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Da gibt es kein Vertun, Kommentar zur Kriminalität von Bernd Wittkowski

Frankfurt (ots)

Ist das Bankgewerbe eine kriminelle Vereinigung? Solche ehrenwerten Gesellschaften definiert das deutsche Strafgesetzbuch als Gruppierungen, "deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen". Da darf man angesichts des Falls Credit Suisse und des mutmaßlichen Falls BNP Paribas und mit Blick auf eine Vielzahl weiterer Verfahren gegen die geballte Branchenprominenz schon mal nachfragen.

Um die Antwort vorwegzunehmen: Am Stammtisch mag die These von der kriminellen Vereinigung mehrheitsfähig sein. Wir bleiben jedoch bei unserer seit langem vertretenen Einschätzung, dass die allermeisten Banken und Sparkassen nicht Täter, sondern - zum Beispiel als unverschuldet Reputationsgeschädigte und als von der Regulierung Mitbetroffene - Opfer der Krise und der mit ihr hochgespülten Skandale sind. Und dass 97% der Bankbeschäftigten bis hinauf zu den Vorständen ihrer Arbeit seit eh und je redlich und zuverlässig nachgehen.

Das Problem sind die 3%. Und da kann es kein Vertun geben. Die Schuldigen müssen zur Verantwortung und zur Not auch aus dem Verkehr gezogen werden. Das gilt zunächst für die Institutionen, wobei sich mit Credit Suisse ja erstmals seit Jahrzehnten eine Bank hochoffiziell schuldig bekannt hat. Die Diskussion, ob Strafen von 2,8 Mrd. Dollar wie in diesem Fall oder mehr als 5 Mrd. Dollar, wie jetzt für die Causa BNP Paribas kolportiert wird, (zu) hoch sind, kann man sich schenken. Gemessen an den 13 Mrd. Dollar, mit denen im vorigen Jahr J.P. Morgan wegen obskurer Hypothekengeschäfte zur Kasse gebeten wurde, sind das fast schon Schnäppchenpreise. Natürlich hinkt (auch) dieser Vergleich.

Entscheidend ist, dass Bußen und Strafen ihre Zwecke erfüllen. Das sind gemeinhin Prävention in Form von Abschreckung, Resozialisierung und Schutz der Allgemeinheit sowie Vergeltung und Sühne. Insoweit ist offensichtlich, dass die juristische Aufarbeitung der unerträglichen Vorgänge Wirkung zeigt. Der Reinigungsprozess an namhaften Finanzplätzen ist in vollem Gange. Ein Schweizer Bankier etwa, der heute noch Steuerhinterziehung fördern würde, müsste wirklich mit dem Klammerbeutel gepudert sein. Aber der Prozess ist, gerade in der Eidgenossenschaft, nicht zu Ende. Auch die Cum-ex-Geschäfte rund um den Dividendentermin werden dabei noch eine Rolle spielen.

Klar ist, dass nach den Institutionen am Ende auch handelnde und verantwortliche Personen zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Mindestens durch Verlust ihres Jobs. Bei rechtskräftig nachgewiesenen Regelverletzungen auch mehr.

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