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Andritz AG

EANS-Adhoc: ANDRITZ AG: Ergänzung zum Aktienrückerwerbsprogramm

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  Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
  adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
  Emittent verantwortlich.
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Aktienrückkauf
08.11.2016


Graz, 8. November 2016.  In Ergänzung zur Veröffentlichung vom 13. April 2016
gibt die ANDRITZ AG folgendes bekannt: Der Vorstand der ANDRITZ AG hat
beschlossen, von der Ermächtigung gemäß dem Beschluss der 109. ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30.03.2016 zum Aktienrückerwerb gemäß § 65
Abs 1 Z 8 AktG Gebrauch zu machen. Demnach ist der Vorstand ermächtigt worden,
höchstens 10% des Grundkapitals der ANDRITZ AG unter Anrechnung der bereits von
der Gesellschaft erworbenen Aktien zu erwerben.

- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 
  AktG: 
  30. März 2016

- Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 
  30. März 2016 über "euro adhoc" und auf der Internetseite der Gesellschaft  
  unter www.andritz.com

- Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückerwerbsprogramms:
  11.11.2016 bis 30.09.2018

- Aktiengattung, auf die sich das Rückerwerbsprogramm bezieht: 
  auf Inhaber lautende Stückaktien der ANDRITZ AG

- Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückerwerbs: 
  bis zu 2.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft, das 
  entspricht einem Anteil von 1,92% am stimmberechtigten Grundkapital der 
  Gesellschaft.

- Niedrigster und höchster zu leistender Gegenwert je Aktie:
  Der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den anteiligen 
  Betrag pro Aktie am Grundkapital nicht unterschreiten, der höchste beim 
  Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10% über dem 
  durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn 
  Handelstage liegen.

- Art des Rückerwerbs:
  Erwerb über die Börse, wobei ein Übernahmeangebot  anlässlich des Rückkaufs 
  nicht unterbreitet wird

- Zweck des Rückerwerbs:
  Einsatz der eigenen Aktien für Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der 
  Hauptversammlung vom 30.03.2016, insbesondere Angebots- und 
  Nachfrageverbesserung für die ANDRITZ-Aktie an der Wiener Börse, wobei jedoch
  der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist. Aus Anlass 
  des Rückkaufprogramms findet keine Einziehung von Aktien statt. Die 
  Gesellschaft behält sich vor, die erworbenen eigenen Aktien gegebenenfalls 
  auch für Zwecke eines Aktienoptionenprogramms für Arbeitnehmer, leitende 
  Angestellte und Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder
  eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden; in diesem Fall wird die 
  Emittentin Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden Aktienoptionen gemäß § 6
  Abs. 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben. Weiters behält sich die
  Gesellschaft vor, erworbene eigene Aktien als Gegenleistung beim Erwerb von 
  Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Gesellschaftsanteilen einzusetzen. 
  Die Gesellschaft behält sich vor, erworbene eigene Aktien wieder über die 
  Wiener Börse zu verkaufen.

- Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsenzulassung der
  Emittentin:
  keine

- Ausmaß der gegenwärtig in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 AktG eingeräumten 
  oder geplanten Aktienoptionen im Rahmen von Stock Option-Plänen an leitende
  Angestellte oder Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Emittentin: 
  Im Fall der Ausgabe von erworbenen eigenen Aktien wird die Emittentin das 
  Ausmaß der Aktienoptionen gemäß § 6 Abs 1 VeröffentlichungsV unverzüglich 
  bekannt geben.

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 VeröffentlichungsV 2002: Die gemäß § 7
VeröffentlichungsV zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten
Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6
VeröffentlichungsV zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden
auf der Internetseite der ANDRITZ AG www.andritz.com veröffentlicht.

Der Vorstand der ANDRITZ AG


- Ende -


Download Presse-Information
Die Presse-Information können Sie auf der ANDRITZ-Website herunterladen:
www.andritz.com/news-de.

Die ANDRITZ-GRUPPE
ANDRITZ ist einer der weltweit führenden Lieferanten von Anlagen, Ausrüstungen
und Serviceleistungen für Wasserkraftwerke, die Zellstoff- und Papierindustrie,
die metallverarbeitende Industrie und Stahlindustrie sowie die kommunale und
industrielle Fest-Flüssig-Trennung. Der Hauptsitz des börsennotierten
Technologiekonzerns, der weltweit rund 25.500 Mitarbeiter beschäftigt, befindet
sich in Graz, Österreich. ANDRITZ betreibt mehr als 250 Standorte weltweit.


Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Finance, Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Andritz AG
             Stattegger Straße 18
             A-8045 Graz
Telefon:     +43 (0)316 6902-0
FAX:         +43 (0)316 6902-415
Email:        welcome@andritz.com
WWW:      www.andritz.com
Branche:     Maschinenbau
ISIN:        AT0000730007
Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX, ATX five
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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