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SUVA: Immobilienverkäufe der Suva Rückabwicklung erfolgreich abgeschlossen

Die Suva hat bei der Bewältigung der Probleme im Immobilienbereich 
ein wichtiges Zwischenziel erreicht: Im Rahmen einer Vereinbarung 
wurde die Rückabwicklung der als nichtig erachteten Verträge 
beschlossen. Die Suva hat – im Einverständnis mit der 
Bundesanwaltschaft – mit ihrem ehemaligen Mitarbeiter und dem 
involvierten Immobilienhändler eine entsprechende Vereinbarung 
getroffen. Damit ist die Suva wieder Eigentümerin der Liegenschaften 
im Tessin und in der Deutschschweiz und es entsteht ihr aus den 
seinerzeitigen Verkäufen kein Schaden.
Am 9. Dezember gab der Verwaltungsausschuss der Suva grünes Licht 
für die Rückabwicklung jener acht Immobiliengeschäfte, die zurzeit 
von der Bundesanwaltschaft untersucht werden. Als Ziel wurde 
festgelegt, dass die Suva den seinerzeitigen Kaufpreis 
zurückerstattet und wieder als Eigentümerin in den Grundbüchern 
eingetragen wird.
Die Rechtsabteilung der Suva legte in der Folge den Vertretern des 
ehemaligen Bereichsleiters Liegenschaften und dem involvierten 
Immobilienhändler eine Vereinbarung vor. Diese enthält folgende 
Kernpunkte: Die acht Grundstückverkaufsverträge werden als nichtig 
erklärt, gleichzeitig bezahlt die Suva den damals erzielten 
Verkaufspreis von 46,97 Millionen Franken zurück. Die Gegenseite hat 
heute Freitag der Vereinbarung zugestimmt. Weil auch die 
Bundesanwaltschaft keine Vorbehalte geltend machte, steht der 
Rückübertragung nichts mehr im Wege.
Für die Suva bedeutet die Vereinbarung ein wichtiges Etappenziel bei 
der Bewältigung der Immobilienvorkommnisse. In finanzieller Hinsicht 
führt die Vereinbarung dazu, dass der Schaden behoben wird, der aus 
den damaligen Liegenschaftenverkäufen resultierte. Die 
Rückabwicklung verursacht zwar Kosten von rund 800'000 Franken. 
Diese werden aber durch Gegenwerte in Form unbelasteter Schuldbriefe 
sowie baulicher und mobiler Investitionen (Fassadenrenovationen 
usw.) kompensiert. Hinzu kommt, dass aus dem angelegten 
Verkaufserlös von 46,97 Millionen Franken ein Betrag von gegen 
500'000 Franken erwirtschaftet wurde.
Indem die Suva wieder als Eigentümerin der betroffenen 
Liegenschaften eingetragen wird, sind die rechtlichen und 
wirtschaftlichen Ansprüche des Unfallversicherers erfüllt. Das 
Strafverfahren, in dem die Suva als Geschädigte auftritt, läuft 
dagegen weiter. Hierzu ist zu erwähnen, dass die Vereinbarung nicht 
als strafrechtliches Schuldeingeständnis des Immobilienhändlers und 
des ehemaligen Bereichsleiters Immobilien der Suva interpretiert 
werden darf.
Die Suva kann ab 2006 wieder ohne Einschränkung über die genannten 
Liegenschaften bestimmen. Auch vor diesem Hintergrund bewertet die 
Suva die rasche Rückabwicklung der Liegenschaftenverkäufe als 
wichtigen Erfolg.
Auskunft an Medienschaffende erteilen:
Suva, Public Relations
Manfred Brünnler, Leiter PR, Fluhmattstrasse 1, 6002 Luzern
Tel: 041 419 59 03; Fax: 041 419 60 62,
E-Mail:  pr@suva.ch/www.suva.ch
Suva, Relations publiques
Henri Mathis, responsable RP Suisse romande, Rue de Locarno 3, 
1701 Fribourg Tel: 026 350 37 80; Fax: 026 350 36 23,
E-Mail:  pr@suva.ch/www.suva.ch
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Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert 
die Suva rund 100'000 Unternehmen bzw. 1,8 Millionen Berufstätige 
und Arbeitslose gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. 
Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und 
Rehabilitation. Ihre Kunden können kompetente, ergebnisorientierte 
Arbeit und eine faire, zuvorkommende Behandlung erwarten. Die Suva 
arbeitet nicht gewinnorientiert und erhält keine Subventionen. Im 
Verwaltungsrat sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Bund 
vertreten. Die Suva wurde 2004 mit dem Esprix für Kundenorientierung 
und dem Innovationspreis der Schweizer Assekuranz für das New Case 
Management und die wirkungsvolle Wiedereingliederung Verunfallter 
ausgezeichnet.
www.suva.ch
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