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Oberbank AG

EANS-News: Oberbank AG
Beschluss der Hauptversammlung zum Aktienrückkauf

Linz (euro adhoc) -

  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
Aktienrückkauf/Beschluss der Hauptversammlung zum Aktienrückkauf
Veröffentlichung des Beschlusses, von einer
Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen, und Veröffentlichung des 
Rückkaufprogramms der Oberbank AG Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 
BörseG iVm §§ 2,4 und 5 VeröffentlichungsV 2002
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 11. Mai 2010 beschlossen, von 
der in der Hauptversammlung vom 10. Mai 2010 erteilten Ermächtigung 
zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen der 
Mitarbeiteraktion Gebrauch zu machen und hat ein Programm zum 
Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm 
beschlossen; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden 
hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 4 
und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:
* Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 10. 
Mai 2010. * Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses 
erfolgte am 10. Mai 2010 via APA/euro adhoc und am 11. Mai 2010 im 
Amtsblatt zur Wiener Zeitung. * Beginn des Rückkaufprogramms: 18. Mai
2010; voraussichtliche Dauer bis 21. Mai 2010. * Das Rückkaufprogramm
bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank 
AG. * Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 56.000 Stück 
Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am 
stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca 0,22% und am 
gesamten Grundkapital von ca 0,19%. * Der geringste beim Rückerwerb 
zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse 
festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der 
Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht
mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende
Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse 
festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der 
Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht
mehr als 20% übersteigen. * Der Rückkauf erfolgt über die Börse 
und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch 
außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs ist in erster Linie, diese 
Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen 
Mitarbeiteraktion zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor, die 
zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung 
der Mitarbeiteraktion bzw für künftige Mitarbeiteraktionen zu 
verwenden. * Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine * 
Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§
6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der
Gesellschaft, {www.oberbank.at}[HYPERLINK: http://www.oberbank.at], 
zu erfüllen.
Linz, am 11. Mai 2010
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Andreas Pachinger
0043 / 732 / 7802 - 7460 
andreas.pachinger@oberbank.at

Rückfragehinweis:

Mag. Andreas Pachinger
0043 / 732 / 7802 - 7460
andreas.pachinger@oberbank.at

Branche: Banken
ISIN: AT0000625108
WKN:
Index: WBI
Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr

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