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Travail.Suisse

Umsetzung von Art. 121a BV nicht auf dem Buckel der Arbeitnehmenden

Bern (ots)

Mit den heute präsentierten Eckpunkten zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative stellt der Bundesrat die bilateralen Verträge aufs Spiel. Die mögliche unilaterale Einführung einer Schutzklausel bringt ungewisse Folgen für den Wirtschaftsstandort Schweiz und den Arbeitsmarkt. Für Travail.Suisse kommt nur eine Umsetzung im Einklang mit der Europäischen Union in Frage. Ausserdem lassen die bundesrätlichen Eckpunkte die notwendigen Schritte zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen vermissen und es fehlen konkrete Massnahmen zur Stärkung von Jugendlichen, Frauen und älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt. Travail.Suisse fordert vom Bundesrat am 18. Dezember 2015 klare Aussagen dazu.

Aus Sicht von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, sind die heute vorgestellten Eckpunkte ein Spiel mit dem Feuer und es droht so eine Umsetzung von Artikel 121a BV auf dem Buckel der Arbeitnehmenden.

Nur mit und nicht gegen die EU

Bei der Umsetzung von Art. 121a der Bundesverfassung bleiben für Travail.Suisse die Verhandlungen mit der EU zentral. Nur wenn mit der EU eine Verhandlungslösung gefunden werden kann, ist der Erhalt der bilateralen Verträge und damit von geordneten Beziehungen zu unseren Nachbarn und wichtigsten Handelspartnern garantiert. Die heute präsentierte Möglichkeit einer unilateralen Einführung einer Schutzklausel mit allfälligen Kontingenten erachten wir als nicht zielführendes Instrument. Ein latenter Bruch des Personenfreizügigkeitsabkommens mit ungewissen Auswirkungen auf die bilateralen Verträge ist unwürdig für den schweizerischen Rechtsstaat. Gleichzeitig werden geordnete Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz in Frage gestellt und die mangelnde Planungssicherheit gefährdet die wirtschaftliche Entwicklung und den Arbeitsmarkt.

Mehr statt weniger Schutz auf dem Arbeitsmarkt

Travail.Suisse stellt sich dezidiert gegen die - aus Wirtschafts- und Arbeitgeberkreisen - vorgebrachte Forderung einer Schaffung von Kurzaufenthaltsbewilligungen. Der Bundesrat soll darauf verzichten. Faktisch würde dies einer Wiedereinführung des Saisonnierstatuts entsprechen und grosse Probleme auf dem Arbeitsmarkt nach sich ziehen. Jede Diskriminierung auf dem Schweizer Arbeitsmarkt bringt zusätzlichen Druck auf die Löhne und Arbeitsbedingungen sämtlicher Arbeitnehmenden in der Schweiz. Für Travail.Suisse ist es klar, dass es eine Politik braucht, welche die Situation der Arbeitnehmenden verbessert und nicht zusätzlich verschlechtert. Die angekündigten Massnahmen zur Bekämpfung der Missbräuche und Probleme auf dem Arbeitsmarkt werden zentral, damit die Löhne und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden gesichert werden können. Die in Aussicht gestellte Analyse des Arbeitsmarktes ist ein Lichtblick der heutigen Entscheide. Eine Optimierung der flankierenden Massnahmen ist nur ein Minimum. Aus Sicht von Travail.Suisse ist die Erhöhung der Bussen bei Lohnunterbietungen unverzüglich umzusetzen (die gesetzgeberischen Arbeiten im Parlament laufen). Zudem müssen die weiteren Optimierungsmassnahmen der flankierenden Massnahmen zwingend in die Botschaft zur Umsetzung von 121a integriert werden bzw. in die Beschlüsse des Parlaments einfliessen. Weiter sind mit konkreten Massnahmen die Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt zu verbessern, die Arbeitsmarktpartizipation der Frauen über eine Vereinfachung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erhöhen und der Verbleib der älteren Arbeitnehmenden im Arbeitsmarkt zu sichern. Der Bundesrat muss dazu griffige Massnahmen vorschlagen und nicht auf Plazebo-Methoden setzen.

Kontakt:

Für weitere Informationen:
Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93,
www.travailsuisse.ch

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