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Rechtsanwälte Heinz, v. Rothkirch, Nachtwey

Sarah Connor: Unzulässige Bildveröffentlichung

Berlin (ots)

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zeigen an, dass wir die Sängerin Sarah Connor und Herrn 
Florian Fischer vertreten. Namens und in Vollmacht unserer Mandanten 
teilen wir mit:
Am 31. Januar 2011 wurde über youtube ein 43-sekündiger Videoclip 
mit Herrn Wasiem Taha, Künstler-Pseudonym "Massiv", unter dem Titel 
"Massiv BGB2 Ansage (+ Sarah Connor Diss)" veröffentlicht.
Gegen Ende des Videoclips wird  ein Bild unserer Mandantin 
gezeigt, das unsere Mandantin in ihrem geschützten Privatbereich im 
Urlaub auf einem Boot zeigt. Sie trägt Badebekleidung und ihr 
Bikini-Oberteil ist dabei leicht zur Seite geschoben, so dass die 
teilweise entblößte Brust unserer Mandantin zu sehen ist. Das Bild 
ist im Rahmen des Urlaubs von dem Lebensgefährten und Manager unserer
Mandantin, Herrn Florian Fischer aufgenommen worden. Das gezeigte 
Foto unserer Mandantin war auf dem privaten Laptop Herrn Fischers 
gespeichert. Dieser Laptop wurde Herrn Fischer vor einiger Zeit 
gestohlen.
Die Veröffentlichung dieses Bildes stellt u.a. einen 
schwerwiegenden Eingriff in die Privat- und Intimsphäre unserer 
Mandantin dar. Die Veröffentlichung und auch der Weitervertrieb der 
Fotografie sind daneben auch strafrechtlich relevant.
Unsere Mandantin hat daher u.a. einen Anspruch auf Unterlassung 
der Veröffentlichung und Verbreitung von Abbildungen ihrer Person 
gemäß §§ 823 II, 1004 BGB i.V.m. §§ 22, 23 KUG.
Wir gehen davon aus, dass diese Aufnahme angeboten wird. Wir 
fordern Sie auf, es zu unterlassen, die Aufnahmen zu veröffentlichen 
oder zu verbreiten oder dies durch Dritte besorgen zu lassen. Wir 
sind beauftragt, gegen jedwede Veröffentlichung der Aufnahmen ohne 
weitere Ankündigung umfassend gerichtlich vorzugehen.
Überdies verstößt die Veröffentlichung und Verbreitung der 
Aufnahmen unter anderem auch gegen die Ziffer 8 des Pressekodex des 
Deutschen Presserates. Wir appellieren daher auch an Ihre 
journalistische Verantwortung und fordern Sie auf, von der 
Veröffentlichung der Aufnahmen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Heinz
Rechtsanwalt

Pressekontakt:

Rechtsanwälte
Heinz, v. Rothkirch, Nachtwey

AP: RA Heinz oder RA v. Rothkirch
Tel.: 0421 222100
email: heinz@medien-kanzlei.eu