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Oberbank AG

EANS-News: Oberbank AG
Beschluss der Hauptversammlung zum Aktienrückkauf

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Aktienrückkauf/Beschluss der Hauptversammlung zum Aktienrückkauf

Linz (euro adhoc) - Veröffentlichung des Beschlusses, von einer Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2,4 und 5 VeröffentlichungsV 2002

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 1107. Mai Juni 20101 beschlossen, von der in der Hauptversammlung vom 10. Mai 2010 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen der Mitarbeiteraktion Gebrauch zu machen und hat ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm beschlossen; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:

* Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 10. Mai 2010.

* Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 10. Mai 2010 via APA/euro adhoc und am 11.Mai 2010 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

* Beginn des Rückkaufprogramms: 18.Mai 201014. Juni 2011; voraussichtliche Dauer bis 21. Mai17.Juni 20102011. * Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG. * Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 5670.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,272% und am gesamten Grundkapital von ca. 0,2419%. * Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen. * Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion bzw für künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden. * Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine * Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, HYPERLINK "http://www.oberbank.at"www.oberbank.at, zu erfüllen.

Linz, am 1107. MaiJuni 20101 Der Vorstand

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Unternehmen: Oberbank AG
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