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Corona-Krise: Folgen für die privaten Finanzen

Corona-Krise: Folgen für die privaten Finanzen
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Sie erhalten anbei die Einschätzungen und Meinungen der Comparis-Experten zur Corona-Situation. Die nachfolgenden Informationen stehen Ihnen zur Nutzung in Ihrer Berichterstattung zur Verfügung.

Die Themen dieser Woche:

  • Konsum: Preise vergleichen und Geld sparen
  • Mobilität: Wer das Auto derzeit nicht braucht, sollte handeln
  • Reisen: So annullieren Sie Reisen richtig
  • Digital: Abos kündigen, pausieren oder optimieren
  • Gesundheit: Wer nicht zum Arzt geht, spart an der falschen Stelle
  • Finanzen: Welche Gefahren jetzt der Altersvorsorge drohen

Gerne können Sie auch wie gewohnt direkt auf uns zukommen, wenn Sie spezifische Fragen an unsere Experten und Expertinnen haben. Im Anhang finden Sie Fotos der Experten, die Sie kostenfrei nutzen können.

Freundliche Grüsse

Michael Kuhn

Mediensprecher Comparis

Telefon: 044 360 53 91

E-Mail: media@comparis.ch

www.comparis.ch

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Wer Preise vergleicht, kann viel Geld sparen

Herr und Frau Schweizer geben rund 30 Prozent ihres Einkommens für Konsum aus (ohne Mobilität und Wohnen). Dazu gehören Smartphone-Abos ebenso wie Lebensmittel und Kino- und Museumsbesuche. Letztere sind in Corona-Zeiten nur noch virtuell möglich. Im Bereich Konsum kann dennoch gespart werden, ohne sich einschränken zu müssen. Zum Beispiel beim Kauf einer Kaffeemaschine, eines Staubsaugers oder eines Smartphones. Hier lohnen sich die Vergleichsmöglichkeiten und das Bestellen im Internet. Selbst bei Produkten um die 50 Franken wie Gesellschaftsspiele, unterscheiden sich die Preise vom günstigsten zum teuersten Anbieter 20 Prozent und mehr. Vorsicht ist hier bei versteckten Kosten geboten. So sind bei einigen Anbietern die Lieferkosten inklusive, bei anderen wird der Versand zusätzlich berechnet.

Eine weitere Sparmöglichkeit bei vielen Non-Food-Artikeln: statt die neuesten Modelle die Vorgängerversionen kaufen. Diese weichen in Leistung und Umfang oft nur unwesentlich vom neuesten Angebot ab, sind aber deutlich günstiger. Was bei den Non-Food-Artikeln die Vorgängermodelle sind, sind bei Nahrungsmitteln die Aktionen: Hier lohnt sich der Blick auf die täglichen bzw. wöchentlichen Aktionen der grossen Detailhändler. Gerade lang haltbare Artikel wie Kaffee oder Reis, ebenso wie Reinigungsmittel und Hygieneartikel können bei günstigen Preisen bevorratet werden. Bei durchschnittlichen Ausgaben von 636 Franken pro Monat für Lebensmittel können Schweizer Haushalte in diesem Bereich viel Geld sparen.

Michael Kuhn, Comparis-Finanzexperte

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Wer das Auto nicht braucht: Schilder deponieren und sparen

Wer wegen der Corona-Pandemie sein Auto über längere Zeit nicht braucht, kann die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt seines Wohnkantons deponieren. Während der Hinterlegungszeit ruht auch die Versicherung. Das heisst, Sie bekommen mit der nächsten Rechnung einen Teil der bereits bezahlten Prämie zurück. Die Höhe der Rückzahlung wird je nach Versicherer unterschiedlich festgelegt. Einige vergüten einen Pro-Rata-Anteil der kompletten Hinterlegungsdauer, andere einen prozentualen Anteil davon. Aber Achtung: Bei einige Anbietern fallen für die Hinterlegung Gebühren an, die Sie in die Kalkulation mit aufnehmen sollten.

Mit dem Deponieren der Nummernschilder ruht nicht nur Ihre Versicherung. Sie bekommen auch einen Teil der Motorfahrzeugsteuern zurückerstattet. Dieser Teil bemisst sich in der Regel als Pro-Rata-Anteil der bezahlten Steuern. Bei einer zweimonatigen Hinterlegung der Schilder bekommen Sie so also 2/12 der bezahlten Steuern zurück. Erkundigen Sie sich jedoch auch hier über allfällige Gebühren. Diese bemessen sich je nach Kanton unterschiedlich. So ist eine Hinterlegung in Zürich kostenlos, für die Wiedereinlösung werden aber 30 Franken erhoben. Anders ist es in Genf: In der Calvin-Stadt müssen Sie mit je 20 Franken für die Deponierung und Wiedereinlösung rechnen.

Fragen Sie am besten beim Kantonalen Strassenverkehrsamt sowie bei Ihrer Autoversicherung, ab wie vielen Tagen sich die Hinterlegung der Nummernschilder auszahlt.

Andrea Auer, Comparis-Mobilitätsexpertin

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So annullieren Sie Reisen richtig

"Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen...", sagte einst der deutsche Dichter Matthias Claudius. Seit der Ankündigung des Lockdowns durch den Bundesrat Mitte März und wohl noch für mehrere Monate gilt aber das grosse Schweigen.

Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat den Lockdown - was internationale Reisen betrifft - weit über den April hinaus gilt. Viele Länder halten ihre Grenzen geschlossen, der Flugbetrieb ist zum grössten Teil eingestellt.

Wer bereits eine Reise oder eine Veranstaltung gebucht hat und diese nun nicht antreten kann, muss wie folgt vorgehen: Zuerst bei den Veranstaltern direkt anklopfen und die Rückerstattung der Kosten fordern. Sie können auch eine Verschiebung der Leistung oder anstelle des Geldes das Ausstellen eines Gutscheins vorschlagen. Eine über ein Reisebüro gebuchte Pauschalreise lässt sich in der Regel problemlos verschieben oder stornieren. Bei einer Stornierung können allerdings Gebühren anfallen.

Vergüten Veranstalter die entstandenen Kosten nicht zurück oder bloss einen Teil davon, springt eventuell die Annullationskostenversicherung ein - sofern eine existiert. Allerdings: Gewisse Anbieter schliessen behördlich angeordnete Ein- und Ausreiseverbote aus, andere wiederum decken Epidemie- und Pandemie-Risiken nicht. Es kann sich indes auch bei einem Ausschluss solcher Risiken lohnen, die Versicherung zu kontaktieren und die entstandenen Annullationskosten einzureichen. Versicherer zeigen sich in diesen aussergewöhnlichen Zeiten teilweise kulant und übernehmen die ganzen Kosten oder einen Teil davon.

Frédéric Papp, Comparis-Finanzexperte

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Abos kündigen oder pausieren - so spart man im Digitalen Kosten

Die digitale Infrastruktur zuhause und unterwegs ist für die meisten Menschen nicht verzichtbar. Trotzdem gibt es ein paar Möglichkeiten, die Kosten zu senken:

  1. Smartphone-Abo: Inkludierte Roaming-Guthaben fürs Ausland sind derzeit eher unnötig. Wer das als Option im Abo hat, kann hier anpassen und sparen. Der einfachste Weg ist die Nachfrage beim Provider. Oft sind diese kooperationsbereit, weil sie keine Kunden verlieren wollen.
  2. Videostreaming: Wer ohnehin bei Netflix und Co. immer nur Serien schaut, kann das Abo pausieren, sobald die Lieblingsserien zu Ende gegangen sind. Sollte es eine neue Staffel geben oder eine Serie, die man unbedingt sehen will, kann das Abo wieder gestartet werden. Wenig Sinn machen derzeit Abos bei Sport Streaming-Anbietern wie DAZN oder Sky Sport.
  3. App-Abos: Immer mehr Apps für Smartphones gibt es nur noch als Abo-Modell. Hier entstehen monatliche Kosten. Hier lohnt sich ein kritischer Blick: Brauche ich die kostenpflichtige Wetter-App wirklich? Nutze ich die Navi-App auf dem Smartphone im Moment überhaupt? Und brauche ich einen zusätzlichen Foto-Editor auf dem Handy, oder tut's das eingebaute Tool nicht auch? In den Abo-Einstellungen gibt es den Überblick über alle Apps, die monatlich oder jährlich Geld kosten. Bei iOS unter "Einstellungen", dann "Nutzername", dort "Abonnements auswählen". Für Android: "Google Playstore" wählen, dort unter dem Punkt "Abos".
  4. Handy-Kauf: Brauche ich wirklich ein neues Smartphone? Bin ich nicht mit dem bisherigen noch ein Jahr länger gut unterwegs? Mein Tipp: Wenn das Gerät nicht älter als drei Jahre alt ist, kann mit dem Kauf gewartet werden. Und wenn es doch ein neues Gerät sein soll, empfiehlt sich der Kauf eines Flaggschiffes vom letzten Jahr (zum Beispiel Galaxy S10, Huawei P30 Pro). Gegenüber den aktuellen Top-Smartphones kann hier viel Geld gespart werden.

Jean-Claude Frick, Comparis-Digitalexperte

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Wer nicht zum Arzt oder Therapeuten geht, spart an der falschen Stelle

Seit dem 27. April dürfen Spitäler wieder nicht dringende Operationen durchführen. Obwohl die Arztpraxen vom Lockdown nie betroffen waren, gehen viele Patienten nicht zum Arzt und nicht in die Therapie, weil sie Angst haben, dort mit dem Coronavirus angesteckt zu werden. Diese Angst ist nicht berechtigt, weil medizinische Einrichtungen die Hygienemassnahmen strikt einhalten. Rufen Sie also Ihren Arzt oder Ihre Therapeutin an, bevor Sie Termine absagen, denn wer heute auf notwendige Medizin verzichtet, wird morgen oder übermorgen mehr davon brauchen.

Wenn Sie Geld sparen möchten, ohne Ihre Gesundheit zu gefährden, sollten Sie die Zeit nützen und die Policen Ihrer Krankenversicherung prüfen. Jetzt machen viele Patienten gute Erfahrungen mit ärztlichen Konsultationen via Telefon oder Video. Auch Apotheken bieten ärztliche Videokonsultationen an. Prüfen Sie schon jetzt, wie viel Sie bei Ihrer oder bei einer anderen Krankenkasse mit einem Telemedizinmodell sparen könnten. In jedem Herbst haben Sie bis Ende November Zeit, um das nächste Jahr Prämien zu sparen. Der Wechsel ist einfach, keine Kasse darf Sie ablehnen und die Versicherungsdeckung ist bei jeder Kasse dieselbe. Die Unterschiede bei der Servicequalität zeigen wir Ihnen auf unserem Prämienrechner ebenso an wie die Prämienunterschiede.

Etwas komplizierter ist es, wenn Sie mit der Krankenzusatzversicherung Geld sparen wollen. Je nach Anbieter sind die Zusatzversicherungspakete unterschiedlich geschnürt und die Prämien deshalb nicht direkt vergleichbar wie bei der Grundversicherung. Unser Zusatzversicherungsvergleich erleichtert Ihnen die Orientierung. Weil der Versicherer Sie auch nicht aufnehmen muss, empfehlen wir Ihnen, den Comparis-Gesundheitsfragebogen auszufüllen, damit Sie einschätzen können, wie Ihre Chancen sind, bei einem anderen Krankenversicherer eine Zusatzversicherung zu bekommen. Die Kündigungsfrist für den Wechsel Ihrer Zusatzversicherungen per Ende Jahr ist in der Regel Ende September, bei bestimmten Anbietern auch Ende Juni.

Felix Schneuwly, Comparis-Gesundheitsexperte

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Bringt die Rezession die drei Vorsorgesäulen in Gefahr?

Ein wirtschaftlicher Rückschlag hat eine Erhöhung der Arbeitslosenquote zur Folge. Einige Pensionskassen werden in der bevorstehenden Rezession zu Sanierungsfällen. Auch die AHV wird spätestens im 2030 Unterstützungsgelder des Bundes benötigen.

2020 wird ein schlechtes Anlagejahr. Drei Viertel der 2019 mit Vorsorgegeldern erzielten Vermögensrenditen sind bisher im Corona-Crash vernichtet worden. Das heisst aber auch, dass nicht der ganze Gewinn des Vorjahres wegen Einbrüchen an den Finanzmärkten weggeschmolzen ist. Dennoch wird befürchtet, dass der Deckungsgrad einiger Pensionskassen in den vergangenen Wochen so weit gesunken ist, dass eine Sanierung nötig wird. Als erste Sanierungsmassnahme drängt sich gegebenenfalls eine Nullverzinsung des Alterskapitals auf. Der Bundesrat hat für das Jahr 2020 einen Mindestzins von 1 Prozent festgelegt. Wer ein Pensionskassenvermögen von 200'000 Franken hat, muss demnach bei einer Nullverzinsung einen Sanierungsbeitrag von 2'000 Franken leisten.

Der Börsencrash ist nur zum Teil die Ursache für die bevorstehenden Sanierungsfälle. Stärker und langfristig führen systematisch überhöhte Renten die Pensionskassen in eine Unterdeckung. Im obligatorischen Bereich gilt immer noch ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent. Der korrekte Umwandlungssatz ohne Quersubventionierung durch die Aktiven müsste gemäss der Schätzung von Comparis bei 5 Prozent liegen.

Ökonomen sagen im Anschluss an die Corona-Krise eine Rezession voraus. Das wird zu Arbeitslosigkeit führen und damit auch zu vermehrten Frühpensionierungen. Für die Pensionskassen bedeuten vermehrte Frühpensionierungen eine beschleunigte Umgewichtung des Verhältnisses von Aktiven zu Rentnern: Noch weniger Aktive werden für noch mehr überhöhte Renten aufkommen müssen. Das blutet die Pensionskassen zusätzlich aus. Allein von 2014 bis 2017 wurden den aktiven Versicherten aus den Anlageerträgen 28,4 Milliarden Franken vorenthalten, um überhöhte Rentenversprechen einzuhalten. Anstelle dieses systemwidrigen Missstands empfiehlt Comparis die Erhöhung des Rentenalters.

Auch die AHV wird durch eine Rezession beeinträchtigt. Bei steigenden Arbeitslosenzahlen sinken die Lohnbeiträge sowie die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer. Zudem wird die geplante stärkere Eingliederung von IV-Empfängern in den Arbeitsmarkt und damit der geplante Abbau von über 10 Milliarden Schulden der IV gegenüber der AHV bis 2032 ohne Hilfe des Bundes nicht mehr möglich sein. Damit wird absehbar, dass der AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 ohne Gelder des Bundes leer sein wird. Dieser federt Schwankungen ab und kann in guten Anlagejahren Defizite der AHV ausgleichen. Eine effiziente Massnahme gegen ein Grounding des AHV-Fonds ist - wie bei der zweiten Säule auch - die Erhöhung des Rentenalters.

Auf die Säule 3a wird die Rezession keinen direkten Einfluss haben. Dort sparen alle freiwillig, für sich und auf eigene Verantwortung. Das einzige Risiko besteht darin, dass die Bank oder Versicherungsgesellschaft, bei der man das Geld angelegt hat, in einem wirtschaftlichen Einbruch zahlungsunfähig wird. Bis zu 100'000 Franken geniessen 3a-Gelder im Konkursfall der Stiftung einen speziellen Gläubigerschutz: Sie werden der ersten Gläubigerklassen zugeteilt, also gleich privilegiert behandelt wie die Löhne der Mitarbeitenden. Beträge über 100'000 Franken gelten nur noch als Drittklassforderungen. 3a-Sparer sollten darum nie mehr als 100'000 Franken bei der gleichen Bank oder Versicherung anlegen.

Leo Hug, Comparis-Vorsorgeexperte

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das Unternehmen heute rund 180 Mitarbeiter in Zürich.
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