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SBV Schweiz. Baumeisterverband

Wirtschaftskommission des Ständerats löst Solidarhaftung aus Vorlage zur Personenfreizügigkeit heraus
Vernünftiger Entscheid der ständerätlichen Wirtschaftskommission (WAK-S)

Zürich (ots)

Der Schweizerische Baumeisterverband begrüsst den Entscheid der Wirtschaftskommission des Ständerats, die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zu verstärken. Der Kampf gegen Lohndumping und Scheinselbstständigkeit ist auch ein grosses Anliegen der Baubranche. Der Baumeisterverband empfindet es zudem als richtig, dass die WAK-S die Artikel* zur sogenannten Solidarhaftung zwischen Erstunternehmern und Subunternehmern aus der Vorlage herausgelöst hat, um vertiefte Abklärungen vornehmen zu können. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hatte Ende März die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit leider mit der Solidarhaftung verknüpft.

Wirksam bekämpft werden kann Lohndumping nur mit einer Professionalisierung der Kontrollen. Die paritätischen Kommissionen müssen die Kompetenz erhalten, bei der Feststellung von Verstössen mit sofortiger Wirkung noch vor Ort Zwangsmassnahmen bis hin zu Arbeitsverboten oder sogar Baustellenschliessungen vollziehen zu können. Zentral ist für den Schweizerischen Baumeisterverband auch, dass die Erstunternehmer ihren nächsten Subunternehmer mit einem schriftlichen Vertrag dazu verpflichten, die gesetzlichen Mindestbestimmungen einzuhalten.

Die Solidarhaftung lehnt der Schweizerische Baumeisterverband dagegen als untaugliches und KMU-feindliches Instrument ab. Er empfindet es als richtig, dass die Wirtschaftskommission des Ständerats den Ausbau der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit nicht mit der Einführung einer Solidarhaftung verknüpft hat. Die Solidarhaftung ist ein untaugliches, KMU- feindliches Instrument. Die Solidarhaftung ist KMU-feindlich, weil sie den Unternehmern eine Kontrollpflicht über ihre Subunternehmer auferlegt, die sich kleinere Firmen weder administrativ noch finanziell leisten können. Zudem werden kleine KMU Aufträge verlieren, weil grössere und mittlere Firmen aus Furcht vor unberechenbaren Haftungsfällen weniger Unteraufträge vergeben und Arbeiten vermehrt selber ausführen werden. Unter dem Strich ist die Solidarhaftung sogar kontraproduktiv. Wenn potentielle Missbraucher wissen, dass ihre Sanktionen auf andere abgeschoben werden können, wird ihre Gesetzestreue nicht zu-, sondern abnehmen.

* Entsendegesetz Artikel 5.1., 5.2., Gesetz über öffentliches Beschaffungswesen Artikel 8.3.

Kontakt:

Werner Messmer
Zentralpräsident SBV
Tel.: +41/79/445'77'89
E-Mail: werner.messmer@messmer.ch

Martin A. Senn
Vizedirektor SBV
Leiter Departement Politik + Kommunikation
Tel.: +41/44/258'82'60
Mobile: +41/79/301'84'68
E-Mail: msenn@baumeister.ch

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