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Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba)

75 Jahre aba
Es gibt noch viel zu tun

Berlin (ots)

Betriebliche Altersversorgung muss für Arbeitnehmer attraktiv und für Unternehmen handhabbar bleiben. Die EU-Niedrigzinspolitik belastet die betriebliche Altersversorgung, zumindest Aufsichts- und Steuerrecht müssen dringend angepasst werden. Drohende Fehlanreize wie Solvency II, Finanztransaktionssteuer und praxisferne EU-Standards müssen dringend verhindert, steuerliche Restriktionen schleunigst abgebaut werden. Politik und Sozialpartner sollten die Vorteile kollektiver Modelle nutzen und angesichts wachsender Versorgungslücken gemeinsam eine bAV-Verbreitungsoffensive starten.

bAV-Verbreitungsoffensive von Politik und Sozialpartnern erforderlich "Kein System der Kapitaldeckung ist so effizient wie die bAV, keines genießt so hohe Wertschätzung der Arbeitnehmer, keines ist weltweit so erfolgreich, keines hat so hohes Verbreitungspotenzial, und ausgerechnet hier droht eine kontraproduktive Mischung, wie es sie seit Jahrzehnten nicht gegeben hat," erklärte der aba-Vorsitzende Heribert Karch heute in Berlin am Vortag der Tagung zum 75. Jubiläum der aba. "Es muss der Weg geebnet werden für eine bAV-Verbreitungsoffensive von Politik und Sozialpartnern" forderte Karch. "Gerade jetzt, wo wir das Engagement aller Akteure für gute Betriebsrenten dringender brauchen denn je, müssen die schleichenden Fehlentwicklungen der letzten Jahre schnellstens korrigiert werden" betonte Karch.

EU-Niedrigzinspolitik - zumindest Aufsichts- und Steuerrecht müssen angepasst werden

"Die aba verkennt nicht die große Herausforderung für die EU-Staaten, das Finanzsystem in der Balance zu halten. Wir warnen aber davor, dass die erheblichen Anstrengungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zum Aufbau von Betriebsrenten durch die Niedrigzinspolitik großen Schaden nehmen können," erklärte der aba-Vorsitzende. Die aktuelle Politik der Notenbanken träfe vor allem kleine Sparer, aber auch die auf die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung erzielbaren Renditen würden dadurch geringer. "Die nachgelagerte Besteuerung in der bAV kann für den heute sparenden Arbeitnehmer die Nachteile noch weitgehend abfangen, aber wir brauchen eine Trendwende, um die zunehmenden Lasten der Unternehmen für Pensionszusagen zu begrenzen" betonte Karch. Angesichts der aktuellen Zinssituation sei der derzeitige steuerliche Rechnungszins für Pensionsrückstellungen und Unterstützungskassen viel zu hoch, eine betriebswirtschaftlich effiziente Vorfinanzierung sei nur noch eingeschränkt möglich. Zudem werde immer deutlicher, dass die zu erwartenden Versorgungslücken größer seien als bisher angenommen. Diese ließen sich in der aktuellen Situation selbst mit der kostengünstigen betrieblichen Altersversorgung immer schwerer schließen.

Steuerliche Restriktionen schleunigst abbauen

Die betriebliche Altersversorgung muss leichter handhabbar werden. "Wir haben nicht zu viele Durchführungswege, sondern zu viele steuerliche Restriktionen. Diese zwingen den Arbeitgeber zu Kombinationen von mehreren Durchführungswegen, die völlig unnötig sind und besonders für den Mittelstand eine echte Hürde darstellen. Immer häufiger würden durch die faktische Begrenzung der nachgelagerten Besteuerung im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG auf 4% der Beitragsbemessungsgrenze sogar tarifvertragliche Beiträge aus der Förderung externer Versorgungswerke herausgedrängt. Die Besteuerung muss flexibler werden, um sowohl Entgeltumwandlung als auch substantielle arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente aufbauen zu können" erläuterte Karch.

Europa muss Betriebsrenten fördern und nicht beschädigen

"Die Einführung der vorgeschlagenen Finanztransaktionssteuer kann, je nach Investitionsverhalten, zu Einbußen bei den auszahlbaren Betriebsrenten von 3,0 bis 8,0% führen" erläuterte der stellvertretende aba-Vorsitzende Dr. Georg Thurnes und forderte "Die Finanztransaktionssteuer, durch die man die Finanzindustrie an den Kosten der Finanzkrise beteiligen will, muss für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung unbedingt verhindert werden." Die betriebliche Altersversorgung zählt nämlich zu den Leidtragenden der Finanzkrise - und sicher nicht zu ihren Verursachern! "Die vorläufigen Ergebnisse der Auswirkungsstudie zeigen: Solvency II ist, anders als die EU-Kommission behauptet, kein guter Ausgangspunkt für ein neues Aufsichtsregime für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung", betonte Thurnes. Die Geschäftsmodelle von Versicherern und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung seien grundverschieden, daher müssten auch verschiedene Aufsichtsregime Anwendung finden.

"Nicht eine Betriebsrente an sich macht Arbeitnehmer immobil, sondern die einengenden steuerlichen Rahmenbedingungen" stellte Thurnes fest. Die weitere Dotierung der bestehenden betrieblichen Altersversorgung sollte für Arbeitnehmer, die innerhalb der EU von ihrem Arbeitgeber entsandt werden, zumindest für die Zeit der Entsendung problemlos möglich sein. Die grenzüberschreitende Übertragung von Kapital innerhalb der betrieblichen Altersversorgung muss einfacher werden. "Wer über die europaweite Anhebung von Mindeststandards für Betriebsrenten nachdenkt, der muss auch eingestehen, dass dies zu höheren Aufwendungen oder niedrigeren Renten führen wird" betonte der stellvertretende aba-Vorsitzende.

Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung ein.

Kontakt:

aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.,
Berlin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Klaus Stiefermann
Geschäftsführer

Wilhelmstraße 138
10963 Berlin
Telefon 030 - 33 858 11-0
www.aba-online.de
info@aba-online.de

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