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Teksid Aluminum S.A.R.L.S.C.A

Teksid Aluminum Luxembourg S.à r.l., S.C.A. gibt Änderung an Zustimmungseinholungserklärung mit Datum vom 2. August 2007 bekannt

Carmagnola, Italien (ots/PRNewswire)

- Teksid Aluminum Luxembourg S.à r.l., S.C.A.
Teksid Aluminum Luxembourg S.à r.l., S.C.A. (das "Unternehmen")
hat bekannt gegeben, dass es am 3. August 2007 seine
Zustimmungseinholungserklärung mit Datum vom 2. August 2007 (die
"Erklärung") geändert hat. Das Unternehmen gab bekannt, dass es am 3.
August 2007 die Änderung Nr. 1 an der Vereinbarung zum Fiat-Verkauf
("Änderung an der Vereinbarung zum Fiat-Verkauf") mit Fiat Powertrain
abgeschlossen hat und als Ergebnis der entsprechenden Revisionen dazu
eine Änderung Nr. 1 an der Hinterlegungsvereinbarung ("Änderung Nr. 1
an der Hinterlegungsvereinbarung") mit den anderen Parteien
abgeschlossen hat. Die in dieser Pressemitteilung verwendeten
Begriffe, die hier nicht näher erläutert sind, werden entsprechend
der in der Erklärung definierten Bedeutung verwendet.
Wie bereits vorher in der Erklärung offen gelegt, hat das
Unternehmen im Zusammenhang mit der Vereinbarung zum Fiat-Verkauf die
Hinterlegungsvereinbarung verabschiedet, die bestimmt, dass die
Hinterlegungszahlungen an Fiat in Übereinstimmung mit dem Bedingungen
der Vereinbarung zum Fiat-Verkauf und der Hinterlegungsvereinbarung
für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten ab Abschluss des
Fiat-Verkaufs treuhändlerisch hinterlegt werden sollen. Die Änderung
an der Vereinbarung zum Fiat-Verkauf (und die Änderung an der
Hinterlegungsvereinbarung) reduzieren den Betrag der
Fiat-Hinterlegungszahlungen von 5.000.000 EUR auf 2.000.000 EUR,
wobei die Restsumme von 3.000.000 EUR der Fiat-Zahlungen von oder im
Auftrag von Teksid S.p.A. (eine Tochtergesellschaft von Fiat) an das
Unternehmen zum Abschluss des Fiat-Verkaufs gezahlt werden. Die
Änderung an der Hinterlegungsvereinbarung bestimmt ausserdem, dass
die Rechte, Interessen und Ansprüche des Unternehmens hinsichtlich
der nicht gezahlten Anteile der Fiat-Zahlungen, einschliesslich von
Beträgen, die von Teksid S.p.A. an den Hinterlegungsvertreter oder,
falls zutreffend, im Falle des Abschlusses, an das Unternehmen zu
zahlen wären, im Falle eines nicht stattfindenden Abschlusses des
Fiat-Verkaufs und der Kündigung der Vereinbarung zum Fiat-Verkauf
oder der Beendigung der Vereinbarung gemäss seiner Bedingungen in
vollem Umfang gegen Teksid S.p.A., Fiat S.p.A. und jegliche andere
Partei, von der das Unternehmen hinsichtlich der Fiat-Zahlungen
Befreiung verfolgen könnte, wirksam und in Kraft bleiben.
Zusätzlich können die Fiat-Hinterlegungszahlungen gemäss den
Bedingungen der Vereinbarung zum Fiat-Verkauf (und der
Hinterlegungsvereinbarung) bei Eintreten bestimmter
Freigabeereignisse vor Ablauf der 18 Monate nach dem Abschlussdatum
des Fiat-Verkaufs freigegeben werden. Die Änderung an der
Vereinbarung zum Fiat-Verkauf (und die Änderung an der
Hinterlegungsvereinbarung) ergänzen solche Freigabeereignisse
dahingehend, dass das Datum eingeschlossen ist, an dem alle
Transaktionen, Forderungen und Verpflichtungen zwischen, an oder von
den an Fiat verkauften Unternehmen auf der einen Seite und den
indirekten, unter französischem Recht gegründeten
Tochtergesellschaften des Unternehmens (die "französischen
Gesellschaften") auf der anderen Seite, die gemäss der Bedingungen
der Vereinbarung zum Fiat-Verkauf beglichen werden müssen, entweder
(x) wie in den spezifischen Transaktionsschritten, die der
Vereinbarung zum Fiat-Verkauf beiliegen, beglichen werden, oder (y)
in Bargeld bzw. durch Gegenrechnung basierend auf Grundsätzen
geltender Gesetze beglichen werden. Dementsprechend ist der
Hinterlegungsvertreter bei Vollendung des Fiat-Verkaufs und unter
Annahme, dass die Abrechnung solcher Transaktionen, Forderungen und
Verpflichtungen gemäss (a) solchen Transaktionsschritten oder (b)
einer solchen Barzahlung oder Gegenrechnung erfolgt, verpflichtet,
die restlichen 2.000.000 EUR der Fiat-Hinterlegungszahlung an das
Unternehmen freizugeben. Dementsprechend ändert das Unternehmen
hiermit die Erklärung, um die zusätzlichen, hierin enthaltenen Punkte
aufzunehmen, einschliesslich der Offenlegung hinsichtlich der
Änderung an der Vereinbarung zum Fiat-Verkauf und der Änderung an der
Hinterlegungsvereinbarung, und alle Bezugnahmen auf die
Fiat-Vereinbarung und die Hinterlegungsvereinbarung in der Erklärung
gelten als Bezug nehmend auf solche Vereinbarungen, in ihrer hierbei
geänderten Fassung oder anderweitig von der Erklärung vorgesehen.
Zusätzlich bestimmt die Änderung an der Vereinbarung zum
Fiat-Verkauf, dass der Fiat-Verkauf am 8. August 2007 vollendet
werden soll (unter der Voraussetzung, dass die in der Vereinbarung
zum Fiat-Verkauf enthaltenen Bedingungen erfüllt wurden oder
anderweitig darauf verzichtet wurde) und dass die Vereinbarung zum
Fiat-Verkauf gekündigt werden kann, wenn der Abschluss des
Fiat-Verkaufs am oder bis zum 10. August 2007 nicht stattgefunden
hat.
Houlihan Lokey Howard & Zukin (Europe) Limited und Cadwalader,
Wickersham & Taft LLP, die Berater des Ad-Hoc-Komitees der
Schuldtitelinhaber, haben dem Unternehmen mitgeteilt, dass sich
Inhaber einer Mehrheit der im Umlauf befindlichen Senior Notes
prinzipiell einverstanden erklärt haben mit (i) dem Fiat-Verkauf und
den hierfür in Erwägung gezogenen Transaktionen (einschliesslich der
Rückzahlung oder Begleichung von zwischenbetrieblichen
Verbindlichkeiten) und (ii) der Verlängerung des Zeitraums, in dem
die erforderlichen Angebote für den Kauf abgegeben werden müssen.
Wenn diese Inhaber ihre Zustimmung wie angekündigt abgeben, wird die
Mindestzustimmung erreicht. Das Unternehmen plant die Verabschiedung
des fünften ergänzenden Anleihevertrages, sobald die
Mindestzustimmungen eingegangen sind.
Inhaber, die ihre Zustimmung bei oder vor Inkrafttreten des
fünften ergänzenden Anleihevertrages erteilen, sind berechtigt, diese
jederzeit vor Inkrafttreten des fünften ergänzenden Anleihevertrages
zu widerrufen, jedoch nicht danach. Die Zustimmungseinholung läuft am
8. August 2007 um 10.00 Uhr Ortszeit New York City (15.00 Ihr
Ortszeit London) ab, falls sie nicht verlängert oder vorher beendet
wird (das "Ablaufdatum"). Die Annahme der vorgeschlagenen Änderungen
und die Verabschiedung des fünften ergänzenden Anleihevertrags
erfordert den Erhalt der Zustimmung der Inhaber eines mehrheitlichen
Anteils am Gesamtkapitalbetrag der zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen
Senior Notes am oder vor dem Ablaufdatum.
Durch Abgabe ihrer Zustimmung erklären die Inhaber der
Schuldscheine ihr Einverständnis für folgende Punkte: (i) Zustimmung
zum Fiat-Verkauf (in der geänderten Fassung); (ii) Zustimmung zur
Rückzahlung oder Begleichung von zwischenbetrieblichen
Verbindlichkeiten, einschliesslich der Verbindlichkeiten des
Unternehmens und von TK Aluminum-Luxembourg Finance S.à r.l.
gegenüber den an Fiat verkauften Unternehmen und den
Verbindlichkeiten der an Fiat verkauften Unternehmen gegenüber
bestimmten, unter französischem Recht gegründeten Gesellschaften;
(iii) Zustimmung zur Übertragung der vom Unternehmen gehaltenen
Anteile an Teksid Aluminum Getti Speciali S.r.l. auf Teksid Aluminum
S.r.l.; (iv) Verlängerung des Zeitraums, in dem ein Angebot für den
Kauf von Senior Notes mit dem Erlös aus den Verkäufen von Teksid
Aluminum Poland Sp. z o.o., der indirekt vom Unternehmen gehaltenen
Minderheitsbeteiligung an Nanjing Teksid Aluminum Foundry und der
Beteiligung des Unternehmens an Cevher Dokum Sanayi A.S. abgegeben
werden muss, auf nicht später als den 15. Oktober 2007; und (v)
Verlängerung des Zeitraums, in dem ein Angebot für den Kauf von
Senior Notes mit den Erlösen aus jeder der Fiat-Zahlungen und dem
Hinterlegungsbetrag abgegeben werden muss, auf nicht später als zehn
(10) Geschäftstage nach Eingang solcher Zahlungen, jedoch in keinem
Fall vor dem 15. Oktober 2007.
Diese Presseerklärung sollte als Änderung der und Zusatz zu der
Erklärung erachtet werden und sollte zusammen mit der Erklärung
gelesen werden. Alle Bezugnahmen auf die und Anforderungen
hinsichtlich der Erklärung, die in Zusammenhang mit der
Zustimmungseinholung in einem Dokument enthalten sind, sollten als
auf die Erklärung, in ihrer geänderten Fassung, bezogen und durch
diese Pressemitteilung ergänzt erachtet werden. Mit Ausnahme der
hierin dargelegten bleiben alle Bedingungen der Zustimmungseinholung
unverändert sowie voll wirksam und in Kraft.
Das Unternehmen plant die Verabschiedung des fünften ergänzenden
Anleihevertrages, sobald die Mindestzustimmungen eingegangen sind.
Den Inhabern der Senior Note Schuldscheine wird im Zusammenhang
mit der Zustimmungseinholung keine Zustimmungsvergütung angeboten.
Der Abschluss der Zustimmungseinholung unterliegt, neben anderen
Faktoren, den folgenden Bedingungen: dem gültigen Erhalt der
Mindestzustimmung vor dem Ablaufdatum, das rechtswirksame
Inkrafttreten des fünften ergänzenden Anleihevertrages und bestimmte
andere allgemeine Bedingungen, die in der Erklärung beschrieben sind.
Diese Bedingungen dienen dem ausschliesslichen Nutzen des
Unternehmens, und das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen zu einem
Zeitpunkt oder zu verschiedenen Zeitpunkten vor Ablauf der
Zustimmungseinholung vollständig oder teilweise auf diese Bedingungen
verzichten. Darüber hinaus behält sich das Unternehmen gemäss der in
der Erklärung festgelegten Bedingungen ausdrücklich das Recht vor,
ist jedoch nicht dazu verpflichtet, die Zustimmungseinholung in
Übereinstimmung mit geltendem Recht zu einem beliebigen Zeitpunkt
oder von Zeit zu Zeit am oder vor dem Ablaufdatum in jeglicher
Hinsicht zu erweitern oder zu ändern.
Informationen über die Zustimmungseinholung sind in der Erklärung,
einschliesslich den in der Erklärung unter "Procedures for Delivering
Consents" (Verfahrensweisen für die Zustimmungsabgabe) beschriebenen
Verfahrensweisen, zu finden.
Im Rahmen der Entscheidung über die Teilnahme an der
Zustimmungseinholung sollte jeder Inhaber neben den anderen
Informationen, die in der Erklärung enthalten oder durch Bezugnahme
in die Erklärung aufgenommen wurden, die Risiken und Folgen
sorgfältig abwägen, die unter "Certain Significant Considerations"
(Bestimmte wichtige Erwägungen) in der Erklärung aufgeführt sind.
Diese Ankündigung dient ausschliesslich Informationszwecken und
stellt keine Aufforderung zur Teilnahme an der Zustimmungseinholung
in jeglichem Rechtssystem dar, in welchem - oder an oder durch eine
beliebige Person - es gegen geltendes Wertpapierrecht verstösst,
solch eine Aufforderung auszusprechen. Die Verbreitung dieser
Ankündigung kann in bestimmten Rechtssystem gesetzlich beschränkt
sein. Personen, in deren Besitz dieses Dokument gelangt, sind
verpflichtet, sich eigenständig über derartige Einschränkungen zu
informieren und diese zu beachten. Die Zustimmungseinholung erfolgte
ausschliesslich durch die Erklärung mit Datum vom 2. August 2007, in
der durch diese Presseerklärung geänderten Fassung. Sie sollten die
Erklärung lesen, bevor Sie eine Entscheidung über die Einreichung der
Zustimmung treffen.
Warnhinweis bezüglich zukunftsgerichteter Aussagen
Diese Presseerklärung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne
der Bedeutung von Bundeswertpapiergesetzen bezüglich der
Zustimmungseinholung. Diese Aussagen basieren auf aktuellen
Erwartungen und Überzeugungen der Unternehmensleitung und unterliegen
bestimmten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass
tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den hier beschriebenen
zukunftsgerichteten Aussagen abweichen können. Diese Risiken und
Unsicherheiten schliessen Marktbedingungen und andere Faktoren, die
ausserhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, sowie
Risikofaktoren und andere in der Erklärung erörterte Warnhinweise
ein.

Pressekontakt:

Weitere Informationen und Exemplare der Erklärung erhalten Sie von:
The Bank of New York und The Bank of New York (Luxembourg) S.A. unter
der Anschrift One Canada Square, London E14 5AL, England, Attn:
Corporate Trust Administration, E-Mail: phoward@bankofny.com und/oder
alexshaw@bankofny.com, Tel: +44-207-964-6873 und/oder
+44-207-964-8873, in ihrer Funktion als Informations- und
Datenvertretung in Luxemburg

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