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Schweiz. Lauterkeitskommission

Schweiz. Lauterkeitskommission: Eine unredliche Eva

Schweiz. Lauterkeitskommission: Eine unredliche Eva
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Zürich (ots)

Querverweis auf Bild: www.newsaktuell.ch/d/galerie.htx?type=obs
Unter dem Pseudonym «Eva du Maurier» verschickt die
Genfer Firma Solen SA Mailings mit abstrusen Lebenshilfe-Angeboten.
Die dritte Kammer der Lauterkeitskommission hat die Werbung als
unlauter verurteilt.
Viele Menschen sind ausgesprochen gutgläubig. Diesen Umstand
machen sich immer wieder Unternehmen zunutze, indem sie vollmundig
Problemlösungen, finanziellen Erfolg, generelle Lebenshilfe und das
grosse Glück versprechen. Da die Ratschläge sehr persönlicher Art
sind, erfolgt deren Anpreisung in der Regel durch eine namentlich
erwähnte «Vertrauensperson». Die Firma Solen SA in Thonex betreibt
dieses unlautere Geschäft, das die Unsicherheit eines Teiles der
Bevölkerung respektlos ausnützt, seit geraumer Zeit und konsequent.
Sie sendet ihre irreführenden Mailings unter anderem auch nach
Grossbritannien. Von dort stammen denn auch die jüngsten Beschwerden.
Die vorgeschobene «Vertrauensperson», deren Konterfei auf dem
Mailing abgebildet ist, trägt den wohlklingenden Namen Eva du
Maurier. Die unbekannte und zweifellos nicht existierende Dame, die
von der Firma unerlaubterweise vorgeschoben wird, bietet vertraulich
ihre Dienste als Hellseherin an. Sie verspricht astrologisch
begründete Hilfe und Unterstützung in Angelegenheiten des Herzens,
der Gesundheit und vor allem bei Geldknappheit. Verbunden sind die
für Hilfesuchende ohnehin schon verlockend klingenden und
geheimnisvollen Versprechungen mit der Inaussichtstellung eines
Checks über mehrere tausend Franken.
In Tat und Wahrheit geht es aber natürlich um ein schnödes
Geschäft. Die Lösung aller Probleme soll nämlich durch ein
persönliches Horoskop erfolgen, das man bei Eva du Maurier für rund
40 Franken bestellen kann. Und damit die Leute auch zügig bestellen,
werden sie mit verbalem Druck aufgefordert, schnell zu handeln, um so
erstens das Leben baldmöglichst in den Griff zu kriegen und zweitens
den Check einlösen zu können.
Dieses Vorgehen ist von der dritten Kammer der
Lauterkeitskommission gerügt worden, da Vorabverlosungen gemäss
Absatz 2 des LK-Grundsatzes 3.9 unlauter sind. Ausserdem widerspricht
der Auftritt der Firma unter der Bezeichnung «Eva du Maurier» den
Vorschriften über die Firmengebrauchtspflicht. Solen SA hat den
Beschluss aber ignoriert und die Mailings weiter versandt. Deshalb
ist die Publikation des Beschlusses unter voller Namensnennung
verfügt worden.

Kontakt:

Schweiz. Lauterkeitskommission
Piero Schäfer
Freiestr. 76, Postfach 1170
8032 Zürich
Tel.: +41 (0)1 267 66 55
Fax: +41 (0)1 267 66 56
E-Mail: schaefer@access.ch
Internet: www.lauterkeit.ch

Hinweis:
Jede Person ist befugt und legitimiert, Werbung und andere
kommerzielle Kommunikation, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei
der Schweizerischen Lauterkeitskommission unentgeltlich zu
beanstanden. Tel. 01 211 79 22, Info@lauterkeit.ch, www.lauterkeit.ch
und vor dem Vorgehen dieser Firma schützen.
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