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Bundesamt für Wohnungswesen

Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im ersten Halbjahre 2001

Bern (ots)

Im ersten Halbjahr 2001 gingen etwas weniger neue
Anfechtungen bei den Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein
als im zweiten Halbjahr 2000, nämlich 15‘969 gegenüber 17‘228. Damit
waren in der Berichtsperiode insgesamt 24‘670 Anfechtungen hängig,
wovon 16‘782 Fälle erledigt werden konnten.
Bei den erledigten Fällen kam in 7‘475 Fällen (Vorsemester 6‘873),
bzw. 44.54 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf
dies im einzelnen 
Mietzinserhöhungen     2‘187  (2‘515) 
Mietzinssenkungen        282  (326) 
Anfangsmietzins           56  (32) 
Kündigungsschutz       1‘823  (1‘417) 
Mietzinshinterlegung     466  (449) 
andere Gründe          2‘661  (2‘134)
In 3‘009 (2‘727) Fällen, bzw. 17.93 %, konnte keine Einigung
erzielt werden. Es betraf dies im einzelnen 
Mietzinssenkungen         98  (129) 
Mietzinserhöhungen       763  (774) 
Anfangsmietzinse          50  (26) 
andere Gründe          2‘098  (1‘798)
In 1‘129  (974) Fällen, bzw. 6.73 %, haben die
Schlichtungsbehörden einen Entscheid getroffen. Es betraf dies im
einzelnen 
den Kündigungsschutz     756  (637) und die 
Mietzinshinterlegung     373  (337).
5‘169  (4'921) Anfechtungen, bzw. 30.80 %, wurden anderweitig
erledigt. Insbesondere durch Rückzug oder 
Nichteintreten         4‘084  (4‘065)  oder durch
Schiedsgericht            98  (108).
7‘888  (9'676) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.

Kontakt:

Bundesamt für Wohnungswesen, Cipriano Alvarez, Leiter Bereich Recht,
Tel. +41 32 654 91 30.

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