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Media Service: Erstes Urteil in der Russland-Affäre um Ex-Ruag-Manager (Korrigierte Version)

Zürich (ots)

(DIES IST EINE KORRIGIERTE VERSION DER ZUVOR VERSCHICKTEN MELDUNG, IN DER ES FAELSCHLICHERWEISE BUNDESGERICHT STATT BUNDESSTRAFGERICHT IM ERSTEN SATZ HIESS.)

Vor Bundesstrafgericht ist ein erster Beschluss in der Russland-Affäre um einen Ex-Ruag-Manager ergangen. Dies berichtet die «Handelszeitung» in ihrer neusten Ausgabe. Im Frühjahr machte die «Handelszeitung» publik, dass ein Ruag-Kader ohne Wissen des Bundesbetriebs für Putins Präsidentengarde Waffengeschäfte getätigt haben soll. Die Ruag stellte Strafanzeige. Die Bundesanwaltschaft (BA) eröffnete eine Untersuchung gegen den Ex-Ruag-Manager.

In der laufenden Untersuchung hat das Bundesstrafgericht nun einen ersten Beschluss gefällt. Dabei geht es um eine Grundbuchsperre, welche die BA einer Wohnung des Tatverdächtigen im Juni auferlegt hat. Er habe den Wohnungskauf 2013 für rund 2 Millionen Franken «zumindest teilweise mit den erhaltenen Kommissionen finanziert», verteidigt die BA die Sperre im Gerichtsdokument. Doch die Richter am Bundesstrafgericht in Bellinzona sind dieser Argumentation der Strafermittler nicht gefolgt: Es lasse sich vorliegend nicht beurteilen, ob die Kommissionen «aus unrechtmässigen Rechtsgeschäften» erfolgten. Die Sperre auf das Stockwerkeigentum ist damit wieder aufgehoben.

Der Tatverdächtige war über seinen Strafverteidiger für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Die BA nimmt den Entscheid zur Kenntnis und wird keine Beschwerde vor Bundesstrafgericht einlegen. Der Entscheid habe «keinen Einfluss auf die weitere Verfahrensführung», betont ein Sprecher der Bundesanwaltschaft.

Derweil geht Ruag gegen den Ex-Manager vor: Man habe den durch die Compliance-Verstösse entstandenen Schaden gegenüber dem ehemaligen Mitarbeitenden bereits geltend gemacht, sagt Ruag-Sprecherin Kirsten Hammerich: «Es läuft ein arbeitsrechtliches Verfahren vor einer Schlichtungsbehörde.»

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