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RHI Magnesita

Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4 AktG iVm §§ 2,4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002

Wien (euro adhoc) -

  ots.CorporateNews übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen
  verantwortlich.
Aktien
Mit Beschluss der 28. ordentlichen
Hauptversammlung der RHI AG vom 1. Juni 2007 wurde der Gesellschaft 
die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG 
im Umfang von bis zu 7.500 (siebentausendfünfhundert) Stückaktien, 
dies entspricht 0,02 % (null Komma null zwei Prozent) des 
Grundkapitals der Gesellschaft, höchstens zum Börsekurs am Tag der 
Ausübung der Ermächtigung zur Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende 
Angestellte der Gesellschaft sowie an Mitglieder der 
Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer verbundener 
Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen der 
"Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1" erteilt. Die Geltungsdauer der 
Erwerbsermächtigung beträgt 18 (achtzehn)  Monate ab dem Tag der 
Beschlussfassung.
Der Vorstand hat am 26. Juni 2007 den Beschluss gefasst, entsprechend
dem Ausmaß der monatlichen Abnahme durch die Arbeitnehmer und 
leitenden Angestellten der Gesellschaft sowie der Mitglieder der 
Geschäftsführung, der leitenden Angestellten und der Arbeitnehmer 
verbundener Unternehmen der Gesellschaft monatlich eigene Aktien bis 
zu einem Maximalausmaß von 7.500 (siebentausendfünfhundert) Stück 
rückzuerwerben und diese an den genannten Personenkreis im Rahmen der
"Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" als "Gratisaktien" zur 
Verfügung zu stellen ("zu veräußern"). Im Rahmen dieser 
"Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" stellt die Gesellschaft dem 
genannten Personenkreis für je 4 (vier) Stück erworbene Aktien der 
Gesellschaft eine "Gratisaktie" zur Verfügung.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des Vorstands
veröffentlicht und die beabsichtigte unentgeltliche Übertragung ("Veräußerung")
eigener Aktien an die Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Gesellschaft
und die Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer
verbundener Gesellschaften bekannt gemacht:
Das Aktienrückerwerbsprogramm beginnt ab dem 31. Juli 2007 und endet spätestens
am 1. Dezember 2008.
Das Aktienrückerwerbsprogramm bezieht sich auf Inhaber lautende Stückaktien der
Gesellschaft.
Das beabsichtigte Volumen des Aktienrückerwerbs ist maximal 7.500
(siebentausendfünfhundert) Stück, das sind maximal 0,02 % (null Komma null zwei
Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft.
Der höchste und niedrigste zu leistende Gegenwert je Aktie ist der 
Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung.
Die Art des Rückerwerbs ist der Erwerb von Aktien über die Börse zum 
Zweck der Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der 
Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende 
Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft
im Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1".
Das Rückerwerbsprogramm wird keine Auswirkungen auf die 
Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft haben.
Die Gesellschaft beabsichtigt gem. § 5 Abs. 4 VeröffentlV 2002 die 
Veröffentlichungspflichten nach §§ 6 und 7 VeröffentlV 2002 durch die
Veröffentlichung der Angaben über die website der Gesellschaft im 
Internet (www.rhi-ag.com) zu erfüllen.
Wien, am 26. Juni 2007                                          Der 
Vorstand

Rückfragehinweis:

RHI AG
Investor Relations
Tel: +43-1-50213-6123
Email: rhi@rhi-ag.com

Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000676903
WKN: 874182
Index: ATX Prime
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt

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