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ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband

Institutionelles Abkommen: Unterzeichnung liegt nicht im Interesse des Transportgewerbes

Bern (ots)

Der Schweiz. Nutzfahrzeugverband ASTAG hält das Rahmenabkommen mit der EU für nicht genehmigungsfähig. Zu gross wäre das Erpressungspotential seitens Brüssel. Es droht eine automatische Rechtsübernahme mit verheerenden Folgen in der Verkehrspolitik. Zu befürchten ist, dass die Schweiz von einer Lastwagenflut aus dem Ausland überrollt wird.

Im Güter- und Personentransport auf der Strasse sind die Berührungspunkte mit dem Ausland sehr zahlreich (Import, Export, Transit, Carreisen). Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG spricht sich daher für klar geregelte Verhältnisse mit der EU aus. Voraussetzung ist das Prinzip der Gleichberechtigung. Die Schweiz muss als gleichwertiger souveräner Partner anerkannt sein. Das Institutionelle Abkommen InstA, das der Bundesrat ausgehandelt hat, ist jedoch einseitig von der EU geprägt. Die ASTAG spricht sich in ihrer Stellungnahme gegen eine Unterzeichnung aus.

Entscheidungshoheit in Brüssel

Problematisch ist vorab die Verpflichtung zur «dynamischen» Rechtsübernahme. Die Entscheidungs- und Deutungshoheit, wie genau der gegenseitige Marktzugang geregelt bzw. weiterentwickelt werden soll, würde mit dem InstA weitgehend an die EU abgetreten. Ein echtes Mitbestimmungsrecht ist - trotz Möglichkeiten zur Mitgestaltung - nicht vorgesehen. In Streitfällen soll der abschliessende Schiedsspruch zudem dem Europäischen Gerichtshof EuGH übertragen werden. Die Schweiz müsste mit Sanktionen rechnen, wenn sie sich nicht an die entsprechenden Urteile hält. Somit handelt es sich im Grunde genommen um eine automatische Rechtsübernahme.

Ein zweiter Risikofaktor sind die Kündigungsmodalitäten. Die sogenannte «Guillotine-Klausel» ist zwar schon heute Bestandteil der bilateralen Beziehungen. Mit dem InstA käme es jedoch zu einer deutlichen Verschärfung. Bei Kündigung eines Vertrags wäre erstens das Rahmenabkommen selbst betroffen, zweitens alle neuen Verträge nach Inkrafttreten des InstA, drittens aber auch die bestehenden Abkommen. In Kombination mit der automatischen Rechtsübernahme führt die «Guillotine-Klausel» deshalb in eine höchst bedenkliche Abhängigkeitsfalle.

Bewährtes Kabotageverbot zunehmend unter Druck

Gerade in der Verkehrspolitik droht damit ein eigentlicher Dammbruch. Zwar sind die wichtigsten Eckpunkte wie Nacht- und Sonntagsfahrverbot, Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA sowie insbesondere das Kabotageverbot (Transporte innerhalb der Schweiz mit ausländischen Fahrzeugen) ausgeklammert. Anfangs April hat das Europäische Parlament jedoch Ja gesagt zu einer weiteren Lockerung der Kabotagebestimmungen in der EU. Früher oder später werden deshalb Forderungen nach einer Rechtsangleichung auf die Schweiz zukommen. Die Drohkulisse des InstA hätte zur Folge, dass sich die Schweiz - Ausnahmeklausel hin oder her - fügen müsste. Zu gross ist das Erpressungspotential der «Guillotine-Klausel».

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
André Kirchhofer
031 370 85 85

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