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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Doppelbesteuerungsabkommen mit Hongkong tritt in Kraft

Vaduz (ots/pafl) -

Nach der Ratifikation beider Vertragsparteien ist am 16. März 2011 das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und Hongkong in Kraft getreten. Das Abkommen wurde am 12. August 2010 in Vaduz unterzeichnet. Es entspricht den aktuellen internationalen Standards und orientiert sich in wesentlichen Teilen am OECD-Musterabkommen. Die liechtensteinische Steuerverwaltung ist die für die Anwendung des Abkommens zuständige inländische Behörde.

Das Abkommen ist vor dem Hintergrund der neuen Finanzplatzpolitik des Landes zu sehen, wie sie in der Liechtenstein-Erklärung vom 12. März 2009 zum Ausdruck kommt. Mit dieser bekannte sich Liechtenstein zur Einhaltung der internationalen OECD-Standards zur Transparenz und zum Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten. Zudem ist die Regierung bestrebt, ein Netz von Doppelbesteuerungsabkommen aufzubauen.

Mit dem Abkommen mit Hongkong tritt das dritte aufgrund der neuen Finanzplatz- und Steuerpolitik der Regierung abgeschlossene umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft. "Wir führen damit den Weg der internationalen Zusammenarbeit in Steuerfragen konsequent fort und schaffen Potential und Rechtssicherheit in den Geschäftsbeziehungen mit einem wichtigen Partner im asiatischen Raum", sagte Regierungschef Klaus Tschütscher anlässlich des Inkrafttretens. "Die Regierung ist bestrebt, das Netz der Doppelbesteuerungsabkommen im Interesse unserer Wirtschaft weiter auszubauen."

Kontakt:

Stabsstelle für internationale Finanzplatzagenden
Cornelia Vedana
T +423 236 76 70

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