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Bundesamt für Verkehr BAV

Baden bei Landungsstellen von Kursschiffen ist gefährlich

Bern (ots)

Das Baden in der Nähe von Landungsstellen von
Kursschiffen auf Seen und Flüssen ist gefährlich. 
Schifffahrtsunternehmen und Behörden rufen Badende dazu auf, 
Schiffslandungsstellen nicht als Badeplattformen oder Sprungbretter 
zu nutzen.
Schwimmerinnen und Schwimmer in der Nähe von Landungsstegen bringen 
nicht nur sich selbst in Gefahr, sondern auch Passagiere, und 
Personal der Kursschiffe und die übrigen Seebenützer in der Nähe – 
wenn beispielsweise ein abruptes Ausweichmanöver gefahren werden 
muss, um einen Unfall mit einer badenden Person zu verhindern.
Die Landungsstellen der Kursschiffe sind durch ein Badeverbotsschild 
gekennzeichnet und häufig auch mit einem zusätzlichen richterlichen 
Verbot belegt. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) als Aufsichtsbehörde 
über die Sicherheit der eidgenössisch konzessionierten 
Schifffahrtsunternehmen ruft im Interesse der Sicherheit alle 
Badenden auf, dieses Verbot zu beachten. Gleichzeitig hat es die 
Kantone aufgefordert, für eine stärkere Präsenz der Polizei in der 
Nähe der Landungsstellen zu sorgen, um das Verbot allenfalls 
durchzusetzen.
Auskünfte:
Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, 031 322 36 43

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