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Verband Schweizer Kurhäuser - Sektion Kt. Bern

Die neue Form der Spitalnachsorge, die Akut- und Übergangspflege, wird ab Juni in 8 Berner Kurhäuser angeboten

Nachbarkantone (ots)

Seit Januar 2011 ist die neue Pflegefinanzierung in Kraft. Neben verschiedenen Neuerungen und Änderungen in der Langzeitpflege ist nach Art. 25a Abs. 2 KVG auch die Akut- und Übergangspflege sicher zu stellen.

Da die Berner Kurhäuser seit Einführung des KVG exakt das Patientengut pflegen und betreuen, an welches sich die neue Akut- und Übergangspflege richtet, hat der Verband Berner Kurhäuser 2010 den Kontakt mit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kanton Bern aufgenommen.

Die Gespräche und Verhandlungen mit der GEF und den Versicherungsverbänden haben nun zum erwünschten Ziel geführt:

1. Acht Berner Kurhäuser können ab 1. Juni 2011 die neue Akut- und Übergangspflege (AÜP) für die Bürger/innen des Kanton Bern anbieten

2. Die AÜP richtet sich an Patienten, welche nach dem Akutspitalaufenthalt noch Pflege und Therapie, jedoch keine spezialisierte Rehabilitation in einer Klinik benötigen

3. Das Ziel der AÜP ist die Rückkehr in die angestammte häusliche Umgebung

4. Die AÜP wird vom Spitalarzt verordnet und ist gesetzlich auf maximal 14 Tage limitiert

5. Die Pflegekosten werden zwischen Kanton (55%) und OKP* (45%) aufgeteilt (* OKP = Obligatorische Krankenpflegeversicherung)

6. Medikamente, Pflegematerial, Physiotherapie, Labor, Arztkosten, etc. werden als ambulante medizinische Leistungen zu mindestens 90% von der OKP übernommen

7. An die Hotelleriekosten leistet die OKP keinen Beitrag. Wer eine Spitalzusatzversicherung abgeschlossen hat, halbprivat oder privat versichert ist, erhält einen Pauschalbeitrag an die Hotelleriekosten im Kurhaus

Ungefähr 80% der bisherigen Kurpatient/innen aus dem Kanton Bern erfüllen die Kriterien der AÜP. Sobald die Spitalärzte von der AÜP in den Berner Kurhäuser Kenntnis haben, wird für den grössten Teil dieser Patienten eine AÜP verordnet werden.

Die Vorteile einer AÜP in einem Kurhaus liegen auf der Hand:

- Die strukturelle und personelle Infrastruktur eines Kurhauses ist optimal auf die AÜP zugeschnitten

- Die Kurhäuser befinden sich in schöner gesundheitsfördernder Lage und verfügen über ansprechende Hotellerie

- Akutspitäler und Kurhäuser arbeiten seit Jahrzehnten eingespielt und erfolgreich zusammen

- Patient/innen mit Zusatzversicherung erhalten einen Beitrag an die Hotellerie im Kurhaus

Mitglieder des VSK-BE:

- a.. Gesundheitszentrum Schönberg, 654 Gunten

- b.. Rehaklinik, Kurhaus Hasliberg, 6083 Hasliberg

- c.. Kurhaus Haltenegg, 3625 Heiligenschwendi

- d.. Kurhaus Mon Bijou, 3800 Interlaken

- e.. Reha- und Kurklinik Eden, 3854 Oberried

- f.. Kurhaus Alpina, 3852 Ringgenberg

- g.. Kurhaus Mon Repos, 3852 Ringgenberg

- h.. Reha-Pflegekinik Eden, 3852 Ringgenberg

Kontakt:

Gerhard Zundel
Vizepräsient des VSK-BE
Mobile: +41/79/334'09'66
E-Mail: g.zundel@kurklinik-eden.ch