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Discours Suisse - Religionsfrieden in der Schweiz: Von der Nachbarschaftsopposition zum politischen Wahlkampf

Bern (sda/ots) -

Extra 1
Der geplante Bau eines Minaretts in Wangen bei
Olten hat juristische Auseinandersetzungen provoziert. Auch das
Bundesgericht wird sich nicht einem Entscheid über den Minarettbau
entziehen können.
Die Gemeinde Wangen bei Olten gab auf, nachdem das Solothurner
Verwaltungsgericht beschlossen hatte, auf ihre Beschwerde gegen den
Minarettbau nicht einzutreten. Doch die Bewohner der Gemeinde wollen
ihre Anliegen bis zum obersten Gericht weiterziehen, auch wenn die
Erfolgschancen gering sind.
Mathias Kuhn, Assistent am Institut für Öffentlichkeitsrecht der
Universität Bern, ist der Ansicht, dass man zwischen
Nachbarschaftsopposition und politischen Einwänden unterscheiden
muss.
Was mögliche Störfaktoren betrifft, seien die Besorgnisse beim Bau
einer Kirche oder eines Minaretts identisch. Auch wenn es bei den
gegenwärtigen Projekten um symbolische Minarette geht, also ohne
Gebetsrufe.
Gewisse Parteien hätten ein gutes Wahlkampfthema für 2007
gefunden, meint der Verfassungsrechtsspezialist. Minarette eignen
sich gut für polemische Diskussionen - wie auch Religionssymbole und
-unterricht oder konfessionell getrennte Friedhöfe.
Es sei offensichtlich, dass mit der Angst vor Ausländern Stimmen
gewonnen würden, fügt Kuhn hinzu. Die mit den eingereichten
Beschwerden und den politischen Diskussionen bewirkte Aufmerksamkeit
sorge natürlich auch für die entsprechende Medienpräsenz.
Bis heute sind in einigen Kantonen denn auch schon Entscheide zur
Sache gefallen. Das Zürcher Parlament beschloss mit einer knappen
Mehrheit, die Möglichkeit zu prüfen, Minarettbauten dem
obligatorischen Referendum zu unterstellen.
Der Kanton St. Gallen schloss dies aus. Solothurn lehnte ein
Allgemeinverbot für religiöse Bauten ab, das die Minarette im Visier
hatte. Und die "Egerkinger Gruppe", in der sich Gegner von Minaretten
zusammengeschlossen haben, will nächsten Frühling eine
Volksinitiative auf Bundesebene lancieren.
Der Experte weist auch darauf hin, dass die Bundesverfassung
vorsieht, dass niemand aufgrund seines Glaubens diskriminiert werden
darf. Wo der Bau eines Glockenturms erlaubt sei, dürfe also auch ein
Minarett stehen.

Kontakt:

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