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Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Erstmals Anspruch auf Einsicht in BaFin-Akten
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gibt Pilotklage von Rotter Rechtsanwälte auf Einsicht in BaFin-Akten statt

München (ots)

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main bejahte
in einem Urteil vom 23. Januar 2008 (AZ 7E3280/06) zum ersten Mal in 
Deutschland einen Anspruch von Anlegern auf Auskunft und Einsicht in 
Akten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und
gab damit einer entsprechenden Klage von Rotter Rechtsanwälte 
weitgehend statt. Nur hinsichtlich ausnahmsweise personenbezogener 
und sonstiger schützenswerter Daten verneinte das Verwaltungsgericht 
ein entsprechendes Akteneinsichtsrecht. "Dies ist ein Meilenstein für
besseren Anlegerschutz in Deutschland", so Anwalt Klaus Rotter.
In dem konkreten Fall ging es um Informationen und Akten der BaFin
im Zusammenhang mit möglichen Verstößen von Kapitalmarktteilnehmern 
im Zuge des Einstiegs der Porsche AG bei der Volkswagen AG im 
September 2005. Rotter Rechtsanwälte hatte daraufhin am 1. Februar 
2006 einen entsprechenden Antrag auf Auskunft und Akteneinsicht bei 
der BaFin gestellt, den diese gestützt auf die einzuhaltende 
Verschwiegenheitspflicht (§ 8 WpHG) zurückgewiesen hatte.
Die Pilotklage wurde von Rotter Rechtsanwälte stellvertretend für 
zahlreiche Auskunfts- und Akteneinsichtsgesuche, insbesondere im 
Zusammenhang mit Kapitalmarktverstößen der DaimlerChrysler AG und der
EADS geführt. Unterstützt durch die Stellungnahme des 
Bundesdatenschutzbeauftragen, der ebenfalls kein Recht der BaFin auf 
Zurückhaltung entsprechender Informationen sah, folgte das 
Verwaltungsgericht Frankfurt der Auffassung von Rotter Rechtsanwälte.
Sollte diese Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht in Berlin 
bestätigt werden, so müsste sich die Verwaltungspraxis der BaFin 
grundlegend ändern. Seit Gründung der Vorgängerbehörde, des BAWe 
(Bundesaufsichsamt für den Wertpapierhandel) im Jahre 1995 wurden 
hunderte von Akteneinsichtsgesuchen betroffener Anleger stets mit dem
Argument zurückgewiesen, dass die BAWe und die spätere  BaFin gem. § 
8 WpHG Verschwiegenheit zu wahren habe und deshalb keinerlei 
Informationen und Details ihrer Aufsichtstätigkeit herausgeben dürfe.
Als weiteres Argument wurde von der BaFin vorgetragen, es würde die 
Zusammenarbeit mit den zu beaufsichtigenden Banken und Unternehmen 
belasten, wenn die Anleger einen Anspruch auf Auskunft und 
Akteneinsicht hätten. Zahlreiche Verbände, darunter der Verband der 
privaten Bausparkassen e.V. und die Bundesgeschäftsstelle 
Landesbausparkassen hatten in schriftlichen Stellungnahmen dargelegt,
dass sich jegliches Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht negativ auf 
die Zusammenarbeit zwischen Banken, Unternehmen und BaFin auswirken 
würde. Hiervon hat sich das Verwaltungsgericht Frankfurt jedoch nicht
überzeugen lassen und kam zum Ergebnis, dass den Anlegern ein 
Anspruch auf Auskunft und Einsicht in die BaFin-Akten gemäß § 1 Abs. 
1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetzes zusteht.
"Dies ist ein sehr guter Tag für den Anlegerschutz in Deutschland,
weil künftig die Aufsichtstätigkeit der BaFin transparenter wird, 
wenn Anleger Anspruch auf Auskunft und Akteneinsicht bekommen. Wir 
gehen davon aus, dass die BaFin in Revision geht, die ausdrücklich 
zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen wurde, und das dann 
höchstrichterlich in dieser für den Anlegerschutz eminent wichtigen 
Frage entschieden wird", so Felix Weigend von Rotter Rechtsanwälte. 
"Wir sind zuversichtlich, dass die Auffassung des 
Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main vor dem 
Bundesverwaltungsgericht Bestand haben wird", so Felix Weigend 
weiter.
ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE:
Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden 
deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapitalanleger. 
Rotter Rechtsanwälte ist im Bereich der fehlerhaften 
Kapitalmarktinformationen führend in Europa. Insgesamt konnte Rotter 
Rechtsanwälte im Rahmen von Schadensersatzprozessen in Deutschland 
und den USA bei fehlerhaften Kapitalmarktinformationen europäischer 
bzw. in Deutschland notierter Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. EUR 
Entschädigung für Investoren beitragen. Zum institutionellen 
Mandatsspektrum von Rotter Rechtsanwälte gehören weltweit führende 
Asset Manager, amerikanische und europäische Pensionskassen, 
internationale Versicherer, Privatbanken, US- und europäische 
Fondsmanager sowie deutsche Kapitalanlagegesellschaften (KAG) mit 
einem verwalteten Gesamtvermögen (Assets under Management) von 1,8 
Billionen EUR.
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Felix Weigend, Rechtsanwalt, Telefon: +49 (0)89 64 98 45-0,
E-Mail mail@rrlaw.de

Klaus Rotter, Rechtsanwalt, Telefon: +49 (0)89 64 98 45-0,
E-Mail: mail@rrlaw.de

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