Alle Storys
Folgen
Keine Story von Börsen-Zeitung mehr verpassen.

Börsen-Zeitung

GDL vor Gericht, Kommentar zum Tarifeinheitsgesetz von Ulli Gericke

Frankfurt (ots)

Nein, mit dem gestern von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegten Entwurf eines Tarifeinheitsgesetzes werden die derzeitigen Streiks bei der Deutschen Bahn und der Lufthansa nicht unterbunden. Nein, die widerspenstigen Minigewerkschaften, angefangen bei der Lokführergewerkschaft GDL über die Pilotenvereinigung Cockpit bis zur Ärztegewerkschaft Marburger Bund, werden damit nicht verboten. Und ebenfalls nein: Für die Lokführer oder Piloten verhandeln künftig nicht andere Gewerkschaften als GDL oder Cockpit. Nein, das Gesetzesvorhaben der schwarz-roten Koalition ändert nichts an der heutigen, höchst unbefriedigenden Situation, in der hoch spezialisierte Berufsgruppen das halbe Land in Geiselhaft nehmen können.

Anderes zu erwarten wäre blauäugig, um nicht zu sagen: verfassungswidrig. Denn das Recht auf Koalitionsfreiheit ist im Grundgesetz garantiert. Entsprechend betont Nahles, "das Streikrecht bleibt unangetastet". Mit ihrem Tarifeinheitsgesetz kann und will sie lediglich erreichen, die bösen Folgen eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts zu lindern, das vor vier Jahren den bis dahin gültigen Rechtsprechungsgrundsatz "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" kippte. Die GDL versucht seitdem, ihren Einfluss auszuweiten, indem sie sich nicht nur wie seit 1867 für Lokführer, sondern auch für Zugbegleiter und Restaurantkräfte zuständig fühlt. Diese Berufsgruppen wurden bisher von der wesentlich größeren EVG, Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft vertreten. Bei solchermaßen "Tarifkollisionen" soll künftig nur die Gewerkschaft über Löhne und Arbeitsbedingungen verhandeln, die im Betrieb die meisten Mitglieder zählt. Dass dies für Cockpit gilt und den Marburger Bund ist offensichtlich - deren Position wird folglich nicht angerührt.

Die fragliche Betriebsmehrheit kann eine Definitionsfrage sein, zumal ein Konzern wie die Deutsche Bahn über Hunderte von eigenständigen Unternehmen verfügt. Es kann aber auch eine Frage von Klugheit sein: Denn natürlich kann das Bahn-Management nicht im Ernst wollen, die GDL über miese Tricks auszubooten - wohl wissend, dass dies nur die Streikfront zusammenschweißt. Der Weg muss ein anderer sein: Beide Gewerkschaften müssen sich über ihre Mitglieder - und damit die jeweilige Tarifhoheit einigen. Gerichte müssen im Zweifelsfall entscheiden, ob ein Arbeitskampf einer Minderheitsgewerkschaft verhältnismäßig ist - und dies gegebenenfalls verneinen. Womit das Gesetz nur mit Hilfe von Gerichten wirksam werden kann - aber das war im Arbeitsrecht schon immer so.

Kontakt:

Börsen-Zeitung
Redaktion

Telefon: 069--2732-0
www.boersen-zeitung.de

Weitere Storys: Börsen-Zeitung
Weitere Storys: Börsen-Zeitung
  • 27.10.2014 – 20:50

    Die doppelte EZB, Kommentar zur Bankenunion von Bernd Wittkowski

    Frankfurt (ots) - Der Bankenstresstest ist einen Tag vorbei, und die EZB hat die Aufsicht über die 120 bedeutendsten Institute in Euroland noch gar nicht übernommen, schon ist die Diskussion da: Politiker aus den Reihen von Bundesregierung und Opposition warnen die Zentralbank davor, Pfandbriefe oder verbriefte Vermögenswerte (ABS) der bei der Bilanzprüfung durchgefallenen Banken aufzukaufen. Denn das wäre ...

  • 26.10.2014 – 20:30

    Europas (Ohn-)Macht, Kommentar zur Bankenprüfung von Bernd Wittkowski

    Frankfurt (ots) - Europa hat am Sonntag an Macht gewonnen. Die großflächige Bankenprüfung unter Regie der Europäischen Zentralbank (EZB) schafft 22 Jahre nach Einführung des Binnenmarktes und fast 16 Jahre nach Etablierung der Währungsunion die Voraussetzungen für die in acht Tagen mit der gemeinsamen Aufsicht startende Bankenunion. Der Schritt kommt eineinhalb ...

  • 23.10.2014 – 20:55

    Italowestern, Kommentar zum Stabilitätspakt von Detlef Fechtner

    Frankfurt (ots) - Sergio Leone hätte es nicht spannender inszeniert. Vorige Woche haben die Euro-Staaten Budgetentwürfe nach Brüssel geschickt. Erstmals hat die EU-Kommission nun das Recht (und die Pflicht), Pläne zur Überarbeitung zurückzusenden, die eklatant gegen den erneuerten, strikteren Pakt verstoßen. Der Zeitplan für den Briefverkehr ist stramm. Es geht ...