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Stanford Financial U.S. Receiver

Insolvenzverwalter von Stanford Financial U.S. gibt Verfügung über spätestes Einreichdatum für Ansprüche gegen die unter Insolvenzverwaltung gestellten Stanford-Unternehmen bekannt

Dallas (ots/PRNewswire)

Die nachstehende Bekanntmachung wurde vom US-Insolvenzverwalter von Stanford Financial auf Anordnung des United States District Court, Northern District of Texas, Dallas Division [Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Texas] veröffentlicht:

IM UNITED STATES DISTRICT COURT NORTHERN DISTRICT OF TEXAS DALLAS DIVISION SECURITIES AND EXCHANGE COMMISSION, Kläger, v. Fall No. 3:09-CV-0298-N STANFORD INTERNATIONAL BANK, LTD., ET AL., Beklagte.

BENACHRICHTIGUNG ÜBER DAS SPÄTESTE EINREICHDATUM DES ANSPRUCHNACHWEISFORMULARS AN ALLE ANSPRUCHSTELLER DER IN NACHSTEHENDEM KASTEN AUFGEFÜHRTEN, UNTER INSOLVENZVERWALTUNG STEHENDEN STANFORD-UNTERNHEMEN

BITTE BEACHTEN SIE, DASS der United States District Court for the Northern District of Texas den 1. September 2012, um 23:59 Uhr (zutreffende Central Time) (das ?späteste Einreichdatum") als spätestes Datum festgelegt hat, zu dem alle Personen oder juristischen Personen (einschließlich Einzelpersonen, offene Handelsgesellschaften (Partnerships), Unternehmen, Joint Ventures, Hinterlassenschaften, Trusts und Regierungsstellen), die Ansprüche (gemeinsam ?Anspruchsteller" genannt, die nachstehend genauer definiert werden) gegen die im nachstehenden Kasten aufgeführten, unter Insolvenzverwaltung stehenden Stanford-Unternehmen stellen, das Anspruchsnachweisformular einreichen müssen.

    Unter Insolvenzverwaltung stehende Unternehmen
    ----------------------------------------------
    Stanford International Bank, Ltd.
    Stanford Trust Company
    Stanford Group Company
    Stanford Financial Group Company
    Stanford Capital Management, LLC
    Stanford Coins & Bullion, Inc.
    Diese Aufstellung beinhaltet nur die wichtigeren, der unter
     Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen. Eine vollständige Liste der
     unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen ist unter
  www.stanfordfinancialclaims.com verfügbar.
    -----------------------------------------------------------------------

Alle Anspruchsteller sind dazu angehalten, falls sie über die Information verfügen, im Anspruchsnachweisformular das unter Insolvenzverwaltung stehende Unternehmen zu bestimmen, gegen das sie Ansprüche erheben. Allerdings kann ein Anspruchsteller auch Anspruchsnachweisformulare gegen mehrere oder alle unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen einreichen, falls der Anspruchsteller, nach zumutbarer Nachforschung der Meinung ist, dass er Ansprüche gegen diese unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen hat oder, wenn er nicht sicher ist, gegen welche der unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen er Ansprüche hat. Falls der Insolvenzverwalter oder sein Claims Agent zusätzliche Informationen über die Identität des oder der unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen(s) anfordert, gegen das/die der Anspruchsteller ordnungsgemäß Ansprüche geltend macht, muss der Anspruchsteller die Anfrage beantworten und die Information bereitstellen, falls sie dem Anspruchsteller zur Verfügung steht.

Das späteste Einreichdatum und die nachstehend beschriebene Vorgehensweise bei der Einreichung betreffen alle Ansprüche gegen die unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen, die vor dem 16. Februar 2009 datieren, das Datum, zu dem der Insolvenzverwalter ernannt wurde. Wenn Sie der Meinung sind, dass irgendeines der unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen Ihnen Geld schuldet, sollten Sie die Einreichung eines Anspruchs vor dem zutreffenden, spätesten Einreichdatum in Erwägung ziehen. Anspruchsberechtigte, deren Anspruch nach dem 16. Februar 2009 entstand, müssen zu diesem Zeitpunkt kein Anspruchsnachweisformular einreichen.

WER MUSS EIN ANSPRUCHSNACHWEISFORMULAR EINREICHEN

Sie MÜSSEN ein Anspruchsnachweisformular einreichen, wenn Sie einen Anspruch gegen eines der unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen haben und dieser Anspruch vor dem 16. Februar 2009 entstand. Dies schließt alle Ansprüche ein, die auf Handlungen oder Unterlassungen der unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen vor dem 16. Februar 2009 zurückzuführen sind, selbst wenn diese Ansprüche bis jetzt noch nicht festgelegt bzw. abgewickelt wurden oder sicher sind, und nicht vor diesem Datum fällig oder festgelegt wurden bzw. sicher waren.

Alle Personen oder juristischen Personen (einschließlich, aber ohne sich darauf zu beschränken, Einzelpersonen, offene Handelsgesellschaften (Partnerships), Unternehmen, Joint Ventures, Hinterlassenschaften, Trusts und Regierungsstellen), die glauben, dass sie potenzielle oder begründete Rechte auf Zahlungen bzw. Ansprüche jedweder Art gegen die unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen haben, und die der Meinung sind, dass ihnen Gelder von den unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen zustehen oder sie Ansprüche auf Ausschüttungen von ihnen haben, müssen ein Anspruchsnachweisformular einreichen, es sei denn, es wird hierin ausdrücklich etwas anderes festgelegt, unabhängig davon, ob ein solcher Anspruch vom Insolvenzverwalter anerkannt wurde (jeder von ihnen ein ?Anspruchsteller").

Zu den Anspruchstellern zählen, ohne sich darauf zu beschränken, alle Personen oder juristischen Personen (einschließlich, aber ohne sich darauf zu beschränken, Einzelpersonen, offene Handelsgesellschaften (Partnerships), Unternehmen, Joint Ventures, Hinterlassenschaften, Trusts und Regierungsstellen), die einen Anspruch besitzen. Ohne die grundsätzliche Gültigkeit des Vorherstehenden zu beschränken, zählen insbesondere zu den Anspruchstellern, ohne sich darauf zu beschränken, Personen oder juristische Personen, die Folgendes besitzen:

    --  eine Forderung, die sich auf eine Investition in, mit oder über eines/m
        der unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen oder eine
        Kundentransaktion mit oder über eines/m der unter Insolvenzverwaltung
        stehenden Unternehmen stützt (?Kundenforderungen"), einschließlich,
        aber nicht beschränkt auf (1) von Stanford International Bank, Ltd.
        ausgestellte(s) Einlagenzertifikat(e) (?Stanford International Bank,
        Ltd. EZ Forderung"); (2) andere Kundenkonten oder -transaktionen mit
        Stanford International Bank, Ltd. (?Andere Stanford International
        Bank, Ltd. Forderung"); (3) Investitionen in, mit oder über Stanford
        Coins & Bullion, Inc. oder andere Kundentransaktionen in Zusammenhang
        mit Münzen oder Barren (?Münzen- & Barrenforderung"); (4)
        Investitionen in offene Handelsgesellschaften (Partnerships) oder andere
        juristische Personen, die von einem der unter Insolvenzverwaltung
        stehenden Unternehmen gefördert wurden (?Partnership-Forderung"); (5)
        Investitionen in und Transaktionen in Zusammenhang mit Maklerkonten, die
        von einem der unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen gehalten
        wurden (?Maklerkonto-Forderung"); (6) Investitionen in, mit oder über
        oder Kundentransaktionen mit Stanford Development Company (?Stanford
        Development Company-Forderung"); und (7) Investitionen in, mit oder
        über eines/m der unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen oder
        eine Kundentransaktion mit irgendeinem anderen, der unter
        Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen (?Andere
        Kundenforderungen"); und
    --  eine Forderung irgendwelcher anderen Art gegen irgendeines der unter
        Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen, einschließlich, aber nicht
        beschränkt auf Forderungen in Zusammenhang mit (1) der Lieferung von
        Gütern oder Dienstleistungen an eines der unter Insolvenzverwaltung
        stehenden Unternehmen, für welche die Bezahlung nicht vollständig bzw.
        nur teilweise erfolgte (?Service-Forderung"); (2) von unter
        Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen besessenen oder geleasten
        Immobilien, einschließlich aber nicht beschränkt auf fällige Mieten
        (?Immobilienforderung"); (3) an unter Insolvenzverwaltung stehende
        Unternehmen geliehenen Geldern, die nicht gänzlich bzw. nur teilweise
        zurückgezahlt wurden (?Darlehensforderung"); (4) unbezahlten
        Gehältern, Vergütungen oder anderen Unterstützungsleistungen aus
        Arbeitsverhältnissen (?Forderungen aus Arbeitsverhältnissen"); (5)
        Steuerschulden, einschließlich jener gegenüber Bundes-, Landes-, und
        lokalen Regierungseinheiten oder -behörden (?Steuerforderung"); und
        (6) primären, sekundären, direkten, indirekten, besicherten,
        unbesicherten oder Eventualverbindlichkeiten, unabhängig davon, ob
        diese auf Verträge, Delikte, Schadensersatz, Rückzahlungen,
        Forderungsabtretungen oder andere, rechtliche oder Billigkeitstheorien
        zurückzuführen sind (?Sonstige Forderungen").

Wenn der Anspruchsteller in vernünftiger Weise annimmt, dass er mehr als eine Art von Forderung gegen die unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen hat oder haben könnte, muss der Anspruchsteller für jede einzelne Forderungsart ein Anspruchsnachweisformular einreichen. Falls der Anspruchsteller nicht für jede Forderungsart ein gesondertes Anspruchsnachweisformular einreicht, wird der Insolvenzverwalter einen Bescheid über unrichtige Angaben ausstellen, den der Anspruchsteller beantworten muss.

WER MUSS KEINEN ANSPRUCHSNACHWEIS EINREICHEN:

?Administrative Gläubiger", die Waren oder Dienstleistungen an die unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen lieferten, nachdem der Insolvenzverwalter am 16. Februar 2009 ernannt wurde, müssen kein Anspruchsnachweisformular vor dem spätesten Einreichdatum einreichen. Anspruchsteller, die bereits ein ?Anspruchsformular" über die Website des Insolvenzverwalters eingereicht haben (http://stanfordfinancialreceivership.com/claims.php [http://stanfordfinancialreceivership.com/claims.php]), müssen kein Anspruchsnachweisformular vor dem spätesten Einreichdatum einreichen, können dies jedoch tun, um dem Insolvenzverwalter zusätzliche Informationen zu übermitteln. Der Anspruchsteller kann jedoch vom Insolvenzverwalter aufgefordert werden, zusätzliche Begleitdokumente einzureichen, damit die im Anspruchsformular gestellte Forderung zugelassen wird. Ab dem 4. Mai 2012, dem Datum, zu dem das Gericht das späteste Einreichdatum festlegte, dürfen Anspruchsteller das Anspruchsformular nicht mehr verwenden und müssen stattdessen einen Anspruchsnachweis in Übereinstimmung mit der Verfügung des Gerichts über das späteste Einreichdatum einreichen.

WANN UND WO MUSS DER ANSPRUCHSNACHWEIS EINGEREICHT WERDEN

Anspruchsnachweisformulare müssen mit einem am oder vor dem 1. September 2012 um 23:59 Uhr (zutreffende Central Time) datierten Stempel wie folgt eingereicht werden: (1) elektronisch, online auf www.stanfordfinancialclaims.com [http://www.stanfordfinancialclaims.com/]; (2) per Post an Stanford Financial Claims, P.O. Box 990, Corte Madera, CA 94976-0990; (3) per Kurierdienst, eigenhändige Übergabe oder Post, adressiert an Stanford Financial Claims, 3301 Kerner Blvd, San Rafael, CA 94901; (4) auf elektronischem Weg als Anlage im Portable Document Format (.pdf) an d e.newsaktuell.mb.nitf.xml.Virtloc@25f67b86[mailto:info@stanfordfinanc ialclaims.com] oder (5) per Fax oder Telekopie an +1-415-258-9639. Bei Anspruchsnachweisformularen, die per Post eingereicht werden, ist der offizielle Poststempel der Nachweis des Aufgabedatums. Anspruchsteller, die ihre Anspruchsnachweisformulare per Kurierdienst, eigenhändige Übergabe, auf elektronischem Weg oder per Fax einreichen, sollten eine Kopie des Versanddokuments als Nachweis aufbewahren, dass ihr Anspruchsnachweis zum spätesten Einreichdatum gesandt wurde.

FOLGEN DER NICHTEINREICHUNG VON ANSPRUCHSNACHWEISEN ZUM SPÄTESTEN EINREICHDATUM

Falls Sie, wie in dieser Benachrichtigung beschrieben, ein Anspruchsnachweisformular einreichen müssen und dies nicht am oder vor dem spätesten Einreichdatum am 1. September 2012 um 23:59 Uhr (zutreffende Central Time) tun, haben Sie in dem gemäß anwendbarem Gesetz erlaubten Umfang keinerlei weiteren Rechte, irgendwelche Ansprüche gegen die unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen und ihr jeweiliges Vermögen oder ihre Besitztümer zu stellen, ist es Ihnen nicht gestattet, Einspruch gegen die vom Insolvenzverwalter vorgeschlagenen Verteilungspläne in Zusammenhang mit diesen Forderungen zu erheben, erhalten Sie keine Auszahlungen gemäß den vom Insolvenzverwalter in Zusammenhang mit diesen Forderungen implementierten Auszahlungsplänen, und Sie erhalten keine weiteren Benachrichtigungen in Zusammenhang mit diesen Forderungen. Des Weiteren werden die unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen und ihr jeweiliges Vermögen oder ihre Besitztümer von sämtlichen Schulden oder Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit diesen Forderungen entlastet. Sie sollten in dieser Angelegenheit gegebenenfalls einen Rechtsberater befragen.

Weitere Informationen und das Anspruchsnachweisformular erhalten Sie telefonisch unter: +1-866-964-6301 oder +1-317-324-0757 Montag-Freitag, 07:00 - 17:00 Uhr (zutreffende Pacific Time). Oder schreiben Sie an: Stanford Financial Claims, P.O. Box 990, Corte Madera, CA 94976-0990. Oder senden Sie eine E-Mail an: - de.newsaktue ll.mb.nitf.xml.Virtloc@5927ade2[mailto:info@stanfordfinancialclaims.c om]

Eine Kopie der Verfügung über das späteste Einreichdatum, das Anspruchsnachweisformular, Anweisungen sowie zusätzliche Informationen für potenzielle Anspruchsteller finden Sie auf www.stanfordfinancialclaims.com [http://www.stanfordfinancialclaims.com/]

Web site: http://www.stanfordfinancialclaims.com/

Kontakt:

KONTAKT: Michael Cinelli, +1-713-229-1764, für den Stanford
Financial Insolvenzverwalter