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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Vereinheitlichung der Gebühren des BUWAL

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute die Verordnung über die
Gebühren des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL 
genehmigt. Darin wird die Gebührenerhebung für Dienstleistungen und 
Verfügungen vereinheitlicht und vereinfacht. Die neue Regelung 
tritt 
am 1. August 2005 in Kraft.
Zu rund 95% sind die Tätigkeiten des BUWAL gebührenfrei. Vor 
allem 
für Bewilligungen zugunsten von Dritten verlangt das BUWAL jedoch 
Gebühren. Diese werden erhoben für Leistungen, die für einzelne 
Personen oder Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung einen 
Vorteil bedeuten. Beispielsweise wird eine Gebühr verlangt für 
Bewilligungen für den Einsatz von landes- und standortfremder 
Fische 
und Krebse, für die Einfuhr von Pflanzen und Saatgut für forstliche 
Zwecke oder für die Freisetzung von gentechnisch veränderten 
Organismen. Die Kosten eines solchen Verfahrens stellt das Amt dem 
Antragsteller in Rechnung. Bisher waren die Gebühren des BUWAL in 
verschiedenen Verordnungen geregelt (z.B. Stoffverordnung und 
Freisetzungsverordnung). Die vom Bundesrat verabschiedete Regelung 
bringt nun eine Vereinheitlichung des Gebührenrechts mit sich. Die 
Gebührenverordnung des BUWAL ergänzt die Allgemeine 
Gebührenverordnung des Bundes, welche am 1. Januar 2005 in Kraft 
getreten ist; laut ihr muss für die einzelnen Bundesämter in einer 
eigenen Verordnung bestimmt werden, welche Dienstleistungen zu 
welchen Ansätzen zu verrechnen sind.
Bern, 3. Juni 2005
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
Siegfried Lagger, Abteilung Recht BUWAL, Tel. 031 322 69 39
Beilagen: 
Gebührenverordnung BUWAL 
http://www.umwelt-
schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20050603/01168/index.html

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