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Atrium European Real Estate Limited

EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate Limited
Angebot zur Streitbeilegung

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  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Sonstiges
19.01.2016


Angebot zur Streitbeilegung

Jersey, 19. Jänner 2016: Atrium European Real Estate Limited (die
"Gesellschaft") (VSE/Euronext: ATRS), ein führender Eigentümer, Betreiber und
Entwickler von Einkaufszentren und Einzelhandelsimmobilien in Zentral- und
Osteuropa und Konzernobergesellschaft der Atrium Gruppe, gibt die Beilegung des
in den Niederlanden von der ,,Stichting Atrium Claim" angestrengten
Gerichtsverfahrens und den Abschluss einer Vereinbarung betreffend die
Einrichtung  eines Entschädigungsfonds bekannt, durch den Rechtsstreitigkeiten,
welche derzeit vor Zivilgerichten in Österreich geführt werden, als auch
Ansprüche aus Privatbeteiligtenanschlüssen in Strafverfahren beigelegt werden
sollen. An der Vereinbarung sind die Meinl Bank AG und Rechtsanwälte der
Stichting (unter anderem ein Anwalt, der bestimmte österreichische Kläger
vertritt) beteiligt. Stichting beansprucht für sich, die Interessen
gegenwärtiger und ehemaliger Anleger zu vertreten, welche zwischen 2002 und 2007
Zertifikate erworben haben, als die Gesellschaft als Meinl European Land Limited
bekannt war, vor der Funktionsperiode sämtlicher derzeitiger Führungskräfte und
Vorstände. 

Die Vereinbarung bietet den daraus berechtigten Anlegern die Möglichkeit einer
Entschädigung durch den Entschädigungsfonds. Obwohl die Gesellschaft nach wie
vor der Meinung ist, dass die in den österreichischen Zivilverfahren gegen die
Gesellschaft geltend gemachten Ansprüche jeder Grundlage entbehren, werden im
Namen von Anlegern in diesen Verfahren Schäden aufgrund angeblich falscher oder
unvollständiger Erklärungen in Veröffentlichungen von Meinl European Land
erhoben. Die Gesellschaft hat sich an der Vereinbarung beteiligt, um für ihre
Aktionäre nachteilige Altlasten hinter sich zu lassen, die einen erheblichen
Zeitaufwand für das Management sowie damit verbundene Rechtsberatungsgebühren
und Kosten verursachen, indem sie all jenen, die Gerichtsverfahren führen und
sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen haben, die
Gelegenheit bietet, eine umfassende Lösung zu erzielen. 

Gemäß der heute bekannt gegebenen Vereinbarung können die daraus berechtigten
Anleger eine Entschädigung erhalten, die auf Basis einer einheitlichen
Berechnungsmethode errechnet wird, die auf der Internetseite der Stichting -
www.atriumclaim.com - detailliert erklärt wird und Faktoren wie erhaltene
Dividenden, derzeitige Beteiligung, Zeitpunkt und Gesamtbetrag der Investition
berücksichtigt. Alle berechtigten Anleger werden von der Gesellschaft
aufgefordert, die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten
Informationen genau durchzulesen und Beratung von einem entsprechend
qualifizierten Berater in Anspruch zu nehmen, um dann ihre eigene Entscheidung
zu treffen, ob sie sich der Vereinbarung anschließen. Diejenigen, die sich für
die Annahme der Entschädigung auf Basis der heute bekannt gegebenen Vereinbarung
entscheiden, werden die gemäß der in der Vereinbarung dargestellten
Berechnungsmethode berechnete Zahlung erhalten. Um teilzunehmen, müssen die
berechtigten Anleger ein Online-Formular ausfüllen und übermitteln und bestimmte
Informationen hinsichtlich ihrer Ansprüche erteilen.

Obwohl zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar ist, wie viele Anleger ein Angebot
unterbreiten werden, an der Vereinbarung teilzunehmen, ist die Gesellschaft der
Meinung, dass es wichtig ist, ernsthafte Bemühungen zur endgültigen Lösung
dieser langjährigen Themen zu unterstützen. Die maximale Haftung der
Gesellschaft aus der Vereinbarung beträgt etwa EUR 32 Millionen (inklusive
Kosten), jedoch wird der tatsächliche Betrag im Laufe der Zeit ermittelt werden
und von der Anzahl der Anleger, die daran teilnehmen, abhängen.

Die Gesellschaft ist zuversichtlich, dass die in Frage kommenden Anleger sich an
diesem Verfahren beteiligen werden. Hinsichtlich jener, die sich entscheiden,
weiter gerichtlich gegen die Gesellschaft im Zusammenhang mit diesen Altlasten
vorzugehen, hält die Gesellschaft an ihrer Überzeugung fest, dass die gegen sie
gerichteten Ansprüche jeder Grundlage entbehren und sie sich weiterhin in
sämtlichen Verfahren mit allen Kräften verteidigen wird.

Weitere Informationen:
FTI Consulting Inc.:                                         +44 (0)20 3727 1000
Richard Sunderland / Claire Turvey 
atrium@fticonsulting.com


Rückfragehinweis:
For further information:
FTI Consulting Inc.:
+44 (0)20 3727 1000
Richard Sunderland
Claire Turvey 
Richard.sunderland@fticonsulting.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Atrium European Real Estate Limited
             Seaton Place 11-15
             UK-JE4 0QH  St Helier Jersey / Channel Islands 
Telefon:     +44 (0)20 7831 3113
Email:        richard.sunderland@fticonsulting.com
WWW:         http://www.aere.com
Branche:     Immobilien
ISIN:        JE00B3DCF752
Indizes:     Standard Market Continuous
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange 
Sprache:    Deutsch

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