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Revision des Bürgerrechts: Die Vernunft ist zurück

Bern (ots)

Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, begrüsst, dass der Ständerat die vom Nationalrat vorgenommenen Verschärfungen am neuen Bürgerrechtsgesetz korrigiert hat. Bedauerlich ist allerdings, dass künftig eine Niederlassungsbewilligung Voraussetzung für eine Einbürgerung ist.

Travail.Suisse fordert jetzt den Nationalrat auf, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen und dem Ständerat zu folgen. Der hat für Einbürgerungen eine Mindest-Aufenthaltsdauer von acht Jahren vorgesehen, bei der die Jahre der vorläufigen Aufnahme angerechnet und die Jahre, die eine Person zwischen dem 10. und dem 20. Lebensjahr in der Schweiz verbracht hat, doppelt gezählt werden.

Niederlassungsbewiligung als Voraussetzung ist diskriminierend

Es ist erfreulich, dass der Ständerat die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von 12 auf 8 Jahre senken will. Bedauerlich ist indes, dass Einbürgerungswillige künftig zwingend über eine Niederlassungsbewilligung verfügen müssen. Diese Bedingung wird insbesondere Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten diskriminieren, denn sie erhalten seltener eine Niederlassungsbewilligung.

Nein zu zusätzlichen Integrationskriterien

Der Ständerat hat die Forderung des Nationalrats, dass sich Einbürgerungswillige in Wort und Schrift gut verständigen können, abgelehnt. Das ist positiv, denn dies hätte Kandidatinnen und Kandidaten, die gut integriert sind, aber über eine bescheidenere schulische Ausbildung verfügen, benachteiligt. Auf Ablehnung stösst bei Travail.Suisse allerdings der Entscheid des Ständerats, zusätzliche kantonale Integrationskriterien einzuführen. Solche kantonalen Kriterien widersprechen einem wichtigen Ziel der Revision, nämlich mehr Gleichbehandlung bei der Einbürgerung über die Kantonsgrenzen hinweg zu erreichen.

Rasch eine Vorlage für die Jungen der 3. Generation vorlegen

Travail.Suisse fordert, dass nach der Verabschiedung der Revision des Bürgerrechts das Dossier der erleichterten Einbürgerung für in der Schweiz geborene Jugendliche von Eltern, die ihrerseits in der Schweiz geboren oder hier aufgewachsen sind, wieder aufgenommen wird. Angesichts der ungünstigen demografischen Entwicklung ist es wichtig, dass diese Jugendlichen als Schweizer Bürgerinnen und Bürger anerkannt werden und sie auf Anfrage das Bürgerrecht erhalten.

Kontakt:

Für weitere Informationen :
Denis Torche, Leiter Migrationspolitik, Tel. 031 370 21 11 oder 079
846 35 19

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