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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko: Fall Coopforte mit einer einvernehmlichen Regelung abgeschlossen

(ots)

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 8. November 2004 die Untersuchung Coopforte aufgrund einer einvernehmlichen Regelung abgeschlossen.

Das Kartellgesetz untersagt marktbeherrschenden Unternehmen, ihren 
Lieferanten unangemessene Geschäftsbedingungen aufzuerlegen. Die am 
3. Dezember 2001 eröffnete Untersuchung sollte zeigen, ob Coop mit 
einem generellen Abzug von 0.5 Prozent (Bonus Coopforte) vom 
Rechnungsbetrag ihrer Lieferanten eine allfällige marktbeherrschende 
Stellung missbrauchte.Aus der Untersuchung geht hervor, dass sich 
Coop infolge eines intensiven Wettbewerbs zwischen den 
Detailhändlern nicht unabhängig verhalten kann. Zudem ergab die 
Untersuchung eines ausgewählten Teilmarktes keine Anhaltspunkte für 
eine besondere Abhängigkeit der Lieferanten. Dennoch ist denkbar, 
dass einzelne Lieferanten von Coop abhängig sind. Dies ist 
insbesondere dann der Fall, wenn keine Absatzalternativen bestehen 
und die Lieferanten spezifische Investitionen getätigt haben. Im 
Verlauf des Verfahrens konnten die wettbewerbsrechtlichen Bedenken 
jedoch durch eine einvernehmliche Regelung ausgeräumt werden, so 
dass die Frage, ob Coop eine marktbeherrschende Stellung innehält 
und diese gegebenenfalls im Sinne von Art. 7 KG durch die Erhebung 
des Bonus Coopforte missbraucht, offen gelassen werden.In der 
einvernehmlichen Regelung hat sich Coop verpflichtet zu 
verifizieren, ob die Erhebung des Bonus Coopforte gerechtfertigt 
ist. Coop verpflichtet sich, den Bonus rückwirkend zurückzubezahlen, 
wenn ein Lieferant glaubhaft darlegen kann, dass er keine 
entsprechende Gegenleistung von Coop erhält. Von der Verifikation im 
Rahmen der einvernehmlichen Regelung ausgeschlossen sind 
Lieferanten, die mit Coop regelmässig in Verbindung stehen. Die 
Verifikation wird von Coop innerhalb der nächsten sechs Monate 
durchgeführt werden. Die betroffenen Lieferanten werden von Coop 
kontaktiert werden.
Kontaktpersonen
Prof. Dr. Walter Stoffel
079 436 81 49
Rolf Dähler, Direktor
031 322 20 41
079 292 08 57
Dieser Text ist auf unserer Website zugänglich

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