euro adhoc: Meinl European Land Ltd.
Recht/Prozesse
Meinl European Land:
Bekanntmachung
UVS bestätigt FMA-Bescheide gegen MEL-Direktoren mit Einschränkungen
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Unternehmen
29.04.2008
Jersey, 29. April 2008. Meinl European Land ("MEL") gibt bekannt,
dass der Unabhängige Verwaltungssenat Wien (UVS) in einer heute
durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung die Straferkenntnisse
der Finanzmarktaufsicht (FMA) gegen Mitglieder des Board of Directors
der MEL wegen der Textierung einer Ad hoc-Meldung im wesentlichen
bestätigt hat. Allerdings hat der UVS den Tatzeitraum ausdrücklich
und ausschließlich auf den Tag des 27.7.2007 eingeschränkt, nachdem
die FMA zuvor einen Tatzeitraum vom 27.7.2007 bis 23.8.2007 angegeben
hatte.Die Boardmitglieder der MEL werden nach Zustellung der Bescheide des UVS Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einbringen, da das Verfahren mangelhaft geführt wurde und das Ergebnis auf einer falschen Rechtsansicht des komplexen Sachverhalts beruht.
Rückfragehinweis:
Trimedia
Bernhard Hudik
+43-1-5244300
Branche: Immobilien
ISIN: AT0000660659
WKN: 066065
Index: Standard Market Continous
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel