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Nicole ND Durr

Xavier Naidoo: Das Recht auf Meinungsfreiheit - "Individuelle Vergangenheitsbewältigung"

Frankfurt am Main (ots)

Der deutsche Dichterfürst Johann
Wolfgang von Goethe hat es klar erkannt: "Getretner Quark wird breit
- nicht stark." Dieser Satz fällt einem unweigerlich bei der
Presseerklärung vom 30. Juni 2003 ein, in der Xavier Naidoo einen
weiteren gerichtlichen Sieg im Streit um die Veröffentlichung seiner
Erstlings-CD verkünden lässt.
Tatsächlich hat das Landgericht Hamburg ihm in der letzten
Verhandlung erlaubt, die Veröffentlichung seiner Frühwerke (Xavier
Naidoo - Seeing is Believing) als rechtswidrig zu bezeichnen. Diese
Äusserung ist nach Auffassung des Gerichts in einem Rechtsstreit
durch die persönliche Meinungsfreiheit gedeckt. Seine eigene
Unterlassungsklage gegen die Dürr GmbH hat er dagegen zurückgenommen,
nachdem die Hamburger Richter ernsthafte Zweifel an seiner Kündigung
des Künstlervertrags geäussert hatten. Danach gilt: Die Dürr GmbH
besitzt die Rechte an den streitigen Musikstücken.
Im Klartext heisst das: Naidoo darf - eben erlaubt durch die
persönliche Meinungsfreiheit - bei seiner "individuellen
Vergangenheitsbewältigung" weiterhin Gegenteiliges behaupten. Aber:
Verhindern kann er die baldige Neuerscheinung der CD "Seeing is
Believing" damit nicht. Die Naidoo-Fans wird es freuen, denn die
ersten Songs des deutschen Musik-Stars sind eine echte Rarität.

Kontakt:

Fred König Communications
Fred König
Tel. +49/89/347870
E-Mail: fred.koenig2@t-online.de