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SBV Schweiz. Baumeisterverband

1,5 Prozent mehr Lohn sind kein Grund für Kampfmassnahmen
Schweizerischer Baumeisterverband (SBV) verurteilt widerrechtliche Kampfmassnahmen der Gewerkschaft Unia

Zürich (ots)

Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) verurteilt in aller Schärfe die auf mehreren Baustellen von der Gewerkschaft Unia getätigten Aktionen und Blockaden als schwere und illegale Verstösse gegen die Friedenspflicht.

Es handelte sich dabei nicht um Streiks; kaum ein Arbeiter hat freiwillig die Arbeit niedergelegt. Es handelte sich um Provokationen von Unia-Leuten, die dabei nicht vor kriminellen Handlungen wie Nötigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung sowie Diebstahl bis hin zu Raub zurückschreckten. So wurden etwa Baumaschinen sabotiert, Schläuche durchschnitten und sogar einem Baustellenverantwortlichen gewaltsam die Kamera entrissen, mit der er die widerrechtlichen Aktionen dokumentieren wollte.

Diese Aktionen sind nicht nur illegal, sondern entbehren auch jeglicher sachlichen Grundlage: Der Landesmantelvertrag (LMV) Bau ist heute schon der mit Abstand arbeitnehmerfreundlichste handwerkliche Gesamtarbeitsvertrag der Schweiz. Er läuft aber Ende dieses Jahres aus. In den bisherigen Erneuerungsverhandlungen hat der Baumeisterverband den Gewerkschaften eine Lohnerhöhung von 1,5 Prozent sowie weitere, markante Verbesserungen angeboten. Um einen vertragslosen Zustand zu verhindern, schlägt der SBV bis zum Vorliegen einer Verhandlungslösung eine Verlängerung des LMV in seiner heutigen Form vor. Die Unia hat dies bisher stets abgelehnt. Sie provoziert damit einen vertragslosen Zustand und eine entsprechende Verunsicherung unter ihren Mitgliedern, den Bauarbeitern.

5800 Franken verdient ein Maurer im Schweizer Durchschnitt, 4'800 Franken ein ungelernter Hilfsarbeiter. Davon sind 5'450 bzw. 4'400 Franken im LMV als Mindestlohn garantiert. Dazu kommt der 13. Monatslohn, zwei Jahre Lohnfortzahlung bei Krankheit und eine schweizweit einzigartige, weitgehend vom Arbeitgeber finanzierte Frühpensionierung ab 60 Jahren. Um diese arbeitnehmerfreundlichen Errungenschaften nicht zu verlieren, haben die SBV-Delegierten am 9. November den Gewerkschaften bis zum Vorliegen einer Verhandlungslösung die einstweilige Verlängerung des LMV in seiner heutigen Form vorgeschlagen. Ist das ein Grund für Protestaktionen? Nein!

In den bisherigen LMV-Verhandlungen hat der SBV den Gewerkschaften Unia und Syna eine Lohnerhöhung von 1,5 Prozent angeboten. Dies, nachdem die Reallöhne im Bauhauptgewerbe seit 2008 bereits um durchschnittlich 3,6 Prozent gestiegen sind. Darüber hinaus bietet das Verhandlungspaket des SBV Verbesserungen bei Krankeits- und Unfalltaggeldern sowie Berufskleiderentschädigung im Gegenwert von rund 0,75 Lohnprozent. Bei einer erwarteten Teuerung von 0,3% für 2012 entspricht das Verhandlungsangebot des SBV einer realen Verbesserung von knapp 2 Lohnprozenten! Wie dies ein Grund für Kampfmassnahmen sein kann, ist dem SBV unergründlich.

Kontakt:

Dr. Daniel Lehmann, Direktor SBV
Tel.: +41/78/768'59'22
E-Mail: dlehmann@baumeister.ch
Web: www.baumeister.ch

Martin A. Senn
Vizedirektor SBV, Leiter Departement Politik + Kommunikation
Tel.: +41/44/258'82'60
Mobile: +41/79/301'84'68
E-Mail: msenn@baumeister.ch
Web: www.baumeister.ch

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