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EANS-Adhoc: Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG Arcandor AG stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
09.06.2009
Essen, 9. Juni 2009.  Die Arcandor AG hat heute beim Amtsgericht 
Essen den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen 
drohender Zahlungsunfähigkeit eingereicht. Im Nachgang wurde 
ebenfalls für die Karstadt Warenhaus GmbH, die Primondo GmbH und die 
Quelle GmbH der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen 
drohender Zahlungsunfähigkeit beim Amtsgericht Essen gestellt. Vom 
Insolvenzverfahren werden die Thomas Cook Group plc, die 
Primondo-Specialty Group GmbH mit ihren Tochter- und 
Beteiligungsgesellschaften sowie der Homeshopping-Sender HSE24 
unberührt bleiben.
Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Detlef Neveling
Telefon: +49 (0) 201 727-9816
E-Mail: detlef.neveling@arcandor.com

Branche: Einzelhandel
ISIN: DE0006275001
WKN: 627500
Index: Midcap Market Index, MDAX, CDAX, Classic All Share, HDAX,
Prime All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Regulierter Markt
Hamburg / Regulierter Markt
Stuttgart / Regulierter Markt
Düsseldorf / Regulierter Markt
Hannover / Regulierter Markt
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