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euro adhoc: Unternehmens Invest AG
Strategische Unternehmensentscheidungen / Pflichtangebot an Aktionäre der BRAIN FORCE HOLDING AG abgelaufen BF Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H (BFIG) verfügt über einfache Mehrheit an BRAIN ...

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Unternehmen
23.07.2008
Pflichtangebot gemäß § 22a iVm § 22 ÜbG der BF 
Informationstechnologie- Beteiligungsgesellschaft m.b.H. an die 
Aktionäre der BRAIN FORCE HOLDING AG Veröffentlichung des Ergebnisses
nach Ablauf der verlängerten Angebotsfrist gemäß § 19 Abs. 3 ÜbG
BF Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H. hat am 20.
März 2008 ein öffentliches Pflichtangebot gemäß § 22a iVm § 22 ÜbG an
die Aktionäre der BRAIN FORCE HOLDING AG zum Erwerb sämtlicher an der
Wiener Börse und an der Frankfurter Börse zugelassener, auf Inhaber 
lautender Stammaktien der Zielgesellschaft, gelegt. Die Frist zur 
Annahme des Angebots lief vom 20. März bis 17. April 2008.
Die Bieterin hat das vorläufige Ergebnis des Angebots gemäß § 19 Abs.
2 ÜbG im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 22. April 2008 
veröffentlicht. In dieser Veröffentlichung wurde bekanntgemacht, dass
bis zum Ablauf der Annahmefrist das Pflichtangebot für insgesamt 
437.821 Aktien angenommen wurde, was einem Anteil von 2,85% am 
Grundkapital der Zielgesellschaft entspricht. Nach der Übereignung 
dieser Aktien hielt die Bieterin daher insgesamt 4.381.461 Aktien der
Zielgesellschaft, was einer Beteiligung von rund 28,4756% am 
Grundkapital der Zielgesellschaft entspricht. Zusammen mit 
Stimmbindungsaktien verfügte die Bieterin über 34,16% der 
Stimmrechte. Die Bieterin hat in der Veröffentlichung im Amtsblatt 
zur Wiener Zeitung vom 22. April 2008 darauf hingewiesen, dass sich 
gemäß § 19 Abs. 3 ÜbG die Annahmefrist für jene Aktionäre, die das 
Angebot bis 17. April 2008 nicht angenommen haben, um drei Monate ab 
Bekanntgabe (Veröffentlichung) des Ergebnisses verlängert. Die 
Annahmefrist verlängerte sich für diese Aktionäre somit bis zum 22. 
Juli 2008.
Die Bieterin gibt bekannt, dass bis zum Ablauf der verlängerten 
Annahmefrist am 22. Juli 2008 das Pflichtangebot für weitere 
2.822.235 Aktien angenommen wurde, was einem Anteil von 18,34 % am 
Grundkapital der Zielgesellschaft entspricht. Nach der Übereignung 
dieser Aktien hält die Bieterin daher insgesamt 7.203.696 Aktien der 
Zielgesellschaft, was einer Beteiligung von rund 46,82 % am 
Grundkapital der Zielgesellschaft entspricht. Zusammen mit 
Stimmbindungsaktien verfügte die Bieterin über 52,50 % der 
Stimmrechte.
Der Angebotspreis von EUR 2,40 wird den Aktionären, die das Angebot 
angenommen haben, spätestens am 5. August 2008 durch die Bank Austria
Creditanstalt AG als Annahme- und Zahlstelle Zug-um-Zug gegen 
Übertragung der Aktien ausbezahlt.
Wels, am 23. Juli  2008

Rückfragehinweis:

Geschäftsführung der BF Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
DI Herbert Paierl, Mag. Friedrich Roithner
Tel.: +43 (1) 405 97 71-0
mailto:office@uiag.at

Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000816301
WKN: 882788
Index: WBI, ATX Prime
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel

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