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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Landesspital: Weichen für die Zukunft gestellt

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat am Dienstag den Bericht betreffend die strategische Neuausrichtung des Liechtensteinischen Landesspitals verabschiedet und an die Besondere Landtagskommssion Landesspital (BLK) des Landtags überwiesen. Am Donnerstag präsentierte sie gemeinsam mit der Spitalführung die neue Strategie. Die Strategie sieht ein hybrides Betriebsmodell vor, in dem Chefarzt und Belegärzte ihren Platz haben. Zudem sollen in einem mehrstufigen Modell nur noch qualitativ hochwertige Leistungen angeboten werden. Der Notfall soll ausgebaut werden und die Geburtshilfe erhalten bleiben.

"Man darf durchaus von einem Aufbruch sprechen", erklärte Stiftungsratspräsident Michael Ritter anlässlich der Medienkonferenz in Vaduz. "Wir haben alle Möglichkeiten geprüft, es gab keine Tabus und wir haben uns nach allen Seiten offen gezeigt", so Ritter. Sein Fazit: "Es gibt für die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung keine Alternative zum Landesspital". Das Kernteam habe sich intensiv mit der strategischen Neuausrichtung auseinandergesetzt und sei einhellig zum Schluss gekommen, dass das Landesspital als Akutspital, welches die stationäre Grundversorgung der Bevölkerung auf optimale Weise sicherstellt, nachhaltig erfolgreich geführt werden kann. Der Leistungsauftrag als wichtigste Säule der strategischen Neuausrichtung soll durch die Grundsätze Qualität und Wirtschaftlichkeit gekennzeichnet sein, betonte Michael Ritter gegenüber den Medien. Zur Frage der Wirtschaftlichkeit erklärte er, dass das Landesspital, ausgestattet mit einem angemessenen Leistungsauftrag, wirtschaftlich geführt werden kann.

Leistungsauftrag als mehrstufiges Modell

"Die Qualität der erbrachten Leistungen hat oberste Priorität", erklärte der neue Spitaldirektor Daniel Derungs. So soll das Landesspital keine Leistungen erbringen, die nicht in der erforderlichen Qualität gewährleistet werden können. "Das Landesspital erbringt seine Leistungen im Rahmen eines mehrstufigen Modells", führte Derungs weiter aus. Bestimmte Leistungen werden in einer ersten Stufe im Eigenbetrieb durch einen Belegarzt oder einen angestellten Arzt erbracht. Sofern medizinische Leistungen nicht selbst erbracht werden können, soll es in einer weiteren Stufe im Rahmen einer Kooperation möglich sein, dass ein Spezialist aus einem assoziierten Zentrumspital diese am Landesspital erbringt. In einer weiteren Stufe sollen komplexe Behandlungen mit teuren Apparaturen und dem Erfordernis eines Zentrumsspezialisten im assoziierten Zentrumsspital erfolgen. Das mehrstufige Modell schliesst darüber hinaus die Prüfung einer "Shop-in-Shop"-Lösung für bestimmte medizinische Leistungen ein.

Kluge Kooperationen

Das Landesspital will eine enge Kooperation mit einem Zentrumsspital der Region (Kantonsspital St. Gallen, Landeskrankenhaus Feldkirch oder Kantonsspital Graubünden) anstreben. "Die freie Spitalwahl der Patienten bleibt dabei unangetastet", erklärte Derungs. Das Spital Grabs soll Vertragsspital des Landes bleiben und wird auch in Zukunft ein für die liechtensteinischen Patienten bedeutsames Regionalspital sein.

Künftige medizinische Leistungen

Die Arbeitsgruppe unterscheidet mit Blick auf den Leistungsauftrag drei Kategorien von medizinischen Leistungen: Minimale Leistungen, optionale Leistungen und ausgeschlossene Leistungen. Minimale Leistungen definieren den minimal angestrebten Eigenversorgungsgrad. Dazu zählen Innere Medizin inklusive Altersmedizin, Allgemeine Chirurgie, Geburten und Gynäkologie, Anschluss- und Übergangspflege, Palliativmedizin, Spezialsprechstunden, die Notfallstation sowie notwendige Supportbereiche wie Radiologie, Labor und Physiotherapie.

Optionale Leistungen müssen drei Kriterien kumulativ erfüllen, um zugelassen zu werden. Diese sind hochstehende Qualität, Einbettung in das bestehende Angebot und Eigenwirtschaftlichkeit. Dafür kommen aus heutiger Sicht die Orthopädie, die Chirurgie im Bereich bestimmter Spezialgebiete, die Urologie und möglicherweise weitere Bereiche, die die genannten Kriterien erfüllen, in Frage. Gemäss Derungs hat das Kernteam auch Bereiche definiert, in denen sich das Landesspital nicht betätigen wird. Dazu gehören die Bereiche Invasive Kardiologie, Herzchirurgie, grosse Viszeralchirurgie sowie Organtransplantationen.

Notfall soll ausgebaut werden, Geburtshilfe soll bleiben

Im Zuge des geplanten Ausbaus des Landesspitals in ein Grundversorgungsspital ist es möglich, einen qualitativ einwandfreien Notfall zu gewährleisten. Ein Verzicht auf den Notfall würde eine gravierende für das Spital und die Bevölkerung nachteilige Entwicklung bedeuten, so die einhellige Meinung der Experten. Politik, Arbeitsgruppe und Spitalleitung sind sich darüber hinaus einig, auch künftig die Geburtshilfe am Landesspital anzubieten. Der Aufbau der Inneren Medizin und des Notfalls mit den entsprechenden Strukturen erlaubt es, die Sicherheit von Mutter und Kind nach anerkannten Standards zu gewährleisten. Nicht zuletzt geht es hier auch um den Fakt der Selbstbestimmung der liechtensteinischen Bevölkerung, sein Kind im eigenen Land zur Welt bringen zu können.

Hybrides Betriebsmodell

Das Belegarztsystem soll grundsätzlich weitergeführt und im Sinne eines hybriden Betriebsmodells soweit sinnvoll mit dem Chefarztsystem kombiniert werden. Die medizinische Leitung des Spitals wird dem neu angestellten Chefarzt Fritz Horber obliegen. Die Honorierung der Belegärzte erfolgt künftig auf Basis des Abrechnungssystems DRG und somit im Rahmen eines transparenten und objektivierten Honorierungssystems mit marktorientierten Honoraren.

Nächste Schritte

"Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und noch einiges vor", sagte Michael Ritter abschliessend. Es sei ihm ein Anliegen, dass der Landtag in seiner kommenden Sitzung das Projekt mit der nötigen Zuversicht beurteilt und hilft, die Weichen für eine gute Zukunft des Landesspitals zu stellen. Dann können die wichtigen nächsten Schritte in Gang gesetzt werden.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
T +423 236 63 28

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