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Bank für Tirol und Vorarlberg AG

EANS-News: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Veröffentlichung von Hauptversammlungsbeschlüssen gemäß § 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 2 Abs 2 VMV 2018

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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(Gemäß § 119 Abs 10 BörseG 2018 wird hierdurch die Veröffentlichungspflicht
gemäß § 65 Abs 1a AktG mit erfüllt.)

Aktienrückkauf

Innsbruck - In der am 10. Juni 2020 abgehaltenen 102. ordentlichen
Hauptversammlung der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft wurde
insbesondere Folgendes beschlossen:
Die in der 100. ordentlichen Hauptversammlung vom 08.05.2018 erteilte
Ermächtigung des Vorstands, eigene Aktien zum Zweck der Veräußerung an eigene
Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Mitglieder des Vorstandes sowie des
Aufsichtsrates mit der Maßgabe zu erwerben, dass der Anteil der zu diesem Zweck
zu erwerbenden Aktien mit fünf von Hundert des Grundkapitals begrenzt ist, wird
im nicht ausgenützten Umfang widerrufen und gleichzeitig wird die Bank für Tirol
und Vorarlberg Aktiengesellschaft ermächtigt, eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4
AktG zum Zweck der Veräußerung an eigene Arbeitnehmer, leitende Angestellte,
Mitglieder des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates mit der Maßgabe zu erwerben,
dass der Anteil der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien mit fünf von Hundert
des Grundkapitals begrenzt ist.
Die in der 100. ordentlichen Hauptversammlung vom 08.05.2018 erteilte
Ermächtigung des Vorstands, eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG mit der
Maßgabe zu erwerben, dass der Anteil der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien
mit zehn von Hundert des Grundkapitals begrenzt ist, wird im nicht ausgenützten
Umfang widerrufen und gleichzeitig wird die Bank für Tirol und Vorarlberg
Aktiengesellschaft ermächtigt, eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG
(zweckfreier Erwerb) mit der Maßgabe zu erwerben, dass der Anteil der zu diesem
Zweck zu erwerbenden Aktien mit zehn von Hundert des Grundkapitals begrenzt ist.
Der Handel in eigenen Aktien als Erwerbszweck wird dabei ausdrücklich
ausgeschlossen.
Auf Grund dieser Beschlüsse dürfen Aktien nur erworben werden, wenn der
Gegenwert je Aktie den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten
amtlichen Einheitskurse für die Aktien der Bank für Tirol und Vorarlberg
Aktiengesellschaft an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht
mehr als 20 % übersteigt oder unterschreitet.
Der Vorstand ist ermächtigt, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG erworbene eigene Aktien
wieder zu veräußern. Der Vorstand ist verpflichtet, das jeweilige
Rückkaufprogramm sowie dessen Dauer und ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm
unmittelbar vor Durchführung entsprechend den Bestimmungen des Börsegesetzes zu
veröffentlichen. Jedes Rückkauf- und gegebenenfalls Wiederverkaufsprogramm muss
den Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre gemäß § 47a AktG entsprechen.
Der mit den von der Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z 1, 4, 7 und 8
AktG erworbenen eigenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital darf zusammen
mit den anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und
noch besitzt, 10 von 100 des Grundkapitals nicht übersteigen.
Diese Ermächtigungen gelten jeweils bis zum 19. November 2022.

Innsbruck, im Juni 2020
Der Vorstand



Rückfragehinweis:
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Bereich Recht und Beteiligungen
Dr. Stefan Heidinger
+43-505333-1500 
stefan.heidinger@btv.at


Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Bank für Tirol und Vorarlberg AG
             Stadtforum 1
             A-6020 Innsbruck
Telefon:     +43(0)5 05 333
FAX:         +43(0)5 05 333- 1408
Email:        info@btv.at
WWW:      www.btv.at
ISIN:        AT0000625504, AT0000625538
Indizes:     WBI
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

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