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Bundesamt für Ausländerfragen

Freier Personenverkehr: Freizügigkeitsabkommen wird umgesetzt

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am Mittwoch  die
Einführungsverordnung über den freien Personenverkehr mit der EG
(VEP) und die Aenderung der Verordnung über die Begrenzung der Zahl
der Ausländer (BVO) für Nicht-EU-Angehörige verabschiedet.
Was bringt VEP?
Mit der Verordnung über die schrittweise Einführung des freien
Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EG wird das
Freizügigkeitsabkommen umgesetzt. Entgegen dem in der Vernehmlassung
vielfach geäusserten Wunsch einer umfassenden Verordnung, die den
In-halt des Abkommens wiederholt hätte, wird am Konzept einer reinen
Ausführungsverordnung festgehalten. Das Abkommen findet unmittelbare
Anwendung in der Schweiz und darf daher nach geltender Lehre und
Rechtsprechung nicht mehr ins Landesrecht umgesetzt werden. Dem in
der Vernehmlassung geäusserten Wunsch nach mehr Transparenz wird aber
mit ausführlichen Weisungen und Erläuterungen Rechnung getragen. Der
Vollzug im Bereich der VEP wird mit Inkrafttreten des Abkommens auf
die Kantone übergehen.
Aenderung der BVO
Die vorgesehene BVO-Aenderung steht in direktem Zusammenhang mit
dem Freizügigkeitsabkommen. Sie wird zum gleichen Zeitpunkt in Kraft
treten. Die BVO wird dann nur noch für Personen zur Anwendung
gelangen, die nicht vom Freizügigkeitsabkommen erfasst werden, d.h.
für Angehörige von Drittstaaten. Das Saisonnierstatut wird
gleichzeitig aufgehoben und durch neue Kurzaufenthaltsbewilligungen
abgelöst.
Gemischte Zuständigkeit von Bund und Kantonen
In der Vernehmlassung hat sich die Mehrheit der Vernehmlasser klar
gegen eine Konzentration der Bewilligungen für Drittausländerinnen
und -ausländer beim Bund (Bundesamt für Ausländerfragen, BFA)
ausgesprochen. Daher wird im Bereich der BVO eine hälftige Aufteilung
der Kontingente zwischen Bund und Kantonen vorgesehen. Den Interessen
der Kantone wird damit vermehrt Rechnung getragen. Die Kontingente
des Bundes (BFA) dienen dem Ausgleich unter den Kantonen und unter
den einschlägigen Wirtschaftsbranchen. Der Bund trifft keine
Kontingentsentscheide mehr. Das Zustimmungsverfahren des Bundes wird
leicht angepasst. Vorentscheide zu Jahresbewilligungen und zu
Kurzaufenthaltsbewilligungen (sofern den Höchstzahlen unterstellt)
leitet die kantonale Arbeitsmarktbehörde zur Zustim-mung an das BFA
weiter.
Kontingente für Drittstaatsangehörige
Die jährlichen Höchstzahlen für Drittstaatsangehörige werden wie
folgt festgesetzt: 4'000 für Jahresaufenthalter, 5'000 für
Kurzaufenthalter.

Kontakt:

Martin Hirsbrunner, Bundesamt für Ausländerfragen,
Tel. +41 31 322 27 53
Christoph Müller, Bundesamt für Ausländerfragen,
Tel. +41 31 325 90 32

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  • 23.05.2001 – 09:28

    Höhere Kontingente für qualifizierte ausländische Arbeitskräfte

    Bern (ots) - Erstmals seit 1991 hat der Bundesrat am Mittwoch die geltenden Höchstzahlen für ausländische Arbeitskräfte angehoben. Damit stehen im laufenden Kontingentsjahr zusätzlich 5'000 Jahresbewilligungen und 6'000 Bewilligungen für Kurzaufenthalter bis zu 18 Monaten zur Verfügung. Diese Erhöhung tritt Mitte Juni in Kraft und gilt bis 31. Oktober. Damit ...