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ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband

LSVA-Beschwerde: Behörden ritzen an rechtsstaatlichen Prinzipien!

Bern (ots)

Die Oberzolldirektion (OZD) bewegt sich mit ihrer
jüngsten Stellungnahme zur LSVA-Erhöhung auf immer dünnerem Eis: Die 
(eigenen) Grundlagen zur Bemesssung externer Kosten werden von der 
OZD mittlerweile ebenso in Frage gestellt wie das Willkürverbot, dem 
Behörden eigentlich unterworfen sind. Demnach seien nicht rein 
wissenschaftliche und rechtliche Überlegungen entscheidend für die 
Erhöhung, sondern vor allem der politische Wille des Bundesrates. 
Beide Argumente sind gemäss neuesten Studien bzw. dem Gesetz nicht 
stichhaltig. Die ASTAG hat jetzt Zeit, bis Mitte März eine Replik 
beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen.
In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Erhöhung der 
Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) wird die 
Argumentation der Behörden zunehmend abstruser. Der Gipfel der 
Willkür ist, dass sich die Bundesstellen in ihrer Stellungnahme 
zuhanden des Bundesverwaltungsgerichts inzwischen sogar selbst 
widersprechen und ihre eigenen Bemessungsgrundlagen anzweifeln. So 
behauptet die zuständige Oberzolldirektion (OZD), dass 
Stau(zeit)kosten neuerdings wider alle rechtlichen und 
wissenschaftlichen Erkenntnisse als externe Kosten zu betrachten 
sind. Damit wendet sich die OZD gegen das Bundesamt für 
Raumentwicklung (ARE), welches 2003 in der offiziellen 
Transportkostenrechnung noch das Gegenteil behauptet hatte. Zudem 
betont die OZD, dass wissenschaftliche Überlegungen grundsätzlich gar
keine Rolle spielten, sondern der politische Wille des Gesetzgebers 
vor allem aber des Bundesrates im Vordergrund stehe. Streng nach dem 
Motto: Wenn der Bundesrat eine Abgabe erhöhen will, weil der Bund 
Geld braucht, spielen rechtliche Grundlagen wie beispielsweise das 
Kostendeckungsprinzip keine Rolle! Dieses ist aber ausdrücklich in 
der entsprechenden Verordnung und im Schwerverkehrsabgabegesetz 
verankert worden. Das Volk hat dem Gesetz 1998 zugestimmt.
Merkwürdiges Demokratieverständnis der Behörden
Damit offenbaren die Behörden erneut, dass es ihnen an 
stichhaltigen Argumenten mangelt. Denn Stau(zeit)kosten sind nach 
Auffassung der Verkehrswissenschaft eindeutig interne Kosten. Es ist 
eine triviale Erkenntnis, dass die Verursacher von Staus auch selber 
die entstehenden Kosten zu tragen haben! Zweitens hängt die 
Berechnung der externen Kosten gemäss dem grundlegenden Gesetzestext 
eben nicht vom politischen Willen, sondern vom Stand der Wissenschaft
ab.
Grundsätzlich zeugt die Argumentation der OZD auch von einem sehr 
merkwürdigen Demokratieverständnis. Das Bundesverwaltungsgericht, das
den Fall als nächstes beurteilt, hat seinen Entscheid nicht nach 
politischen Kriterien, sondern nach rechtlichen und 
wissenschaftlichen Gesichtspunkten zu fällen. So steht es im 
entsprechenden Gesetz und in der Verordnung. Zudem wurde seinerzeit 
die von 155'000 Personen unterzeichnete Petition gegen die 
LSVA-Erhöhung von den Behörden auch nicht als politischer Wille 
akzeptiert! Diese Widersprüche offenbaren den wahren Charakter der 
ganzen Kontroverse: Es geht primär um ein Ränkespiel, um das 
Transportgewerbe weiterhin mit möglichst hohen fiskalischen Abgaben 
belasten zu können. Und dazu ist einigen Beamten offensichtlich jedes
Mittel recht.
Zweite massive Erhöhung der LSVA innerhalb von 4 Jahren
Am 12. September 2007 entschied der Bundesrat gegen den Widerstand
einer geschlossenen Front von Wirtschaftsorganisationen, die LSVA zum
zweiten Mal seit ihrer Einführung im Jahre 2001 per 1. Januar 2008 
massiv zu erhöhen. Bereits 2005 waren die LSVA-Tarife verdoppelt 
worden, womit sie weit über dem europäischen Durchschnitt liegen. Der
Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG hat daraufhin Einsprachen 
gegen die Erhöhung vorbereitet. Seit anfangs 2008 treffen bei der 
zuständigen Oberzolldirektion (OZD) monatlich rund 4'500 Einsprachen 
von betroffenen Fahrzeughaltern ein. Die Einsprachen stützen sich 
unter anderem auf ein Gutachten, das auf Basis der Zahlen des Bundes 
nachweist, dass der Schwerverkehr seit 2005 alle seine Kosten 
vollumfänglich deckt.
Nachdem die Einsprachen von der OZD abgelehnt worden sind, wurde 
der Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen. Dieses muss
nun über die Rechtmässigkeit der Erhöhung befinden und hat deshalb 
die OZD zu einer Stellungnahme eingeladen. Als nächstes wird die 
ASTAG nun ihre Replik einreichen. Anschliessend hat der Bund nochmals
Gelegenheit zu einer Stellungnahme (Duplik). Und zuletzt kann das 
Gericht sogar noch ein Obergutachten einholen.

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
Weissenbühlweg 3, 3007 Bern
Tel. 079 613 75 64

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