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economiesuisse - Keine automatische Übernahme von EU-Recht

Zürich (ots)

Die aktuelle europapolitische Debatte dreht sich vor allem um institutionelle Fragen. Ob und wie soll eine Weiterentwicklung des Rechts in den bilateralen Abkommen berücksichtigt werden? Braucht es eine Überwachung und Gerichtsbarkeit bei der Umsetzung? economiesuisse definiert klare Kriterien für institutionelle Veränderungen. Rechtliche Dogmen dürfen pragmatische Lösungen nicht verhindern.

Die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU haben sich bislang sehr gut bewährt. Aktuell bestehen grössere Differenzen bei institutionellen Fragen. Aus Sicht der EU ist die Klärung dieser Punkte eine Vorbedingung für Verhandlungen in anderen Bereichen. Der Bundesrat seinerseits will die Beziehungen in einem ganzheitlichen und koordinierten Ansatz weiterentwickeln.

In einer heute erschienenen Publikation (dossierpolitik) definiert economiesuisse klare Kriterien für institutionelle Veränderungen. Die Kernforderung der Wirtschaft: Es darf keine Verpflichtung zu einer automatischen Rechtsübernahme eingegangen werden. Zudem sind die direktdemokratischen Verfahren der Schweiz zu garantieren. Des Weiteren müssen die Reziprozität der Mitwirkung, die Sicherstellung der Umsetzung der Verträge auch auf EU-Seite, eine paritätische Streitschlichtung sowie ein gewisses Mass an Flexibilität garantiert sein.

Pragmatische Lösungen statt juristische Dogmatik Für die Wirtschaft ist die Form von Verhandlungen - ob einzeln oder im Paket - sekundär. Zentral ist, dass die Ergebnisse in den einzelnen Sachdossiers die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz stärken, den gegenseitigen Marktzugang verbessern und die wirtschaftspolitische Souveränität gewährleisten.

Es ist auffallend, wie stark die EU in den vergangenen Jahren rechtliche Argumente gewichtet hat. Letztlich sind jedoch realwirtschaftliche Fragen im gemeinsamen Interesse zu lösen: Beispielsweise die Sicherstellung ausreichender Leitungskapazitäten im Strommarkt oder eine innovationsfördernde Ausgestaltung des Chemikalienrechts in ganz Europa. In solchen Fragen dürfen rechtliche Dogmen pragmatischen Lösungen nicht im Weg stehen.

http://www.economiesuisse.ch/de/PDF%20Download%20Files/dp06_Bilaterale_20110704.pdf

Kontakt:

Jan Atteslander
Telefon: +41 44 421 35 35
E-Mail: jan.atteslander@economiesuisse.ch

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