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Bundesamt für Gesundheit

Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung

Bern (ots)

Zweiter Tätigkeitsbericht der Expertenkommission
Der Bundesrat hat vom zweiten Tätigkeitsbericht der
Expertenkommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen
Forschung Kenntnis genommen. Der Bericht umfasst die Jahre 1998, 1999
und 2000.
Die Expertenkommission für das Berufsgeheimnis in der
medizinischen Forschung wurde 1993 in Zusammenhang mit dem Erlass des
Artikels 321bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches ins Leben
gerufen. Die Kommission erlässt Bewilligungen für einzelne
Forschungsstudien, für Spitäler wie auch für Medizinalregister im
Bereich der medizinischen Forschung. Es geht dabei um Datenschutz und
konkret um die Frage, welche Patientendaten zu Zwecken der
medizinischen Forschung weitergegeben und genutzt werden dürfen. Die
Kommission hat die vergangenen drei Jahre vornehmlich dafür genutzt,
ihre Praxis sowohl bei den Bewilligungen zu den einzelnen
Forschungsgesuchen wie auch bei den Klinikbewilligungen zu festigen.
Erwähnenswert ist die Praxisänderung bei den Klinikbewilligungen
und dort insbesondere bei den Universitätsspitälern. Bis zum
Entscheid für das Kantonsspital Basel vertrat die Expertenkommission
die Meinung, ein wirkungsvoller Schutz der Patientendaten könne
einzig dadurch gewährleistet werden, dass Bewilligungen nur an
einzelne Klinikeinheiten erteilt werden. Zahlreiche und intensive
Diskussionen mit Klinikerinnen und Klinikern bewogen die Kommission
letztlich, ihre Praxis zu überdenken. Sie beschloss, das
Universitätsspital als Einheit zu betrachten und diesem eine einzige
Bewilligung zu erteilen. Allerdings muss das Spital, wenn es in den
Genuss einer einheitlichen Bewilligung kommen will, zusätzlich
flankierende Massnahmen für den Datenschutz in Aussicht stellen. Die
neue Praxis wurde sowohl beim Universitätsspital Zürich wie auch bei
jenem von Genf bestätigt.
Interessante Entwicklungen konnte die Kommission bei den einzelnen
Forschungsstudien, den so genannten Sonderbewilligungen, feststellen.
Neben Studien aus dem medizinisch-epidemiologischen Bereich waren
vermehrt Gesuche mit einem medizinisch-historischen Hintergrund oder
aus dem Bereich der Qualitätssicherheitsüberprüfungen zu beurteilen.
Diese Entwicklung mag nach Ansicht der Kommission mit der politischen
Situation der Jahre 1998/1999 zusammenhängen. Diese Periode war
stärker als andere vergangenheitsbezogen und auf die Aufarbeitung der
Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg ausgerichtet. Es wurden
namentlich verschiedene Nationalfondsstudien zur Eugenik verfasst,
wofür die Projektverantwortlichen um Zugang zu medizinischen Akten
ersuchten.
Bei der Präsentation des ersten Tätigkeitsberichts Anfang 1998
bemängelte die Kommission bestehende Vollzugsprobleme. Die Situation
hat sich seither verbessert, ist aber nach wie vor nicht
zufriedenstellend. Die Expertenkommission sucht weiter nach Lösungen
für die komplexe Situation. Sie prüft, ob eine neue gesetzliche
Ausgestaltung mehr Raum für die Bewilligungserteilung schaffen
könnte. Sie verstärkt die Aufklärungsarbeit bei potentiellen
Gesuchstellern und unterstützt die Entwicklung zu einer neuen
medizinischen Kultur, die ein korrektes Umgehen mit Patientendaten in
die tägliche Praxis einbezieht.
Den Tätigkeitsbericht finden Sie unter 
http://www.bag.admin.ch/themen/weitere/d/index.htm

Kontakt:

- Prof. Dr. iur. Franz Werro, Präsident der Expertenkommission,
Tel. +41 26 300 80 53/49
- Sekretariat der Expertenkommission, Tel. +41 31 322 95 05

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

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