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Sucht Schweiz / Addiction Suisse / Dipendenze Svizzera

SFA - Die SFA engagiert sich für wirksamen Jugendschutz

Gemäss einer Befragung der SFA erhält ein Drittel der 15-Jährigen in 
der Schweiz alkoholische Getränke in Läden oder Restaurants. Das 
Problem: An diese Altersgruppe dürfte überhaupt kein Alkohol 
abgegeben werden. Die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen ist im 
Rahmen einer wirksamen Alkoholprävention von grosser Bedeutung, und 
die kantonalen Fachstellen leisten hier schon wichtige Arbeit. Die 
Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme 
(SFA) stellt nun ein Set von Informationsmaterialien zur Verfügung, 
das bei der Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen hilft.
Der Anteil der 15-Jährigen, die Zugang zu Alkohol haben, ist hoch: 
Ein Drittel der 15-Jährigen erhält alkoholische Getränke in Läden, 
Supermärkten, Bars und Restaurants. Das ist das Resultat der 
Schülerbefragung HBSC von 2006, welche die SFA alle vier Jahre bei 
11- bis 16-jährigen Schülerinnen und Schülern in der Schweiz 
durchführt. Es zeigt, dass der Jugendschutz verbessert werden muss.
Bier und Wein darf nicht an unter 16-Jährige abgegeben werden, 
gebrannte Wasser (Spirituosen, Liköre, Aperitife und Alkopops) nicht 
an unter 18-Jährige. So steht es in der Lebensmittelverordnung des 
Bundes. Der Kanton Tessin verbietet die Abgabe aller Alkoholika an 
unter 18-Jährige. Es liegt in der Verantwortung der Erwachsenen, 
Kinder und Jugendliche vor den Risiken des Alkoholkonsums zu 
schützen. Werden die Bestimmungen zum Jugendschutz nicht 
eingehalten, riskieren Verkäufer oder Geschäftsbesitzerin eine 
Geldbusse oder ein Strafverfahren. Die Umsetzung des Jugendschutzes 
ist in der Praxis oft nicht einfach: Zeitdruck an der Kasse, Angst 
vor unangenehmen Auseinandersetzungen mit der Kundschaft oder 
mangelnde Unterstützung und Schulung durch die Geschäftsleitung 
erschweren manchmal eine konsequente Haltung an der Verkaufsstelle. 
Viele kantonale Präventionsfachstellen führen deshalb Schulungen für 
Geschäftsbesitzer und ihr Personal durch. Testkäufe mit Jugendlichen 
zeigen aber, dass die Vorschriften zum Jugendschutz noch immer 
ungenügend eingehalten werden.
Leitfaden für Festveranstaltende, Hinweisschild für Verkaufsstellen
Die kantonalen Fachstellen leisten in Sachen Jugendschutz wichtige 
Aufklärungs- und Präventionsarbeit. Um die Kantone in ihrer 
Tätigkeit zu unterstützen, stellt die SFA ein Set von Hilfsmitteln 
kostenlos zur Verfügung. Sie können teilweise direkt von der 
Homepage heruntergeladen werden (siehe untenstehender Link). Zum Set 
gehören ein Hinweisschild und Kleber für die Verkaufs- und 
Ausschankstellen (neu und modern gestaltet). Sie weisen auf die 
geltenden Mindestabgabealter hin und sollten in Bars, Restaurants 
und Geschäften gut sichtbar angebracht werden. Der Leitfaden für 
Festveranstaltende enthält Tipps, wie die Verantwortlichen den 
Jugendschutz umsetzen können. Das Faltblatt "Sorry, aber du bist zu 
jung" informiert das Verkaufs- und Bedienungspersonal, wie es 
Jugendliche auf die gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam machen 
kann. Wer Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Jugendschutz 
sucht, findet die Informationen im FAQ-Dokument.
Auskunft:
Janine Messerli, Mediensprecherin SFA, Tel.: 021 321 29 74
E-Mail:  jmesserli@sfa-ispa.ch
Diese Medienmitteilung sowie das Material zum Herunterladen finden 
Sie auf der Internetseite der SFA: 
http://www.sfa-ispa.ch/index.php?IDtheme=64&IDcat24visible=1&langue=D

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