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Aktionäre statt Passionäre, Kommentar zur EU-Regulierung von Detlef Fechtner

Frankfurt (ots)

Na klar, die EU-Kommission hat durchaus ein Argument, wenn sie es für wünschenswert erklärt, dass Anteilseigner Verantwortung übernehmen. Denn natürlich ist es unklug, wenn Aktionäre blindes Vertrauen in Vorstände haben - zumal es jede Menge Interessensunterschiede zwischen Managern und Eigentümern gibt. Es hat daher gewiss Vorteile, wenn Anteilseigner sich einmischen statt bloß hinzunehmen, was ein Vorstand entscheidet, wenn sie also aktiv sind statt passiv. Immerhin heißen sie ja Aktionäre, nicht Passionäre.

Insofern ist es richtig, dass sich die EU-Kommission in ihrer regulatorischen Gesamtschau in Reaktion auf die Finanzkrise nicht nur Kapitalanforderungen und Marktinfrastrukturen vornimmt, sondern auch Corporate Governance und Aktionärsrechte. Und es ist ebenfalls nachvollziehbar, wenn sie überlegt, wie der europäische Gesetzgeber das Engagement der Anteilseigner in Unternehmen stärken kann. Denn daran, dass mancherorts ein exzessives Risiko eingegangen und ein zu großes Rad gedreht wurde, sind nicht bloß Vorstände schuld, sondern auch Aufsichtsräte und Hauptversammlungen, die sie gewähren ließen. So weit, so gut.

Der Gesetzesvorschlag, den die EU-Kommission gerade vorbereitet, sieht allerdings Maßnahmen vor, die über diese Ziele hinausschießen - und die einen Preis haben. So erhalten die Anteilseigner Rechte, die in der Praxis Aufwand und Zeitverzug bedeuten. Falls die Vorstellungen der EU-Behörde tatsächlich Gesetz werden sollten, dürften beispielsweise Geschäfte zwischen Mutter- und Tochterfirmen Monate brauchen, weil sie abgesegnet werden müssen. Oder: Falls Aktionäre einen Vergütungsplan ablehnen, würde umgehend eine außerordentliche Hauptversammlung nötig. Zudem ziehen die umfassenderen Rechte der Aktionäre automatisch Pflichten nach sich - von institutionellen Anlegern, Stimmrechts- oder Vermögensberatern. Gewiss, manche der Vorschläge, etwa der Vergleich von Managergagen mit Gehältern einfacher Beschäftigter, mögen beim breiten Publikum gut ankommen. Ob aber gerade sie geeignet sind, um kurzfristiger Zockerei vorzubeugen, ist zweifelhaft. Auch ist fraglich, ob die EU-Kommission nicht wegen schlechter Erfahrungen in angelsächsischen Unternehmen einen ungerechtfertigten Argwohn gegen den Aufsichtsrat als Kontrollinstanz entwickelt hat. Vieles von dem, was vorgeschlagen wird, scheint nur dann sinnvoll, wenn man arges Misstrauen gegen Aufsichtsräte hat. Das ist gewiss eine sehr Brüsseler Sicht der Dinge.

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