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Bundesamt für Strassen ASTRA

Feuerlöscher: Ausrüstungspflicht für schwere Motorwagen

Berna (ots)

Schwere Motorwagen zum Sachentransport sollen in
Zukunft mit Feuerlöschern ausgerüstet werden müssen. Das
Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) hat einen entsprechenden Vorschlag zur Aenderung
der Verordnung über die technischen Anforderungen an
Strassenfahrzeuge (VTS) in die Vernehmlassung geschickt.
Verschiedene tragische Ereignisse in jüngster Zeit haben gezeigt,
dass das von schweren Motorwagen im Falle eines Brandes in
Strassentunneln ausgehende Gefahrenpotenzial besonders hoch ist.
Bereits im Mai 2000 hat die vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) nach
den Katastrophen im Mont-Blanc- respektive im Tauern-Tunnel
eingesetzte Task-Force deshalb unter anderem vorgeschlagen, schwere
Motorwagen zum Gütertransport müssten mit Feuerlöschern ausgestattet
werden. Damit würde für schwere Motorwagen die gleiche
Ausrüstungspflicht bestehen wie sie für Gesellschaftswagen und
Fahrzeuge, die zum Transport von gefährlichen Gütern eingesetzt
werden, bereits besteht. Die Ausrüstungspflicht soll jetzt im Rahmen
einer Revision in der Verordnung über die technischen Anforderungen
an Strassenfahrzeuge (VTS) verankert werden. Das Eidgenössische
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat
diesen Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt.
Im Weiteren sollen im Rahmen der VTS-Aenderungen auch für
Dieselmotoren von Traktoren und Motorkarren neu Abgasvorschriften
eingeführt werden. Diese Fahrzeuge mussten bisher lediglich eine
Rauchprüfung bestehen. Mit einer Aenderung der VTS im vergangenen
Jahr wurden unter anderem bereits für landwirtschaftliche
Arbeitsfahrzeuge und Arbeitsanhänger Abgasvorschriften eingeführt, so
dass zukünftig für alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge mit
Selbstzündungsmotoren, mit Ausnahme der nur noch wenig verbreiteten
Motoreinachser, entsprechende Vorschriften gelten.
Eine Vereinfachung der Abgaswartung schlägt das UVEK für Fahrzeuge
vor, die mit OBD-Systemen ausgerüstet sind. Diese Systeme dienen der
Ueberwachung der abgasrelevanten Ausrüstung der Fahrzeuge. Da sie
jedoch noch nicht alle Punkte erfassen, die bei der Abgaswartung
überprüft werden, soll auf die Abgaswartung noch nicht vollständig
verzichtet werden.

Kontakt:

Kurt Meyer, Bereichsleiter Fahrzeuge
Bundesamt für Strassen
Tel. +41 31 323 42 31

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

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