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COLEXON Energy AG

EANS-Adhoc: COLEXON Energy AG
Ad hoc-Mitteilung der COLEXON Energy AG Einberufung der Hauptversammlung auf den 15. Februar 2013 und Änderungen im Aufsichtsrat

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  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/Unternehmen
08.01.2013


Hamburg, den 8. Januar 2013 - Der Vorstand der COLEXON Energy AG (WKN 525070,
ISIN 0005250708), Hamburg, wird heute die außerordentliche Hauptversammlung zur
Beschlußfassung über die beabsichtigten Kapitalmaßnahmen im Zusammenhang mit dem
Erwerb der zumindest 80%-igen Beteiligung an dem nicht börsennotierten
belgischen Solarunternehmen 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien, auf den 15.
Februar 2013 einberufen. Die Beschlußvorschläge sehen u.a. vor, zunächst das
Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung einer unentgeltlich zur Verfügung
gestellten Aktie der Gesellschaft auf eine durch zwei ganzzahlig teilbare Zahl
zu glätten, sodann das geglättete Grundkapital durch Zusammenlegung jeweils
zweier Aktien zu einer Aktie auf die Hälfte (EUR 8.872.278,00) herabzusetzen, um
dieses sodann um bis zu EUR 16.012.125,00 auf bis zu EUR 24.884.403,00 zu
erhöhen. Die Kapitalerhöhung soll durch Sacheinlagen dergestalt erfolgen, dass
die 30 Aktionäre von 7C Solarparken NV sämtliche von ihnen gehaltenen Anteile an
der 7C Solarparken NV gegen Gewährung der neuen COLEXON-Aktien in die COLEXON
Energy AG einbringen, die dadurch zu einer Tochtergesellschaft von COLEXON wird.
Das Bezugsrecht der Aktionäre von COLEXON ist bei dieser Kapitalerhöhung also
ausgeschlossen. Die Kapitalerhöhung soll nur durchgeführt werden, wenn so viele
der Aktionäre von 7C Solarparken NV an der Kapitalerhöhung teilnehmen, dass
COLEXON zumindest eine Mehrheit von 80% am Kapital der 7C Solarparken NV
erwirbt. Sollten, was angestrebt wird, alle Aktionäre von 7C Solarparken NV
sämtliche von ihnen an der 7C Solarparken NV gehaltenen Anteile im Rahmen der
Kapitalerhöhung in die COLEXON einbringen, so würde sich der Anteil der
bisherigen Aktionäre von COLEXON auf ca. 25,9% am Grundkapital von dann EUR
24.884.403,00 verringern. Da die 7C Solarparken NV derzeit selbst mit ca. 22,9%
am Grundkapital von COLEXON beteiligt ist, würde sich dadurch, dass 7C
Solarparken NV im Zuge der Sachkapitalerhöhung eine Tochtergesellschaft von
COLEXON würde, der Anteil der von COLEXON unmittelbar und mittelbar gehaltenen
eigenen Aktien von zur Zeit ca. 4,6% am derzeitigen Grundkapital auf ca. 9,8% am
erhöhten Grundkapital in Höhe von EUR 24.884.403,00 erhöhen. Den Bedingungen der
Kapitalerhöhung liegen gutachterlich ermittelte Unternehmenswerte von COLEXON
und 7C Solarparken NV zum Bewertungsstichtag 14. Februar 2013 zu Grunde. Das von
Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellte
Bewertungsgutachten beziffert den Wert einer Aktie von 7C Solarparken NV auf EUR
4.508,93 und den Wert einer Aktie von COLEXON nach Kapitalherabsetzungen auf EUR
1,40 (jeweils gerundet). Hieraus folgt im Rahmen der Sachkapitalerhöhung ein
Umtauschverhältnis von gerundeten 3.225 COLEXON-Aktien zu 1 7C-Aktie. Der
gutachterliche Wert der von den derzeitigen COLEXON-Aktionären gehaltenen
Beteiligungen wird trotz der eintretenden Beteiligungsverwässerung nicht
beeinträchtigt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates Dr. Carl Graf von Hardenberg
(Aufsichtsratsvorsitzender) und Dr. Ing. Kurt-Friedrich Ladendorf haben vor dem
Hintergrund, dass die COLEXON Energy AG bei Umsetzung der vorgeschlagenen
Maßnahmen in erheblichem Umfang neues Geschäft hinzuerwirbt, erklärt, dass sie
ihre Mandate mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung am 15.
Februar 2013 niederlegen werden, um der außerordentlichen Hauptversammlung die
Möglichkeit zu geben, den Aufsichtsrat um Personen zu ergänzen, die über
spezifische Kenntnisse in Bezug auf die Geschäftstätigkeit von 7C Solarparken NV
verfügen. Daher ist auch eine Beschlußfassung über die Neuwahl von
Aufsichtsratsmitgliedern auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 15.
Februar 2013 vorgesehen.
Alle insoweit relevanten Einzelheiten werden in der Hauptversammlungseinladung
im Bundesanzeiger vom heutigen Tage sowie auf der Website der Gesellschaft
veröffentlicht.


Rückfragehinweis:
Friederike Thyssen, Investor Relations COLEXON Energy AG, 
friederike.thyssen@pvf.de

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    COLEXON Energy AG
             Große Elbstraße 45
             D-22767 Hamburg
Telefon:     +49 (0) 40 2800 31 0
FAX:         +49 (0) 40 2800 31 102
Email:        info@colexon.de
WWW:         http://www.colexon.de
Branche:     Energie
ISIN:        DE0005250708
Indizes:     CDAX
Börsen:      Freiverkehr: Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Regulierter
             Markt/General Standard: Frankfurt 
Sprache:    Deutsch

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