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CROSS Industries AG

euro adhoc: CROSS Industries AG
Fusion/Übernahme/Beteiligung / Veröffentlichung der Kontrollerlangung gemäß §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 WpÜG i.V.m. § 1 Abs. 3 WpÜG und § 2 Nr. 6 WpÜG-AnwendbarkeitsVO

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Unternehmen/Pflichtangebot
30.09.2008
Veröffentlichung der Kontrollerlangung gemäß §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 
WpÜG i.V.m. § 1 Abs. 3 WpÜG und § 2 Nr. 6 WpÜG-AnwendbarkeitsVO
Bieter-Gesellschaft: CROSS Industries AG, mit Sitz in Wels, 
Österreich, eingetragen im österreichischen Firmenbuch unter FN 
261823 i, Geschäftsadresse: Edisonstraße 1, A-4600 Wels, Österreich 
(nachfolgend "Bieterin") Rückfragehinweis: Mag. Michaela Friepess, 
CROSS Industries AG, Edisonstraße 1, 4600 Wels, e-mail:  
info@crossindustries.at; tel.: +43(0)7242/69402
Zielgesellschaft: BEKO HOLDING AG mit Sitz in Weinzierl am Walde, 
Österreich, eingetragen im österreichischen Firmenbuch unter FN 
123357 h, Geschäftsadresse: Nöhagen 57, Burg Hartenstein, A-3521 
Nöhagen, Österreich (nachfolgend: "BEKO HOLDING AG"). ISIN: 
AT0000908603 (WKN: 920503)
Pflichtangebot der CROSS Industries AG an die Aktionäre der BEKO 
HOLDING AG, Nöhagen/Österreich
Die CROSS Industries AG hat am 30. September 2008 Stück 5.091.276 
Aktien der BEKO HOLDING AG im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung unter 
Ausnutzung des genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des 
Bezugsrechts erworben. Gegenstand der Einlage war der 
100%iger-Geschäftsanteil der Bieterin an der BF 
Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wels, 
Österreich (nachfolgend "BFIG"). Die BFIG wiederum hält 7.302.769 
Aktien der Brain Force Holding AG. Das Grundkapital der BEKO HOLDING 
AG beträgt nunmehr EUR 23.091.276,00 und ist eingeteilt in 23.091.276
auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem anteiligen Betrag des 
Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.
Da die BEKO HOLDING AG ihren Sitz in Österreich hat, die Aktien der 
BEKO HOLDING AG jedoch ausschließlich zum Handel an einem regulierten
Markt (geregelten Markt) in Deutschland zugelassen sind, ist die 
österreichische Übernahmekommission ('ÜbK") gemäß § 27b des 
österreichischen Übernahmegesetzes ('ÜbG") für die Feststellung des 
Bestehens einer Angebotspflicht gemäß § 22 Abs. 1 ÜbG zuständig.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin") ist 
gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 2 WpÜG i.V.m. § 1 Abs. 3 WpÜG für Fragen der 
Gegenleistung, des Inhalts der Angebotsunterlage sowie des 
Angebotsverfahrens zuständig. Diese Fragen sind nach den Vorschriften
des WpÜG sowie nach § 2 WpÜG-AnwendbarkeitsVO von der BaFin zu 
beurteilen.
Durch den oben genannten Erwerb hält die Bieterin unmittelbar 
11.045.077 Stimmrechte der BEKO HOLDING AG. Dies entspricht einem 
Stimmrechtsanteil von rund 47,83 % an der Zielgesellschaft. Somit hat
die Bieterin eine kontrollierende Beteiligung an der Zielgesellschaft
erlangt und ist gemäß § 22 Abs. 1 i.V.m. § 27b ÜbG zur Stellung eines
Übernahmeangebotes verpflichtet (Pflichtangebot).
Die Bieterin beabsichtigt, den außenstehenden Aktionären der 
Zielgesellschaft vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen der 
Angebotsunterlage anzubieten, die von ihnen gehaltenen Stückaktien 
der Zielgesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 
EUR 1,00 je Stückaktie (ISIN: AT0000908603) zu einem Preis von EUR 
4,00 je Stückaktie in bar zu erwerben.
Als gemeinsam vorgehende Rechtsträger sind neben den von der Bieterin
gehaltenen kontrollierenden Beteiligungen die Pierer GmbH, 
Edisonstraße 1, 4600 Wels, und die Knünz GmbH, Pfarrgasse 7, 6850 
Dornbirn, anzusehen, da diese beiden Gesellschaften jeweils 50 % der 
Aktien der Bieterin halten. Mit dem vorgenannten Erwerb haben daher 
auch die Pierer GmbH und die Knünz GmbH eine mittelbare 
kontrollierende Beteiligung gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 2 ÜbG über die 
BEKO HOLDING AG erlangt und sind ebenfalls gemäß § 22 Abs. 1 ÜbG zur 
Stellung eines Übernahmeangebots verpflichtet. Alleiniger 
Gesellschafter der Pierer GmbH ist Herr DI Stefan Pierer 
(Geschäftsadresse: Edisonstraße 1, 4600 Wels); alleiniger 
Gesellschafter der Knünz GmbH ist Herr Dr. Rudolf Knünz 
(Geschäftsadresse: Pfarrgasse 7, 6850 Dornbirn). Diesen beiden 
Gesellschaftern werden als gemeinsam vorgehende Rechtsträger die von 
ihnen gehaltenen Beteiligungen gemäß § 23 ÜbG 1 wechselseitig 
zugerechnet, so dass sie und die von ihnen gehaltenen 
kontrollierenden Beteiligungen eine mittelbare kontrollierende 
Beteiligung an der Zielgesellschaft erlangt haben und deshalb gemäß 
§§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 3 i.V.m. 27b ÜbG ebenfalls zur Stellung eines 
Übernahmeangebots verpflichtet sind.
Ein Feststellungsverfahren gemäß § 26b ÜbG wurde bei der ÜbK 
eingeleitet. Sofern in diesem Verfahren weitere Personen als 
gemeinsam vorgehende Rechtsträger identifiziert werden, wird die 
Bieterin dies - sofern erforderlich - unverzüglich bekannt geben.
Die Angebotsunterlage wird nach Gestattung der Veröffentlichung durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß §§ 
35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG unter 
http://www.crossindustries.at veröffentlicht.
Wichtige Information:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine 
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der 
BEKO HOLDING AG. Das Angebot wird in der Angebotsunterlage enthalten 
sein. Inhabern von Aktien der BEKO HOLDING AG wird dringend 
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang
mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt 
gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen erhalten werden.

Rückfragehinweis:

CROSS Industries AG
Mag. Michaela Friepess
Telefon +43(0)7242/694 02
mailto:info@crossindustries.at

Branche: Verarbeitende Industrie
ISIN: AT0000500905
WKN:
Index: ATX Prime
Börsen: Wiener Börse AG / Geregelter Freiverkehr

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