Person, die an erheblichen Schmerzen leidet, keinen Zugang zu angemessener Behandlung
  zu gewähren, ist als grausamer, unmenschlicher oder herabwürdigender Umgang oder als
  Bestrafung zu werten".
4) Kein garantiertes "Recht auf den höchsten erreichbaren Gesundheitsstandard",
  wie in verschiedenen Studien und Berichten der UN erklärt wird.
5) Keine garantierte Palliativpflege für "Kinder mit stark einschränkenden
  bzw. lebensbedrohlichen Krankheiten und keine Umsetzung der kürzlichen Verfügung zur
  Palliativpflege bei Kindern", wie vom UN-Komitee in der Resolution zu den Rechten des
  Kindes aus dem Jahr 2011 gefordert wird.

Eine Reihe internationaler Verbände spricht sich kategorisch gegen die Sterbehilfe aus, da sie kein Bestandteil der Palliativpflege ist (der internationale Verband für Hospiz- und Palliativpflege), und warnt Ärzte vor dieser Praxis - selbst in Ländern, die derartige Verfahren gestatten (der Weltärztebund mit seinen 9 Millionen Ärzten).

Gesetzesentwurf der Provinz Québec und das belgische Modell: Kinder als nächster Schritt?

Das geplante Euthanasiegesetz der Provinz Québec orientiert sich an einem belgischen Gesetz aus dem Jahr 2002. Obwohl die Sterbehilfe zunächst ausschliesslich für Erwachsene gedacht war, die an einer unheilbaren Krankheit und damit verbundenen körperlichen Schmerzen leiden, wurde sie später auch bei Erwachsenen angewendet, die an Depressionen leiden oder den Tod herbeisehnen. Am 13. Februar 2014 weitete der belgische Gesetzgeber das Gesetz auf Kinder aus, ohne eine Altersgrenze festzulegen. Folglich verstösst die in Belgien praktizierte Sterbehilfe bei Kindern gegen die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, die Kindern verschiedene Rechte einräumt, darunter ein "Recht auf Leben", "Überleben und Entwicklung des Kindes", "adäquate medizinische Versorgung" sowie "Schutz vor Vernachlässigung und Misshandlungen aller Art".

Kinder haben ein Recht auf maximale Lebensqualität und eine adäquate Gesundheitspflege, wozu auch qualitativ hochwertige Palliativpflege zählt. Am 12. Februar 2014 erklärte der Internationale Weltkongress zu pädiatrischer Palliativmedizin, dass "Sterbehilfe kein Bestandteil der palliativen Pflege von Kindern und auch keine Alternative zu palliativer Pflege ist ... Die Antwort auf das Leiden eines Kindes besteht in der Verbesserung der palliativen Versorgung und nicht darin, seinem Leben ein Ende zu setzen."

Die Menschenrechtskommission der Provinz Québec befürwortet eine Ausweitung der Sterbehilfe auf Kinder. Wird das Gesetz der Provinz Québec letztlich auch für Kinder gelten?

Weltbürger fordern, dass ...

1) die Palliativpflege als optimales Verfahren der Sterbebegleitung
  eingeführt wird.
2) die Sterbehilfe als Mittel der Sterbebegleitung von offizieller Seite
  ausgeschlossen und sanktioniert wird.
3) Länder und Regionen, die sich um die Einführung der Sterbehilfe bemühen,
  von derartigen Vorhaben Abstand nehmen.
4) Länder, die Sterbehilfe bereits praktizieren und/oder per Gesetz beschlossen
  haben, dieser grausamen Vorgehensweise ein Ende setzen.
Für nähere Informationen:

Dr. Paul Saba +1-5148863447 oder +1-5142498541 
pauljsaba@gmail.com
Website: coalitionmd.org [http://coalitionmd.org]
Twitter: @CoalitionMD [http://twitter.com/coalitionmd]
Youtube CoalitionMD [http://www.youtube.com/channel/UC4di7uSDkRYsHx8UL38LHvA]

Photo: 
http://photos.prnewswire.com/prnh/20140210/668148

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